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Hintergrund: Wieso eine Blinkerpflicht?

Blinkeinrichtungen vorschreiben, während Autos, Motorräder und sogar manche modernen E-Scooter bereits mit integrierten Blinkern ausgestattet sind. Bisher war es so, dass man auf dem E-Scooter – ähnlich wie beim Fahrrad – mit Handzeichen die Richtung anzeigen sollte. Doch gerade bei E-Scootern, die ein recht hohes Beschleunigungsvermögen haben und wo man, anders als beim Fahrrad, häufig mit kleineren Reifen auf unebenen Straßen unterwegs ist, empfinden viele Menschen das Signalisieren per Hand als riskant.

Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich das gut nachvollziehen. Ich merke gerade bei höheren Geschwindigkeiten oder engen Kurven immer wieder, wie wackelig es werden kann, wenn nur eine Hand am Lenker ist. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat dazu ebenfalls Studien und Untersuchungen vorgelegt, die zeigen, dass viele E-Scooter-Fahrende ein ungutes Gefühl haben, wenn sie nur einhändig lenken. Deshalb fordern immer mehr Experten, dass E-Scooter werksseitig mit Blinkern ausgestattet sein müssen.

Die neue Blinkerpflicht ab 2027 ist also als konsequente Weiterentwicklung zu sehen. Vor allem der Deutsche Verkehrssicherheitsrat steht bereits seit Längerem hinter dieser Idee, da sie die Fahrstabilität erhöhen und das allgemeine Sicherheitsgefühl steigern würde. Es ist ein logischer Schritt, E-Scooter in puncto Sicherheitsausstattung stärker an Autos und Motorräder anzugleichen – zumal im urbanen Raum die Dichte an E-Scootern rapide zunimmt.

An dieser Stelle wie immer ein paar wichtige Links, falls ihr tiefer in die Elektromobilität einsteigen möchtet oder einfach nur auf Rabatte und aktuelle Informationen aus seid:
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Technische Anforderungen und Umsetzungsplan

Ab 2027 sollen neu zugelassene E-Scooter serienmäßig mit Blinkern ausgestattet sein. Das heißt im Klartext: Wer sich vor diesem Stichtag einen E-Scooter ohne Blinker kauft, kann diesen zwar weiterhin nutzen, aber die Hersteller dürfen nach diesem Datum nur noch Modelle auf den Markt bringen, die über entsprechende Leuchten verfügen.

Ich finde es sinnvoll, dass man den Herstellern bis 2027 eine Übergangszeit einräumt. Schließlich handelt es sich um keine triviale Kleinigkeit: Das Design der Scooter muss teils neu konzipiert werden, Batterieleistung und Bordelektronik müssen sichergestellt sein, und eine zuverlässige und straßenzugelassene Blinktechnik darf auch nicht bei Nässe oder Kälte versagen. Aus meinen zahlreichen Gesprächen mit Herstellern und Importeuren weiß ich, dass man bereits jetzt intensiv daran arbeitet, die künftigen Modelle entsprechend zu rüsten.

Für uns Endverbraucher bedeutet das: In ein paar Jahren werden wir uns automatisch an E-Scooter gewöhnen, die ein paar Lichter mehr haben – was insgesamt die Sichtbarkeit erhöht. Es wird E-Scooter geben, die hintere und vordere Blinker integriert haben, sodass beim Abbiegen eine klare Signalwirkung für andere Verkehrsteilnehmende entsteht.

Anpassung an Fahrradregeln: Grünpfeil und Gehwege

Doch die Blinkerpflicht ist nur ein Teil der neuen, geplanten Regelungen. Darüber hinaus möchte das Verkehrsministerium E-Scooter in vielerlei Hinsicht den Fahrrädern gleichstellen. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass E-Scooter-Fahrende künftig den Grünpfeil bei roter Ampel nutzen können – also rechts abbiegen dürfen, sofern sie niemanden gefährden und kurz anhalten, bevor sie die Kreuzung überqueren.

Ich finde diese Anpassung einerseits sinnvoll, weil E-Scooter in Sachen Geschwindigkeit und Wendigkeit durchaus mit Fahrrädern vergleichbar sind. Andererseits stellt sich die Frage, ob E-Scooter-Fahrende in der Praxis die nötige Vorsicht walten lassen, die man beim „Rechtsabbiegen bei Rot“ dringend benötigt. Gerade in dichtem Stadtverkehr sind andere Fahrzeugführende womöglich nicht darauf eingestellt, dass E-Scooter und Fahrräder schon „um die Ecke sausen“, während sie selbst noch an der roten Ampel stehen.

Ebenfalls geplant ist, die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen für E-Scooter zu erlauben, sofern diese Bereiche auch für den Radverkehr freigegeben sind. Allerdings muss Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden, und besonders rücksichtsvoll gegenüber Fußgängern soll man sich verhalten. In meiner Praxis sehe ich hier die größte Herausforderung: Wie regelt man die Geschwindigkeit in Bereichen, in denen keine eindeutige Geschwindigkeitskontrolle stattfindet? Und wie vermeidet man, dass E-Scooter-Fahrende unachtsam oder zu schnell durch belebte Zonen fahren?

Kritik und Bedenken verschiedener Interessensgruppen

Wo immer neue Regelungen eingeführt werden, gibt es natürlich nicht nur Zustimmung. Der Fachverband Fußverkehr (FUSS) äußert deutliche Kritik daran, dass E-Scooter auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zugelassen werden könnten. Man befürchtet, dass Fußgänger hier unsicherer unterwegs sind, weil die E-Scooter oft als unerwartetes Hindernis auftreten. Zudem könnte das „Abstell-Chaos“, das viele mit den Leih-Scootern in Verbindung bringen, weiter zunehmen.

Ich kann diese Kritik aus meiner eigenen Erfahrung durchaus nachvollziehen: In manchen Städten sieht man an jeder Ecke abgestellte, teils umgekippte E-Scooter. Wenn diese dann auch noch durch Fußgängerzonen gefahren werden dürfen, erhöht sich das Risiko für Unfälle und Hindernisse. Andererseits entlastet die Freigabe mancher Fußgängerzonen womöglich den Autoverkehr. Wichtig ist also eine sorgfältige Abwägung: Wie kann man E-Scooter nutzen, ohne Fußgänger massiv einzuschränken?

Aus meiner Sicht braucht es hierfür klare Regeln und Kontrollen – auch seitens der Ordnungsämter. Wenn sich E-Scooter-Fahrende nicht an das Schrittgeschwindigkeits-Gebot halten, muss das Folgen haben. Gleichzeitig sind die Anbieter in der Pflicht, bessere Lösungen für das Abstellen und die Flottensteuerung zu schaffen, damit sich die Kritik am „wilden Parken“ nicht weiter verschärft.

Das Zusammenspiel mit Kommunen: Übergangsfristen und lokale Spielräume

Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist, dass die neue Verordnung ab April 2025 in Kraft treten soll. Anschließend erhalten die Kommunen eine Übergangsfrist von einem Jahr, um eigene Regelungen umzusetzen. Das bedeutet, dass jede Stadt und jede Gemeinde entscheiden kann, welche Bereiche für E-Scooter freigegeben werden und wie streng die Kontrollen ausfallen.

In meiner Tätigkeit als Influencer und Tester reise ich viel durch Deutschland und bekomme daher mit, wie unterschiedlich die Städte bereits jetzt mit E-Scootern umgehen. Während manche Kommunen Kooperationen mit Sharing-Anbietern eingehen und zentrale Abstellstationen einrichten, wollen andere Städte E-Scooter am liebsten verbieten. Die nun geplante Regelung könnte dieses Gefälle noch verstärken.

Einerseits finde ich es gut, dass regionale Unterschiede berücksichtigt werden, denn die Verkehrsdichte in einer Großstadt wie Berlin unterscheidet sich deutlich von der in einer Kleinstadt. Andererseits wird es für E-Scooter-Fahrende unübersichtlich, wenn man in Stadt A auf dem Gehweg fahren darf, in Stadt B jedoch nur auf dem Radweg und in Stadt C sogar blinkerplichtige Scooter verlangt, während ältere Modelle bereits geahndet werden.

Wie sicher sind E-Scooter wirklich?

In Sachen Sicherheit gehen die Meinungen weit auseinander. E-Scooter gelten zwar als umweltfreundlich und platzsparend, doch sie bergen auch Gefahren: kleine Räder, ein hoher Schwerpunkt und teils ungeübte Fahrerinnen und Fahrer sorgen für Unfallrisiken. Viele Unfälle passieren durch unsachgemäße Bedienung, zu hohe Geschwindigkeit oder schlicht mangelnde Fahrpraxis.

Dank Blinkern kann ein Teil der Unsicherheiten abgefedert werden – schließlich halten E-Scooter-Fahrende beide Hände am Lenker, was die Fahrzeugkontrolle verbessert. Doch die eigentlichen Hauptursachen liegen meist in einem Mix aus Unachtsamkeit, schlechter Fahrbahn oder Alkoholeinfluss. Gerade in den Abendstunden erlebt man in Städten oft, dass E-Scooter als spaßiges Party-Fortbewegungsmittel genutzt werden.

Aus meiner Sicht sollte die Diskussion rund um die Blinkerpflicht daher nur ein Baustein in einem größeren Konzept zur sicheren Nutzung von E-Scootern sein. Dazu gehören:

  • Aufklärung: Wo darf ich fahren, wo nicht? Wie signalisiere ich Abbiegemanöver korrekt?
  • Fahrtraining: Wie reagiere ich bei plötzlichen Hindernissen oder nasser Fahrbahn?
  • Strengere Kontrollen: Insbesondere in Bezug auf Alkoholmissbrauch und Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  • Infrastruktur: Klare Abstellflächen, gut ausgebaute Rad- und Scooterwege, weniger Schlaglöcher.

Chancen: Mehr Akzeptanz durch bessere Ausstattung

Trotz aller Bedenken ist aus meiner Perspektive die Blinkerpflicht eine Chance für E-Scooter. Sobald die Scooter über mehr Sicherheitseinrichtungen verfügen, könnte dies ein Baustein sein, um kritische Stimmen zu besänftigen. Außerdem kann es die Wahrnehmung bei anderen Verkehrsteilnehmern verbessern, wenn klar signalisiert wird, wohin ein E-Scooter fährt.

Auch die Angleichung an Fahrradregeln dürfte für viele Nutzerinnen und Nutzer den Vorteil haben, dass sie nicht mehr unklaren Sonderregelungen unterliegen. Einfach formuliert: „Alles, was für Fahrräder gilt, gilt auch für E-Scooter – mit einigen Ausnahmen.“ Das erhöht die Transparenz und könnte den Verwaltungsaufwand reduzieren.

In meinen Testberichten stelle ich außerdem fest, dass innovative Hersteller längst an cleveren Lichtlösungen arbeiten. Es gibt bereits E-Scooter-Modelle mit integrierten LED-Streifen, die nicht nur das Blinken anzeigen, sondern auch bei Dunkelheit die gesamte Silhouette des Scooters beleuchten. Das sorgt für deutlich bessere Sichtbarkeit. Mit der kommenden Pflicht könnte diese Entwicklung nochmal richtig Schub bekommen.

Praktische Tipps für E-Scooter-Fahrende

  1. Sicheres Handling üben: Bevor man sich in den Stadtverkehr stürzt, lohnt es sich, auf einem Parkplatz oder einer wenig befahrenen Straße das Anfahren, Bremsen, Ausweichen und Kurvenfahren zu üben.
  2. Regelmäßige Wartung: Ein E-Scooter sollte genauso gewissenhaft gewartet werden wie ein Fahrrad. Regelmäßiges Prüfen von Bremsen, Licht, Luftdruck und Akku ist Pflicht.
  3. Rücksicht nehmen: Fußgänger sind die schwächsten Teilnehmer im Verkehr. Wer sich auf dem Gehweg bewegt (wo es erlaubt ist), sollte Schrittgeschwindigkeit fahren und stets bremsbereit sein.
  4. Helm tragen: Auch wenn keine generelle Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines Helms eine sinnvolle Empfehlung, die bei Stürzen vor Kopfverletzungen schützt.
  5. Auf dem Laufenden bleiben: Da sich die Gesetzeslage immer wieder ändert, lohnt es sich, regelmäßig nach neuen Informationen zu schauen – zum Beispiel auf meinem Kanal „Scooterhelden“ oder in den ⚡️ NEWS & GUTSCHEINE ⚡️, die ich regelmäßig aktualisiere:
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Perspektive: Elektromobilität im Aufwind

E-Scooter sind nur ein Ausschnitt dessen, was im Bereich der Elektromobilität gerade passiert. In den letzten Jahren haben wir einen regelrechten Boom erlebt: E-Bikes, Cargo-Bikes, E-Roller, E-Motorräder – und alles wird immer besser, leistungsfähiger und günstiger. Als Influencer, der seit über zehn Jahren in diesem Bereich aktiv ist, sehe ich eine große Dynamik, die zugleich mit wachsenden Anforderungen an Gesetzgebung, Infrastruktur und Nutzerverhalten einhergeht.

Meine Vision ist, dass wir in ein paar Jahren ein Mobilitätsökosystem haben, in dem verschiedene Fahrzeuge koexistieren und sich ergänzen. E-Scooter sind dabei eine praktische Option für kurze Strecken. Man kann sich zum Beispiel vorstellen, dass man vom Stadtrand mit dem E-Auto pendelt, es am Bahnhof abstellt und dann für die „letzte Meile“ einen E-Scooter nutzt – oder umgekehrt.

Damit dieses Miteinander reibungslos funktioniert, sind klare Regeln und technische Standards unabdingbar. Die Blinkerpflicht ab 2027 ist in diesem Sinne ein weiterer Schritt, der E-Scooter als ernstzunehmendes Verkehrsmittel positioniert.

Mein kritisches Fazit

Auch wenn ich von der Idee der Elektromobilität begeistert bin und E-Scooter für eine tolle Bereicherung des urbanen Verkehrs halte, sehe ich bei der anstehenden Gesetzesänderung einige Herausforderungen:

  • Kommunale Flickenteppiche: Es droht eine unterschiedliche Handhabung in verschiedenen Städten, was für Verwirrung sorgen kann.
  • Mangelnde Kontrollen: Besonders die Regelung, E-Scooter in Fußgängerzonen zu erlauben, könnte zu Spannungen führen, wenn nicht ausreichend überwacht wird.
  • Notwendige Aufklärung: Viele Menschen wissen bis heute nicht genau, welche Regeln für E-Scooter gelten. Das wird sich mit der Angleichung an Fahrradregelungen zwar verbessern, braucht aber weiterhin Info-Kampagnen.

Dennoch sehe ich mehr Chancen als Risiken. Mit der Blinkerpflicht steigt die Sicherheit, und diese Entwicklung passt zum generellen Trend, dass E-Scooter nicht mehr nur ein „Mode-Gag“ sind, sondern ein wichtiges Instrument in der urbanen Mobilität werden.

Ausblick: Ein Blick über 2027 hinaus

Egal, ob man E-Scooter schon heute liebt oder sie eher kritisch beäugt: Die Verkehrswende in Städten wird immer stärker voranschreiten. Es ist bereits jetzt erkennbar, dass Autos in dicht besiedelten Gebieten an Attraktivität verlieren, während flexible, kleine und effiziente Elektrokleinstfahrzeuge an Bedeutung gewinnen.

Sobald ab 2027 die Blinkerpflicht gilt, werden Hersteller vermutlich nicht nur einfache Blinkmodule verbauen, sondern gleich smarte Technologien integrieren – etwa Sensoren, die automatisch blinken, wenn man sich in eine bestimmte Richtung neigt, oder kommunizierende E-Scooter, die sich mit Ampeln und anderen Fahrzeugen vernetzen lassen. Diese Entwicklungen stehen noch am Anfang, sind aber sicherlich ein Teil unserer künftigen Mobilitätswelt.

Deshalb bin ich überzeugt, dass wir die Gesetzesänderungen als Teil eines größeren Ganzen betrachten sollten. Sie stellen einen Versuch dar, den schnellen Wandel im Bereich Elektromobilität politisch und regulatorisch zu begleiten. Ob das gelingt, hängt nicht zuletzt davon ab, wie sehr wir alle bereit sind, Rücksicht zu nehmen und uns weiterzubilden.

An dieser Stelle wie immer ein paar wichtige Links, falls ihr tiefer in die Elektromobilität einsteigen möchtet oder einfach nur auf Rabatte und aktuelle Informationen aus seid:
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