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    Die E-Scooter eKFV-Novelle: Wichtige Schritte bis zum Inkrafttreten

    2. April 2025
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    Die eKFV im Fokus: Alle Hintergründe zu Verfahrensschritten, Blinkervorgaben und Bestandschutz – jetzt im großen Überblick für E-Scooter-Fans.
    Verzögerungen durch Regierungsbildung: Warum die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wohl später kommt und welche Regeln auf E-Scooter-Fahrer zukommen.
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    1 Wann kommt die neue E-Scooter-Regelung? Ein Blick auf den Zeitplan
    2 Der erste Schritt: Referentenentwurf und Ministerium
    3 Verbändeanhörung: Die Praxis redet mit
    4 Coopop Rugged GS
    5 Lankeleisi MG600 lite
    6 Egret GTS
    7 Länderbeteiligung und Bundesratsverfahren
    8 EU-Notifizierungspflicht
    9 Regierungsbildung und politische Einflüsse
    10 Zustimmung der Bundesregierung und Erlass der Verordnung
    11 Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
    12 Staffelung der Vorschriften
    13 Kritische Betrachtung des Verfahrens
    14 Meine Einschätzung und Ausblick
    15 Lankeleisi MG600 lite
    16 Egret Unit
    17 EPF Pulse+
    18 Fazit: Geduld ist gefragt

    Wann kommt die neue E-Scooter-Regelung? Ein Blick auf den Zeitplan

    Ich möchte heute einmal ausführlich darüber sprechen, wie genau der Prozess bis zum Inkrafttreten der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Deutschland abläuft, welche Verfahrensschritte involviert sind und warum es aktuell, bedingt durch die laufende Regierungsbildung, noch zu Verzögerungen kommen könnte. Da ich seit über zehn Jahren in der E-Mobilitätsbranche aktiv bin und auf meinem YouTube-Kanal „Scooterhelden“ – mit mehr als 128.000 Followern – sowie auf meinem Zweitkanal „ScooterheldenLive“ regelmäßig E-Scooter, E-Bikes und Sonderfahrzeuge teste, habe ich bereits einige Novellen und Gesetzgebungsprozesse im Bereich E-Mobilität miterlebt. Ich besuche zudem Messen, Hersteller, Importeure und Händler, um meine Community stets auf dem Laufenden zu halten. Daher möchte ich meine Erfahrungen gerne mit euch teilen und erklären, was hinter den Kulissen passiert, bis eine solche Verordnung tatsächlich offiziell in Kraft tritt.

    Der erste Schritt: Referentenentwurf und Ministerium

    Meist nimmt alles im zuständigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) seinen Anfang. Dort sitzen Fachexpertinnen und -experten, die eine Novelle wie die der eKFV entwerfen. Dieser sogenannte Referentenentwurf dient zunächst als Grundlage für weitere Diskussionen und wird an beteiligte Kreise (wie Verbände, Bundesländer und andere Ressorts) verteilt. In unserem Fall geht es darum, die seit einigen Jahren geltende eKFV zu überarbeiten und neuen Anforderungen anzupassen. Ich als E-Scooter-Influencer begrüße es sehr, dass hier überhaupt eine Evaluierung vorgesehen ist, denn die Technik entwickelt sich rasant weiter – was vor fünf Jahren State of the Art war, kann heute bereits überholt sein.

    Gerade im Hinblick auf Sicherheit und klarere Regeln – etwa zur Nutzung von Blinkern oder Helmpflichten – ist es wichtig, dass unsere Gesetzgebung Schritt hält. Laut den vorliegenden Informationen hat das BMDV bereits Ende 2023 beziehungsweise Anfang 2024 einen ersten Referentenentwurf erstellt. Dann ging es in die sogenannte Ressortabstimmung: Verschiedene Bundesministerien, die ebenfalls einen Bezug zum Thema haben (zum Beispiel das Bundesumweltministerium oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), geben ihre Kommentare und Änderungsvorschläge ab.

    Verbändeanhörung: Die Praxis redet mit

    Im nächsten Schritt folgt die Verbändeanhörung. Hier dürfen sich Vertreterinnen und Vertreter von Interessenverbänden – wie beispielsweise Fahrradclubs, Umweltorganisationen, Automobilclubs, E-Scooter-Verleiher und andere Experten – zum Entwurf äußern. Auch ich selbst bin oft in Kontakt mit manchen Verbänden oder Firmen, die ihre Positionen gegenüber dem Ministerium mitteilen. Diese Stellungnahmen fließen in die Weiterentwicklung des Entwurfs ein. Häufig kommen hier sehr praxisnahe Hinweise: Was funktioniert im Alltag? Wo könnte eine neue Regelung für mehr Klarheit sorgen? Wo braucht es vielleicht Ausnahmen?

    Gerade im Bereich E-Scooter und Mikromobilität sind die Verbände sehr aktiv, weil eine Vielzahl an Unternehmen, Start-ups und Vereine existieren, die sich mit Elektromobilität beschäftigen. Mir ist es persönlich sehr wichtig, dass all jene gehört werden, die die E-Scooter tatsächlich jeden Tag nutzen, warten oder verleihen.

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    Länderbeteiligung und Bundesratsverfahren

    Wenn die Rückmeldungen aus den Verbänden aufgenommen wurden, arbeitet das Ministerium in der Regel eine neue Fassung des Verordnungsentwurfs aus. Diese wird dann an die Bundesländer verschickt – ein Schritt, den man Länderbeteiligung nennt. Die Bundesländer überprüfen, ob der Entwurf mit ihren eigenen Regelungen und Interessen vereinbar ist, und geben erneut Stellungnahmen ab. Oft gibt es in dieser Phase noch einmal Änderungen, insbesondere bei Details zur Umsetzung und Kontrolle. Es könnte zum Beispiel sein, dass einige Städte schon eigene Regelungen für E-Scooter-Anbieter eingeführt haben und diese mit den bundesweiten Vorgaben verzahnt werden müssen.

    Nach Abschluss dieser Länderbeteiligung landet der Entwurf im Bundesrat. Dort wird die Novelle in verschiedenen Ausschüssen beraten und schließlich in einer Plenarsitzung zur Abstimmung gestellt. Da die eKFV eine Verordnung ist, kann das Verfahren hier mitunter schneller ablaufen als bei einem großen Gesetzgebungsvorhaben. Dennoch darf man nicht vergessen, dass der Bundesrat ein wichtiges Mitspracherecht hat, insbesondere wenn landesspezifische Belange eine Rolle spielen. Es gibt dann eine Empfehlung, ob der Bundesrat zustimmt, die Verordnung ablehnt oder Änderungsvorschläge macht.

    EU-Notifizierungspflicht

    Bei technischen Regelungen, die den Binnenmarkt betreffen könnten, ist außerdem eine EU-Notifizierung vorgeschrieben. Das heißt, wenn Deutschland bestimmte technische Anforderungen vorschreibt – zum Beispiel eine Blinkerpflicht für E-Scooter – müssen diese zuvor bei der Europäischen Kommission angezeigt werden, damit andere EU-Mitgliedstaaten die Chance haben, sich einzubringen und Bedenken zu äußern. Dieses Verfahren ist wichtig, um zu verhindern, dass nationale Regelungen mit EU-Recht kollidieren oder den freien Warenverkehr einschränken.

    In der Regel gibt es hier eine dreimonatige Stillhaltefrist. Während dieser Zeit darf die Verordnung noch nicht endgültig beschlossen werden. Das verzögert den Prozess zwangsläufig etwas, ist aber ein notwendiger Schritt in einer global vernetzten und gemeinsamen Wirtschaftszone wie der EU.

    Regierungsbildung und politische Einflüsse

    Aktuell befinden wir uns noch in einer Regierungsbildung auf Bundesebene. Das bedeutet, dass verschiedene Parteien miteinander verhandeln, welche Themen sie priorisieren, welche Personen Ministerposten besetzen und welche Koalitionsziele umgesetzt werden. Dieser Prozess kann dafür sorgen, dass Gesetzes- und Verordnungsverfahren vorübergehend ins Stocken geraten. Ein Referentenentwurf könnte beispielsweise noch einmal überdacht werden, wenn ein neuer Minister oder eine neue Ministerin andere politische Schwerpunkte setzt.

    Die Erfahrung zeigt, dass solche Phasen der Regierungsbildung immer wieder dazu führen, dass Verordnungen später fertig werden als geplant. Manchmal beschleunigen sie sich aber auch, wenn die Verantwortlichen zeitnah Einigungen erzielen wollen, um schnell sichtbare Erfolge vorzuweisen. Inwieweit das für die eKFV-Novelle zutrifft, wird sich zeigen. Ich persönlich sehe hier allerdings Potential für Verzögerungen, vor allem wenn das BMDV personell neu aufgestellt wird oder die Koalitionspartner sich über bestimmte Punkte der Mikromobilität nicht einig sind.

    Zustimmung der Bundesregierung und Erlass der Verordnung

    Nachdem das Bundesratsverfahren abgeschlossen ist und eine Einigung mit der Bundesregierung (Kabinett) besteht, wird die Novelle zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung offiziell erlassen. Formell ist es der Bundesverkehrsminister oder die Bundesministerin, der bzw. die die Verordnung unterzeichnet. Anschließend bedarf es noch der Gegenzeichnung durch den Bundespräsidenten für bestimmte Verordnungstexte – häufig ist das allerdings bei reinen Verordnungen nicht mehr nötig, anders als bei Gesetzen. Stattdessen folgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt.

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

    Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I ist ein entscheidender Schritt, denn erst dann wird eine Novelle verbindlich. Sobald der Text dort erschienen ist, tritt er entweder 14 Tage später oder zu einem explizit genannten Stichtag in Kraft. Im Fall der eKFV-Novelle wurde der 1. April 2025 als voraussichtlicher Inkrafttretenszeitpunkt genannt. Allerdings kann es hier – wie schon erwähnt – zu Verzögerungen kommen, falls sich das Regierungsbildungsprozedere zu lange hinzieht und die finale Abstimmung zwischen Ministerium, Verbänden, Bundesrat und EU-Kommission nicht rechtzeitig erfolgt.

    Staffelung der Vorschriften

    Häufig enthalten Verordnungen Staffelungen, um Herstellern und Nutzerinnen eine angemessene Übergangszeit zu ermöglichen. So könnte es sein, dass bestimmte technische Vorschriften, wie zum Beispiel die Blinkerpflicht, erst ab einem späteren Zeitpunkt für neue E-Scooter gelten. Bestehende Fahrzeuge werden häufig durch einen Bestandschutz geschützt, sodass niemand gezwungen wird, ein einmal zugelassenes Fahrzeug nachzurüsten oder gar zu ersetzen.

    Die Staffelung könnte so aussehen, dass Teile der Verhaltensregeln (etwa bei der Straßenverkehrs-Ordnung) bereits am 1. April 2025 in Kraft treten, während die Blinkervorgaben für neue E-Scooter erst ab 2027 gelten. Dadurch möchte man allen Herstellern und Importunternehmen ausreichend Zeit geben, ihre Fahrzeuge anzupassen, und gleichzeitig sicherstellen, dass die Neuerungen nicht zu abrupt kommen.

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    Kritische Betrachtung des Verfahrens

    Ich sehe das ganze Verfahren mit gemischten Gefühlen. Einerseits ist es gut, dass verschiedene Akteure eingebunden werden und das Thema intensiv diskutiert wird. Das fördert langfristig Sicherheit und Klarheit für alle. Andererseits ist der Prozess sehr langwierig. E-Scooter sind noch immer ein recht neues Phänomen, das sich technisch schnell weiterentwickelt. Durch die vielen Verfahrensschritte kann es sein, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens manche Regelungen bereits wieder veraltet wirken. Zudem kann eine Phase der Regierungsbildung das Vorhaben unangenehm verzögern.

    Aus meiner Community bekomme ich häufig die Frage gestellt, wann denn endlich verbindliche und moderne Regeln für E-Scooter gelten, zum Beispiel in Bezug auf das Mitnehmen in öffentlichen Verkehrsmitteln, die Nutzung auf Radwegen oder Pflichtausstattungen. Viele sind ungeduldig, weil sie sich mehr Sicherheit oder auch mehr Freiheiten wünschen. Ich verstehe das, aber der Gesetzgebungsprozess in Deutschland ist nun mal recht komplex.

    Meine Einschätzung und Ausblick

    Ich selbst bin gespannt, ob die Veröffentlichung tatsächlich – wie von einigen Quellen prognostiziert – schon im Frühjahr 2025 im Bundesgesetzblatt erfolgt, oder ob wir uns auf eine spätere Verkündung einstellen müssen. Der Prozess kann sich durchaus bis in den Herbst 2025 ziehen, wenn zwischenzeitlich in der Regierungsbildung Uneinigkeiten auftreten oder die EU-Notifizierung zusätzliche Fragen aufwirft.

    Dennoch sehe ich positiv in die Zukunft. Sobald die Novelle in Kraft getreten ist, wird es mehr Rechtssicherheit geben, was zum Beispiel einheitliche Regelungen für Beleuchtung, Blinker und eventuell Helmpflichten oder Kennzeichnungen angeht. Gerade für E-Scooter-Verleiher in Großstädten dürfte das ein großer Schritt sein, denn Kommunen werden vermutlich mehr Kompetenzen erhalten, um Verleiher zu regulieren und ordnungspolitische Maßnahmen zu ergreifen, damit E-Scooter nicht mehr wahllos überall herumstehen.

    Als aktiver Tester und Influencer für E-Mobilität werde ich natürlich weiter die Entwicklungen eng verfolgen und euch, meine Community, über NEWS & GUTSCHEINE auf dem Laufenden halten. Schaut dazu gerne auf meiner Webseite unter
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    Fazit: Geduld ist gefragt

    Am Ende kann man sagen: Der Weg bis zum Inkrafttreten der Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist lang. Referentenentwurf, Verbändeanhörung, Länderbeteiligung, Bundesratsverfahren, EU-Notifizierung, Regierungsbildung – all das sind Stationen, die durchlaufen werden müssen, bevor die Verordnung überhaupt veröffentlicht und schließlich wirksam wird. Die aktuelle Regierungsbildung könnte diesen Prozess zusätzlich in die Länge ziehen. Zwar steht bereits ein vorläufiger Stichtag für das Inkrafttreten im Raum, nämlich der 1. April 2025, aber aus Erfahrung weiß ich, dass politische Prozesse gerne etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, als ursprünglich geplant.

    Ich werde selbstverständlich dranbleiben, die Entwicklungen für euch beobachten und frühzeitig berichten, wenn sich Änderungen ergeben oder wenn die Novelle tatsächlich im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Wenn euch das Thema interessiert und ihr stets auf dem Laufenden bleiben wollt, dann schaut gerne regelmäßig bei Scooterhelden und ScooterheldenLive vorbei oder sichert euch Gutscheine für eure nächsten E-Scooter-Käufe unter
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    In diesem Sinne: Bleibt gespannt, bleibt informiert und vor allem bleibt sicher unterwegs auf zwei (oder drei) elektrischen Rädern!

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