Neuregelung für E-Scooter: Kommt der große Umbruch noch 2025?

Die geplante Überarbeitung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) rückt immer näher – und sorgt bereits jetzt für hitzige Diskussionen. Laut aktuellen Informationen wurde der Entwurf bereits umfangreich evaluiert und befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung.

Ein Inkrafttreten ist durchaus noch für das Jahr 2025 denkbar, möglicherweise sogar schon im 3. Quartal. Damit könnten sich für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern sowie für Sharing-Anbieter grundlegende Dinge ändern.

Verleiher schlagen Alarm: „Regulatorisch vom Markt gefegt“?

Die neuen Regelungen stoßen nicht überall auf Begeisterung. Vor allem große Anbieter wie Lime, Bolt oder Voi sehen sich durch verschärfte Vorschriften in ihrer Existenz bedroht. In Stellungnahmen ist die Rede davon, dass die geplanten Maßnahmen sie „regulatorisch vom Markt fegen“ könnten.

Gemeint sind damit u. a. neue Parkvorgaben, strengere technische Anforderungen und Genehmigungspflichten für Abstellflächen. Der Druck wächst, denn die Städte verlangen mehr Ordnung im öffentlichen Raum – und das Verkehrsministerium scheint diesem Wunsch nun Rechnung zu tragen.

Was bedeutet das für private E-Scooter?

Für private E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer bleibt vieles beim Alten – zumindest vorerst. Die geplanten Änderungen zielen zunächst auf das Sharing-Geschäft ab. Dennoch lohnt es sich, die Entwicklung im Auge zu behalten, denn mittel- bis langfristig könnten auch private Nutzer neue Pflichten treffen.

Fazit: Abwarten – oder jetzt schon handeln?

Ob die Verordnung noch 2025 in Kraft tritt, bleibt offen – aber der politische Wille scheint da zu sein. Klar ist: Die Sharing-Branche steht unter Druck, und auch für private Nutzer könnte sich bald etwas ändern.

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