Immer wieder hört man, dass E-Roller bis 45 km/h angeblich eine Toleranz von +10 % hätten. Doch stimmt das wirklich? Ich habe mir das Thema ganz genau angeschaut – und die Antwort ist eindeutig: Nein! Für Fahrzeuge der Klasse L1e-B gibt es keine gesetzlich erlaubte Überschreitung der 45 km/h – und das kann weitreichende Konsequenzen haben.
Inhaltsverzeichnis
- 1 ⚖️ Was sagt das Gesetz zur Toleranz bei L1e-B?
- 2 🧭 Tachoanzeige ≠ reale Geschwindigkeit
- 3 🚓 Was passiert, wenn ein Roller real schneller als 45 km/h fährt?
- 4 🛠️ Was machen Hersteller in der Praxis?
- 5 🔥 Werde jetzt Kanalmitglied! 🔥
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- 8 💬 Fazit: Keine 10 %-Regel für L1e-B!
⚖️ Was sagt das Gesetz zur Toleranz bei L1e-B?
Die Rechtsgrundlage für L1e-B Fahrzeuge – also Kleinkrafträder mit maximal 4 kW und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h – ist die Verordnung (EU) Nr. 168/2013. Diese schreibt klar vor: Die real gemessene Geschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten.
Die oft zitierte “10 %-Toleranz” gilt hier nicht. Sie wird häufig falsch verstanden oder mit der Toleranz bei Tachovoreilung verwechselt – doch das ist ein anderes Thema.
🧭 Tachoanzeige ≠ reale Geschwindigkeit
Nach der Vorschrift UN ECE R39 darf der Tacho eines Fahrzeugs etwas mehr anzeigen als die tatsächliche Geschwindigkeit – aber niemals zu wenig. Die erlaubte Abweichung lautet:
Anzeige darf bis zu +10 % plus 4 km/h betragen.
Beispiel: Wenn ein Fahrzeug tatsächlich 45 km/h fährt, darf der Tacho bis zu 53,5 km/h anzeigen. Diese Toleranz schützt Hersteller vor Abweichungen bei Reifengröße, Temperatur oder Verschleiß – hat aber nichts mit der gesetzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu tun.
🚓 Was passiert, wenn ein Roller real schneller als 45 km/h fährt?
Dann ist das Fahrzeug nicht mehr zulassungsfähig im Sinne der Typgenehmigung. Die Konsequenzen können gravierend sein:
- Betriebserlaubnis erlischt
- Versicherungsschutz entfällt
- Bußgeldverfahren, Punkte
- Strafrechtliche Konsequenzen bei Unfällen
- Rückrufe durch Hersteller oder Nachbesserungspflicht
Ein Roller mit realen 48–50 km/h ist also kein Kavaliersdelikt – sondern rechtlich problematisch.
🛠️ Was machen Hersteller in der Praxis?
Um im Prüfverfahren auf der sicheren Seite zu sein, programmieren Hersteller die Motorsteuerung oft so, dass der Roller unter Idealbedingungen nur 43–44 km/h real fährt. Damit bleibt genug Puffer – auch bei Rückenwind, leichter Steigung oder geringem Fahrergewicht.
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💬 Fazit: Keine 10 %-Regel für L1e-B!
Wenn du ein Fahrzeug der Klasse L1e-B fährst – ob E-Roller oder Benziner – dann gilt: Die reale Geschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten. Die berühmte 10 %-Toleranz bezieht sich nur auf den Tacho, nicht auf die physikalische Fahrtgeschwindigkeit.
Du bist dir bei deinem Roller nicht sicher? Dann check das mal mit einem GPS-Speedtest! Wenn du ein Modell hast, das dir “schneller vorkommt”, schreib mir oder komm bei einem Livestream vorbei – ich messe das gern mit dir live nach! 😎
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