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    Startseite | Aktuelles und Trends | E‑Scooter Regeln 2025: Entwurf da, Gesetz fehlt!
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    E‑Scooter Regeln 2025: Entwurf da, Gesetz fehlt!

    10. August 2025
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    Was heißt das jetzt für dich? Regeln, Risiken, Chancen – und wie Hersteller, Städte und Fahrer reagieren sollten. Mit ehrlicher Meinung & Fakten.
    Blinkerpflicht ab 2027, StVO‑Angleichung, Parkregeln: Alles nur Entwurf. Einordnungen, Praxis‑Tipps und klare Haltung von Marcel Hutfilz.
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    1 Schläft das Bundesverkehrsministerium – oder laufen die E‑Scooter‑Regeln nur im Energiesparmodus?
    2 Was heute gilt – und was (vielleicht) morgen kommt
    3 Warum dauert das so lange?
    4 Der Entwurf: Licht und Schatten
    5 Zahlen, die einordnen – statt Angstparolen
    6 Alltag auf der Straße: Mein Blick aus dem Sattel
    7 Sharing‑Chaos lösen – ohne die Privatfahrer zu gängeln
    8 Technikpflichten: Fairer Vorlauf, klare Standards
    9 Der Weg ins Gesetz: EU‑Notifizierung, Kabinett, Bundesrat, BGBl
    10 Meine Kernkritik an der Novelle
    11 Was du heute konkret tun kannst
    12 Was Hersteller, Städte und Ministerium besser machen können
    13 Warum ich darüber so emotional schreibe
    14 Fazit: Schläft das BMDV?

    Schläft das Bundesverkehrsministerium – oder laufen die E‑Scooter‑Regeln nur im Energiesparmodus?

    Ich sag’s dir, wie ich es erlebe: Seit Monaten höre ich in Berlin, Köln, München – überall – dieselbe Frage: “Marcel, kommen endlich klare, zeitgemäße Regeln für E‑Scooter? Oder pennt das Bundesverkehrsministerium?”
    Die ehrliche Antwort, Stand heute: Nein, die neuen E‑Scooter‑Regeln sind noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie gelten rechtlich also nicht. Das Ministerium hat einen überarbeiteten Referentenentwurf vorgelegt und den sogar bei der EU notifiziert, aber bis zur Veröffentlichung im BGBl bleibt alles eine Ansage auf Papier. BMV

    Wenn du es ganz kurz willst: Entwurf ja, Gesetz nein. Der ADAC fasst das nüchtern zusammen: Es handelt sich um geplante Neuregelungen – von Blinkerpflicht ab 2027 bis zur Angleichung an den Radverkehr – doch rechtskräftig ist davon nichts. ADAC

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    Was heute gilt – und was (vielleicht) morgen kommt

    Heute fährst du legal mit zugelassenem E‑Scooter (ABE), maximal 20 km/h, Versicherungspflicht, Radweg nutzen, Fahrbahn nur wenn kein Radweg da ist. Das ist der Status quo. Viele Modelle rollen in der Praxis mit einem kleinen Toleranz‑Puffer (du kennst die berühmten “22 km/h” auf dem Tacho), aber die Verordnung schreibt 20 km/h fest.

    Was morgen kommen soll, liest sich im Entwurf so:

    • Verhaltensregeln in die StVO: Die speziellen eKFV‑Verhaltensregeln sollen in die Straßenverkehrs‑Ordnung wandern – Ziel: Gleichstellung mit dem Radverkehr dort, wo es sinnvoll ist (z. B. Grünpfeil für Radfahrer auch für E‑Scooter, nebeneinander fahren, klare Freigaben). BMV

    • Technik ab 2027: Blinkerpflicht für Neufahrzeuge, zwei voneinander unabhängige Bremsen bei mehrspurigen E‑Tretrollern, zusätzliche Ständer‑ und Fahrdynamik‑Prüfungen sowie angepasste Batterie‑Sicherheitsanforderungen (DIN EN 50604‑1). Bestandsfahrzeuge sollen nicht nachrüsten müssen. BMV

    • Leihroller‑Parken: Kommunen sollen klarere Zügel bekommen, etwa Abstellflächen vorschreiben oder Gehwegparken für Sharing‑Scooter beschränken/verboten erklären. BMV

    Klingt vernünftig? Ja. Ist es schon Gesetz? Nein. Das Ministerium notifiziert den Entwurf bei der EU (Stichwort TRIS), Stillhaltefrist drei Monate, danach Kabinett & Bundesrat – erst dann kann ins Bundesgesetzblatt. BMV

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    Warum dauert das so lange?

    Das ist der Teil, der viele nervt – mich eingeschlossen. In meinen zehn Jahren mit E‑Mobilität habe ich gelernt: Recht ist nie Plug‑and‑Play. Aber wir dürfen fragen:

    1. Warum die jahrelange Verzögerung?
      Die eKFV kam 2019. Schon damals war klar: Wir müssen nachjustieren – Technik, Sicherheit, Praxis. Die Evaluation liegt vor, der Entwurf bündelt vieles, was längst überfällig ist. Trotzdem: Erst Entwurf, dann EU‑Meldung, dann Kabinett/Bundesrat, dann BGBl. – und am Ende schlagen die Mühlen langsamer als die Akkus laden. BMV

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    2. Warum kein Tempo‑Update?
      E‑Bikes 25 km/h, E‑Scooter 20 km/h – beide fahren auf denselben Wegen. Das Ministerium schreibt von “Gleichstellung”, meint aber nicht die Geschwindigkeit. Ich frage seit Jahren: Warum diese Inkonsistenz? Rechts‑ und Verkehrssicherheit sind wichtig – aber wäre ein einheitlicher Standard nicht verständlicher für alle? Auch meine Anfrage ans Ministerium dazu: Antwort steht (mal wieder) aus.

    3. Warum erst 2027 für Blinker?
      Sicherheit ist kein “Nice to have”. Wenn wir uns einig sind, dass Fahrtrichtungsanzeiger die Sicherheit erhöhen, warum dann ein Start ab 2027 – und nicht früher? Natürlich: Industrie braucht Vorlauf, ABE‑Prozesse dauern. Aber wenn Städte schon heute Blinken empfehlen, wirkt “in zwei Jahren” wie ein Placebo.

    4. Was ist mit Opferschutz?
      Der ADAC kritisiert zurecht die fehlende Gefährdungshaftung: Wer unschuldig von einem E‑Scooter verletzt wird, muss das Verschulden des Fahrers nachweisen – oft unrealistisch. Das gehört meiner Meinung nach in jede ernsthafte Novelle. ADAC


    Der Entwurf: Licht und Schatten

    Ich habe mir den Referentenentwurf akribisch angeschaut. Da steckt viel Gutes drin:

    • Weniger Schildersalat: Wo Radverkehr frei ist, sollen E‑Scooter künftig mitgemeint sein. Das ist realistisch und räumt Missverständnisse aus. BMV

    • Grünpfeil für E‑Scooter: Endlich wird ein gelebter Alltag (viele von euch fahren ohnehin defensiv rechts ab) sauber geregelt. Natürlich weiterhin nur nach Anhalten und mit Blickkontakt – wie beim Rad. BMV

    • Stärkere technische Leitplanken: Zwei unabhängige Bremsen, mehr Tests unter Nässe, robustere Ständer – das klingt nach “weniger wackeln, mehr halten”. BMV

    Aber:
    Kein Wort zur 25‑km/h‑Frage. Wir reden seit Jahren über die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit von Regeln, wir wissen, dass Mischverkehr auf Radwegen Alltag ist – aber wir lassen die wichtigste Alltagsfrage liegen. Aus Nutzer‑ und Kommunikationssicht ist das unlogisch. Und ja, ich weiß: Geschwindigkeit ist ein heißes Eisen (Unfallforschung, Infrastruktur, Schutzräume). Trotzdem: Ein offener Diskurs gehört in die Novelle.


    Zahlen, die einordnen – statt Angstparolen

    Am meisten ärgert mich, wie oft E‑Scooter als Gefahr dargestellt werden. Die Unfallzahlen sind ernst zu nehmen, klar. 2023 registrierte die Polizei 9.425 Unfälle mit Personenschaden, 22 Tote, Anteil am Gesamtgeschehen etwa 3,2 % – das ist real, aber im Verhältnis zur Gesamtheit aller Unfälle kein apokalyptischer Wert. Wir brauchen bessere Regeln und bessere Kommunikation, keine Schreckensschlagzeilen. BMV


    Alltag auf der Straße: Mein Blick aus dem Sattel

    Ich stehe oft an der Ampel, E‑Bike links, E‑Scooter rechts, beide schauen auf denselben Grünpfeil. Das eine Fahrzeug darf bei Rot rechts abbiegen (nach Anhalten), das andere nicht – für Laien kaum nachvollziehbar.
    Oder: Radweg frei, aber kein Zusatz “E‑Scooter frei” – also doch nicht? Ich diskutiere solche Situationen im Livestream ständig mit euch; es ist absurd, wie viel Regel‑Interpretation man von Alltagsfahrern erwartet. Der Entwurf macht hier viel richtig – wenn er denn endlich kommt. BMV


    Sharing‑Chaos lösen – ohne die Privatfahrer zu gängeln

    Sharing‑Scooter sind oft die sichtbare Reibfläche: wildes Parken, Stolperfallen, genervte Innenstädte. Der Entwurf gibt Kommunen mehr Handhabe – Zonen, Abstellflächen, Beschränkungen. Gut so. Aber ich mahne: Unterscheidet bitte zwischen Verleihern und verantwortungsvollen Privatfahrern. Die Lösung liegt in digitalen Parkregeln, klugen Anbietern und konsequentem Vollzug – nicht im pauschalen Wegsperren.

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    Technikpflichten: Fairer Vorlauf, klare Standards

    Blinker ab 2027 für Neufahrzeuge ist okay – wenn die Industrie die Zeit nutzt. Viele aktuelle Modelle bringen schon Blinker und bessere Bremsen mit, manche Hersteller sind da wirklich vorbildlich. Wichtig ist mir: Sicherheit darf nicht nur auf dem Papier stattfinden. Wenn der Entwurf DIN EN 50604‑1 für Batterien und prüfbare Fahrdynamik fordert, muss das KBA die ABE‑Praxis entsprechend nachschärfen, ohne ehrliche Hersteller mit Bürokratie zu erschlagen. BMV


    Der Weg ins Gesetz: EU‑Notifizierung, Kabinett, Bundesrat, BGBl

    Der Ablauf ist transparent – aber zäh:

    1. Referentenentwurf erstellt, Länder und Verbände hören (das ist passiert). BMV

    2. EU‑Notifizierung (TRIS) mit Stillhaltefrist von drei Monaten – läuft. BMVBitkom e. V.

    3. Kabinett entscheidet.

    4. Bundesrat stimmt zu.

    5. Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – ab dann gilt’s.

    Bis das passiert ist, bleiben die “Neuregelungen” nur geplant – und alle Berichte, die dir ab morgen ein neues Regelwerk versprechen, sind maximal Vorab‑Einordnungen. Selbst der ADAC schreibt von geplanten Änderungen; in Kraft treten soll das Paket “voraussichtlich 2025” – Konjunktiv. ADAC


    Meine Kernkritik an der Novelle

    1. Kommunikation
      Wenn man Gleichstellung mit Radverkehr verspricht, erwartet die Öffentlichkeit ein klares Gesamtbild – inklusive der Frage “20 vs. 25 km/h”. Das bleibt offen und erzeugt Frust.

    2. Tempo der Umsetzung
      Sicherheitselemente (Blinker, Bremsen, Tests) sind unstrittig. Sie später einzuführen als nötig, kostet Vertrauen. Warum nicht ein gestuftes, schnelleres Roll‑out?

    3. Opferschutz
      Wenn selbst konservative Verbände sagen, dass die Gefährdungshaftung fehlt, dann gehört das in die Reform – nicht in eine unbestimmte Zukunft. ADAC

    4. Kommunen & Sharing
      Bitte differenziert! Abstellchaos löst man mit Geofencing, Stellflächen, Gebühren‑Anreizen und Durchsetzung – nicht mit der Gießkanne.

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    Was du heute konkret tun kannst

    • Legal bleiben: ABE, Versicherungsplakette, Beleuchtung, Bremse – check.

    • Radweg first: Wenn vorhanden, nutze ihn. Ist keiner da, Fahrbahn (sofern zulässig).

    • Rücksicht: Schrittgeschwindigkeit auf freigegebenen Gehwegen ist kein “nice to have”, sondern Pflicht.

    • Sichtbarkeit: Auch ohne Pflicht – Blinker‑Nachrüstlösungen sind heikel wegen ABE, aber eine klare Handzeichen‑Kommunikation (sicher dosiert) und eine helle, saubere Beleuchtung helfen enorm.

    • Auge auf das BGBl: Erst die Veröffentlichung macht’s scharf. Bis dahin: Ruhe bewahren – und Fehlinfos freundlich korrigieren.

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    Was Hersteller, Städte und Ministerium besser machen können

    Hersteller: Beschleunigt eure Blinker‑Roadmaps, macht Batterietests transparent, arbeitet proaktiv mit dem KBA. Wer 2027 erst anfängt, ist zu spät dran.
    Städte: Klare Abstellzonen, digitale Parknachweise, konsequenter Vollzug. Belohnt Anbieter, die sich an Regeln halten.
    Ministerium: Bringt das Paket zügig durchs Verfahren, legt eine Timeline offen und beantwortet die Geschwindigkeitsfrage ohne Eiertanz. Wenn ihr Gleichstellung wollt, dann bitte eindeutig – auch kommunikativ.
    Und: Wenn ihr schon Zahlen nennt – dann in Kontext. 3,2 % Unfallanteil sind ein reales, aber steuerbares Risiko. Besserer Unterricht, sichtbare Standards, klare Regeln – und wir sind eine Stufe weiter. BMV


    Warum ich darüber so emotional schreibe

    Weil ich seit Jahren Menschen sehe, die E‑Mobilität leben: Pendler, Studierende, Pflegekräfte auf dem Weg zur Schicht, Eltern, die den kurzen Weg zur Kita clever lösen. Für sie ist der E‑Scooter kein Spielzeug, sondern Alltag. Jede unklare Regel macht ihren Alltag komplizierter und spielt denen in die Karten, die E‑Mobilität grundsätzlich ablehnen. Ich will das Gegenteil: faire, verständliche, sichere Regeln – und zwar so, dass man sie gerne befolgt.

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    Fazit: Schläft das BMDV?

    Nein, es schläft nicht – aber es kommuniziert zu vorsichtig und arbeitet zu langsam.
    Der Entwurf ist substanziell, die Richtung stimmt: StVO‑Angleichung, Blinker, klare Kommunalwerkzeuge, mehr Technik‑Sicherheit. Aber solange kein Eintrag im Bundesgesetzblatt steht, bleibt alles absichtsvoll, aber unverbindlich. Genau das macht Menschen unruhig – und Medien übermütig.

    Also: Klartext. Stand heute (und ich wiederhole es bewusst): Die neuen E‑Scooter‑Regeln sind noch nicht rechtskräftig. Das Ministerium sagt selbst: Notifizierung läuft, dann Kabinett, Bundesrat, erst dann BGBl. Bis dahin gilt der Status quo. BMV

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