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    Startseite | Newsticker | Österreich verlängert E-Mobilitätsförderung: Bis zu 2300 € für E-Zweiräder
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    Österreich verlängert E-Mobilitätsförderung: Bis zu 2300 € für E-Zweiräder

    4. September 2025
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    1 E-Mobilitätsförderung verlängert: Bis zu 2300 Euro pro Fahrzeug!
    2 Welche Fahrzeuge werden gefördert?
    3 Wer kann die Förderung beantragen?
    4 Nachträgliche Förderung möglich
    5 Reaktionen aus der Branche
    6 VMAX VX2 Hub
    7 Cmacewheel V20
    8 Engwe L20 SE
    9 Die Fördersätze im Überblick
    10 Ein Blick in die Zukunft
    11 VMAX NEW VX4
    12 Vakole EMT29
    13 EPF Pulse+

    E-Mobilitätsförderung verlängert: Bis zu 2300 Euro pro Fahrzeug!

    Ab September 2025 wird in Österreich die Förderung für einspurige Elektrofahrzeuge wieder aufgenommen. Das hat das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nun bestätigt. Minister Peter Hanke erklärt: „Mit der Verlängerung der Förderung für einspurige E-Kfz und dem Ausbau der E-Ladeinfrastruktur setzen wir ein starkes Signal für die Mobilitätswende. E-Kfz-Zweiräder sind platzsparend, bieten genügend Reichweite für den alltäglichen Gebrauch und schonen obendrein die Umwelt.“

    Welche Fahrzeuge werden gefördert?

    Gefördert werden Fahrzeuge der Klassen L1e (Mopeds, vergleichbar 50 ccm) sowie L3e (Motorräder und Roller über 50 ccm). Die Höhe der Förderung hängt von der jeweiligen Klasse ab. Sie setzt sich wie bisher aus einem E-Mobilitätsbonus der Importeure und einem staatlichen Zuschuss zusammen. Insgesamt können so bis zu 2300 Euro pro Fahrzeug erreicht werden.

    Wer kann die Förderung beantragen?

    Die Förderung richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Betriebe, Vereine und Körperschaften. Der Unterschied: Privatpersonen können bis zu 50 % des Gesamtbetrags als Förderung erhalten, für Unternehmen und Organisationen liegt die Grenze bei 30 %. In der Praxis macht dieser Unterschied bei den Fahrzeugpreisen allerdings kaum einen Unterschied.

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    Nachträgliche Förderung möglich

    Besonders wichtig: Wer sich noch vor September 2025 ein förderfähiges E-Zweirad kauft, kann die staatliche Förderung nachträglich beantragen – Voraussetzung ist, dass der E-Mobilitätsbonus des Importeurs bereits im Kaufvertrag ausgewiesen ist.

    Reaktionen aus der Branche

    Karin Munk, Generalsekretärin der Arge2Rad, begrüßt die Entscheidung: „Zweiräder gehören in jede Smart City – und sind auch am Land eine zukunftsfähige Lösung für viele Alltagswege.“ Sie erwartet, dass die Förderung einen deutlichen Impuls für das zuletzt schwächelnde Segment der E-Zweiräder setzen wird.

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    Die Fördersätze im Überblick

    Klasse L1e (Mopeds/50 ccm)
    350 Euro von Zweiradimporteuren + 600 Euro staatliche Förderung = 950 Euro gesamt

    Klasse L3e ≤ 11 kW/15 PS (A1/bis 125 ccm)
    500 Euro von Zweiradimporteuren + 1200 Euro staatliche Förderung = 1700 Euro gesamt

    Klasse L3e über 11 kW/15 PS (A2/A über 125 ccm)
    500 Euro von Zweiradimporteuren + 1800 Euro staatliche Förderung = 2300 Euro gesamt

    Ein Blick in die Zukunft

    Ab Anfang 2026 wird auch die neue KTM Freeride E förderfähig sein – ein weiteres Zeichen, dass die Hersteller auf elektrische Zweiräder setzen.

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