Menü schließen
    YouTube TikTok Twitch Instagram Facebook X (Twitter) LinkedIn
    • Impressum
    • Datenschutz
    YouTube TikTok Twitch Instagram Facebook X (Twitter) LinkedIn
    ScooterheldenScooterhelden
    • Home
    • Service & Infos
      • Media & Kooperationen
      • Marken
      • Über uns
      • Versicherung
      • Zubehör
      • Referenzen
      • Fan-Shop
    • Gutscheine & Rabattcodes
    • Magazin
      • E-Scooter News
      • E-Bike News
      • E-Roller News
      • E-Motorrad News
      • Microcars & Kabinenroller
      • Camping und Lifestyle
      • Technik und Innovation
    • Newsticker
    • Kontakt
    Zum YouTube-Kanal
    ScooterheldenScooterhelden
    Startseite | Newsticker | Blindenverein klagt gegen Berliner Senat: Streit um E-Scooter auf Gehwegen
    Newsticker

    Blindenverein klagt gegen Berliner Senat: Streit um E-Scooter auf Gehwegen

    19. September 2025
    Teilen Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Telegram Email
    Teilen
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

    Blindenverein gegen Berliner Senat: Klage soll E-Scooter von Gehwegen verbannen

    Seit Jahren sorgen falsch abgestellte E-Scooter in Berlin für Konflikte. Besonders für blinde und sehbehinderte Menschen stellen sie eine akute Gefahr dar. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) zieht nun vor Gericht, um durchzusetzen, dass E-Scooter nur noch in festen Abstellzonen geparkt werden dürfen.

    „Ich bin schon zweimal gestürzt“ – persönliche Schilderungen

    Die blinde Berlinerin Bedia Kunz, stellvertretende Vorsitzende des ABSV, schildert eindrücklich ihre Erfahrungen: „Auf dem Weg hierher lag ein Scooter mitten auf dem Gehweg. Ich bin schon zweimal gestürzt und habe mich verletzt.“ Besonders gefährlich sei die unvorhersehbare Platzierung der Roller, die zu schweren Stürzen führen könne.

    Forderung: Stationäres Parken statt Free-Floating

    Der ABSV vertritt rund 25.000 blinde und sehbehinderte Menschen in Berlin. Seine zentrale Forderung: E-Scooter dürfen künftig nur noch in festgelegten Abstellbereichen stehen. Damit würde das sogenannte Free-Floating-System beendet, bei dem Roller beliebig auf Gehwegen abgestellt werden können. „Das bringt Tausende von Barrieren in die Stadt“, betont der ABSV-Anwalt Michael Richter, der selbst blind ist.

    100€ BuyBestGear
    BuyBestGear
    Ab 1000€ Einkauf
    SCOOTER100
    GUTSCHEIN EINLÖSEN
    50€ Coopop
    Coopop
    Coopop Rugged-GS
    SH50
    GUTSCHEIN EINLÖSEN
    20€ Teverun
    Teverun
    Teverun E-Scooter
    SH20
    GUTSCHEIN EINLÖSEN

    Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht

    Am 1. Oktober wird die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Ein Erfolg könnte das Geschäftsmodell großer Anbieter wie Lime, Dott oder Bolt erheblich einschränken. Diese wehren sich jedoch gegen die Forderung und argumentieren, dass die flexible Nutzung entscheidend sei, um E-Scooter als Ergänzung zum ÖPNV attraktiv zu machen.

    Reaktionen von Senat und Anbietern

    Der Berliner Senat hat bereits Obergrenzen für die Anzahl der Leih-E-Scooter eingeführt und Parkverbotszonen ausgewiesen. Technische Lösungen wie Geofencing kommen punktuell zum Einsatz, reichen jedoch nach Ansicht des ABSV nicht aus. Die Anbieter betonen hingegen, dass nur ein Bruchteil der Fahrten zu Beschwerden führe. Gleichzeitig sind viele E-Scooter inzwischen in die Außenbezirke ausgewichen, wo es deutlich weniger feste Abstellflächen gibt.

    Finanzielle Engpässe beim Ausbau von Abstellflächen

    Zwar existieren in Berlin inzwischen knapp 500 verpflichtende Abstellzonen, doch der Ausbau stockt. Grund: Der Senat hat zwei Drittel der Mittel für Mobilitätsstationen gestrichen. Bezirke wie Spandau oder Marzahn-Hellersdorf fordern deshalb zusätzliche Flächen, können diese aber kaum finanzieren.

    Andere Städte gehen radikalere Wege

    Paris und Madrid haben E-Scooter komplett verbannt, deutsche Städte wie Gelsenkirchen oder Oranienburg folgten mit lokalen Verboten. In Berlin geht es aktuell „nur“ um die Frage, ob das Abstellen auf Gehwegen weiterhin erlaubt bleibt – oder ob künftig ein konsequentes Stationssystem eingeführt wird.

    Fazit

    Die Klage des Blindenvereins könnte ein Wendepunkt für die E-Scooter-Branche in Berlin werden. Sollte das Verwaltungsgericht dem ABSV Recht geben, droht das Ende des Free-Floating-Systems in der Hauptstadt. Für Anbieter wäre das ein harter Einschnitt – für blinde und sehbehinderte Menschen jedoch ein möglicher Gewinn an Sicherheit im öffentlichen Raum.

    5% Ado
    Ado
    Gutscheincode
    MARCELHUTFILZ
    GUTSCHEIN EINLÖSEN
    50€ Deruiz
    Deruiz
    Gutscheincode
    SH50
    GUTSCHEIN EINLÖSEN
    10% Fidlock
    Fidlock
    Fidlock Sortiment
    Helden10
    GUTSCHEIN EINLÖSEN

    👉 Unterstütze unsere Arbeit und werde Teil der Community: 🔥 Werde jetzt Kanalmitglied! 🔥

    👉 Keine News mehr verpassen: ScooterheldenLive abonnieren

    ⚡️ Alle aktuellen Rabattcodes & Aktionen findest du hier: NEWS & GUTSCHEINE

    Teilen Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Email
    Vorheriger ArtikelParkschaden durch E-Scooter: Wer zahlt wirklich?
    Nächster Artikel E-Scooter-Führerschein 2025: Kommt die Pflicht oder nicht?

    Weitere Beiträge

    Newsticker

    Egret EY!1 im Härtetest – Bergauf-Fahrt am Teufelsberg

    17. April 2026
    Newsticker

    Berlin-Mitte erzielt 400.000 Euro durch Bußgelder für falsch abgestellte E-Scooter

    17. April 2026
    Newsticker

    Wiener Elektro Tage 2026: Breites Angebot und neue Trends bei E-Mobilität

    17. April 2026
    Beliebte Beiträge

    Beste elektrische Luftpumpe unter 20 Euro? Oasser bei Amazon im Check

    17. April 20263 Views

    Segway E-Scooter 2026 im Vergleich: MAX G3 D, F3 Pro D, E3 Pro D, ZT3 Pro D und GT3 D

    16. April 202652 Views

    Teverun Blade Mini Ultra eKFV vs Fighter Mini Pro eKFV: Welcher E-Scooter lohnt sich mehr?

    16. April 202632 Views
    Social Media
    • Facebook
    • YouTube
    • TikTok
    • Instagram
    • Twitch
    • LinkedIn
    YouTube TikTok Twitch Instagram Facebook X (Twitter) LinkedIn
    • Impressum
    • Datenschutz
    © 2026 Scooterhelden

    Oben eingeben und mit Enter suchen. Mit Esc abbrechen.

    Einwilligung verwalten
    Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwilligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
    Funktional Immer aktiv
    Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
    Präferenzen
    Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
    Statistiken
    Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
    Marketing
    Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
    • Optionen verwalten
    • Dienste verwalten
    • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
    • Lese mehr über diese Zwecke
    Einstellungen ansehen
    • {title}
    • {title}
    • {title}