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    Startseite | Newsticker | Blindenverein klagt gegen Berliner Senat: Streit um E-Scooter auf Gehwegen
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    Blindenverein klagt gegen Berliner Senat: Streit um E-Scooter auf Gehwegen

    19. September 2025
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    Blindenverein gegen Berliner Senat: Klage soll E-Scooter von Gehwegen verbannen

    Seit Jahren sorgen falsch abgestellte E-Scooter in Berlin für Konflikte. Besonders für blinde und sehbehinderte Menschen stellen sie eine akute Gefahr dar. Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) zieht nun vor Gericht, um durchzusetzen, dass E-Scooter nur noch in festen Abstellzonen geparkt werden dürfen.

    „Ich bin schon zweimal gestürzt“ – persönliche Schilderungen

    Die blinde Berlinerin Bedia Kunz, stellvertretende Vorsitzende des ABSV, schildert eindrücklich ihre Erfahrungen: „Auf dem Weg hierher lag ein Scooter mitten auf dem Gehweg. Ich bin schon zweimal gestürzt und habe mich verletzt.“ Besonders gefährlich sei die unvorhersehbare Platzierung der Roller, die zu schweren Stürzen führen könne.

    Forderung: Stationäres Parken statt Free-Floating

    Der ABSV vertritt rund 25.000 blinde und sehbehinderte Menschen in Berlin. Seine zentrale Forderung: E-Scooter dürfen künftig nur noch in festgelegten Abstellbereichen stehen. Damit würde das sogenannte Free-Floating-System beendet, bei dem Roller beliebig auf Gehwegen abgestellt werden können. „Das bringt Tausende von Barrieren in die Stadt“, betont der ABSV-Anwalt Michael Richter, der selbst blind ist.

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    Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht

    Am 1. Oktober wird die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Ein Erfolg könnte das Geschäftsmodell großer Anbieter wie Lime, Dott oder Bolt erheblich einschränken. Diese wehren sich jedoch gegen die Forderung und argumentieren, dass die flexible Nutzung entscheidend sei, um E-Scooter als Ergänzung zum ÖPNV attraktiv zu machen.

    Reaktionen von Senat und Anbietern

    Der Berliner Senat hat bereits Obergrenzen für die Anzahl der Leih-E-Scooter eingeführt und Parkverbotszonen ausgewiesen. Technische Lösungen wie Geofencing kommen punktuell zum Einsatz, reichen jedoch nach Ansicht des ABSV nicht aus. Die Anbieter betonen hingegen, dass nur ein Bruchteil der Fahrten zu Beschwerden führe. Gleichzeitig sind viele E-Scooter inzwischen in die Außenbezirke ausgewichen, wo es deutlich weniger feste Abstellflächen gibt.

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    Finanzielle Engpässe beim Ausbau von Abstellflächen

    Zwar existieren in Berlin inzwischen knapp 500 verpflichtende Abstellzonen, doch der Ausbau stockt. Grund: Der Senat hat zwei Drittel der Mittel für Mobilitätsstationen gestrichen. Bezirke wie Spandau oder Marzahn-Hellersdorf fordern deshalb zusätzliche Flächen, können diese aber kaum finanzieren.

    Andere Städte gehen radikalere Wege

    Paris und Madrid haben E-Scooter komplett verbannt, deutsche Städte wie Gelsenkirchen oder Oranienburg folgten mit lokalen Verboten. In Berlin geht es aktuell „nur“ um die Frage, ob das Abstellen auf Gehwegen weiterhin erlaubt bleibt – oder ob künftig ein konsequentes Stationssystem eingeführt wird.

    Fazit

    Die Klage des Blindenvereins könnte ein Wendepunkt für die E-Scooter-Branche in Berlin werden. Sollte das Verwaltungsgericht dem ABSV Recht geben, droht das Ende des Free-Floating-Systems in der Hauptstadt. Für Anbieter wäre das ein harter Einschnitt – für blinde und sehbehinderte Menschen jedoch ein möglicher Gewinn an Sicherheit im öffentlichen Raum.

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