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    E-Scooter-Führerschein 2025: Kommt die Pflicht oder nicht?

    19. September 2025
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    E-Scooter-Führerschein 2025: Braucht man eine Fahrerlaubnis?

    In sozialen Medien kursieren Gerüchte, dass ab 2025 ein Führerschein für E-Scooter verpflichtend wird. Viele Nutzer sind verunsichert und fragen sich: Muss ich bald tatsächlich eine Fahrerlaubnis haben, um mit einem E-Scooter fahren zu dürfen?

    Aktuelle Rechtslage in Deutschland

    Seit Juni 2019 gilt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Sie erlaubt die Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr – allerdings mit klaren Regeln: E-Scooter müssen Radwege nutzen, wenn vorhanden. Gibt es keinen, dürfen Fahrer auf die Straße ausweichen. Eine Fahrerlaubnis ist jedoch nicht erforderlich. Das Verkehrsministerium betont ausdrücklich: „Es besteht keine Führerscheinpflicht beziehungsweise Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung.“

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    Kein Führerschein – auch 2025 nicht

    Auch im kommenden Jahr bleibt es dabei: Für das Fahren mit einem E-Scooter braucht man keinen Führerschein. Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums verwies gegenüber Correctiv auf Paragraf 4 der Fahrerlaubnisverordnung. Dieser stellt klar, dass Elektrokleinstfahrzeuge von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen sind. Damit ist das Gerücht einer neuen Führerscheinpflicht für 2025 eindeutig widerlegt.

    Welche Regeln gelten trotzdem?

    Auch wenn kein Führerschein nötig ist, gelten E-Scooter als Kraftfahrzeuge – mit entsprechenden Pflichten und Einschränkungen:

    • Mindestalter: 14 Jahre
    • Versicherungspflicht: kleine Versicherungsplakette am Fahrzeug
    • Promillegrenze: 0,5 Promille, ab 0,3 Promille bei Fahrunsicherheit bereits strafbar
    • Null-Toleranz: für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit
    • Verboten: Mitnahme von Personen oder Lasten auf dem Trittbrett, Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen, Anhängen an andere Fahrzeuge

    Fazit: Weiterhin frei fahrbar ohne Führerschein

    Ein E-Scooter-Führerschein ist auch 2025 nicht nötig. Die bestehenden Regeln bleiben bestehen – Mindestalter, Versicherung, Alkoholgrenzen und Verkehrsregeln sind einzuhalten. Wer also einsteigen will, kann beruhigt losfahren, muss sich aber an die Straßenverkehrsordnung halten.

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