Innenministerium Dresden: Drei Tote, mehr Verletzte
Bei Unfällen mit E‑Scootern sind im vergangenen Jahr in Sachsen drei Menschen ums Leben gekommen. Im Jahr zuvor gab es keine Todesopfer, teilte das Innenministerium in Dresden mit. Auch die Zahl der Verletzten stieg: Landesweit verunglückten 201 Menschen bei Fahrten mit den elektrischen Tretrollern; 2024 waren es 183. 29 Fahrerinnen und Fahrer wurden schwer, 169 leicht verletzt.
Entwicklung im Jahresvergleich
Die aktuellen Zahlen deuten auf einen deutlichen Anstieg der E‑Scooter‑Unfälle im Freistaat hin. Neben mehr Verletzten fällt vor allem auf, dass erstmals Todesfälle registriert wurden. Genauere Angaben zu Ursachen oder örtlichen Schwerpunkten enthält die Mitteilung nicht.
Rechtslage: Wer E‑Scooter fahren darf
E‑Scooter sind seit 2019 in Deutschland erlaubt. Für das Fahren sind weder Führerschein noch Mofa‑Prüfbescheinigung nötig. Mit dem eigenen Roller darf man ab 14 Jahren fahren, Leihgeräte sind erst ab 18 verfügbar. Eine Helmpflicht besteht nicht; der ADAC empfiehlt jedoch dringend, einen Helm zu tragen.
Neue Vorgaben ab dem nächsten Jahr
Im kommenden Jahr treten neue Regeln in Kraft: Neue E‑Scooter sollen dann mit Blinkern ausgerüstet sein müssen. Außerdem sollen Kommunen mehr Spielräume beim Abstellen von E‑Scootern erhalten, um ungeordnetes Parken – etwa auf Gehwegen – besser zu regeln.
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