Neue E-Scooter-Regeln in Italien und Südtirol
In ganz Italien – und damit auch in Südtirol – treten 2026 neue Vorgaben für Kleinst-Elektrofahrzeuge in Kraft. Ziel des staatlichen Gesetzes ist es, die Fahrzeuge einem Besitzer zuzuordnen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Verbraucherzentrale Südtirol informiert über Fristen, Kosten und Sicherheitsanforderungen.
Kennzeichenpflicht ab 16. Mai 2026
Ab dem 16. Mai 2026 muss jeder Elektro-Roller ein Identifikationskennzeichen tragen. Der Antrag erfolgt online über «Il Portale dell Automobilista» und setzt eine digitale Identität (SPID oder CIE) voraus. Die Gebühren betragen insgesamt 33,66 Euro. Das Kennzeichen ist personengebunden und nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gekoppelt; bei einem Neukauf kann es auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Der Aufkleber ist gut sichtbar am hinteren Schutzblech anzubringen. Bei Diebstahl oder Verlust gilt Meldepflicht: Innerhalb von 48 Stunden ist Anzeige zu erstatten und das Protokoll im Portal hochzuladen.
Haftpflichtversicherung ab 16. Juli 2026
Ab dem 16. Juli 2026 besteht eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Abgedeckt werden müssen Schäden an Dritten – also an Personen, Sachen und Tieren. Vorgesehen ist eine Mindestdeckungssumme von 7,8 Millionen Euro, entsprechend der Kraftfahrzeug-Haftpflicht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die private Haftpflichtversicherung zu prüfen: In vielen Standardverträgen sind versicherungspflichtige Fahrzeuge nicht abgedeckt. Erforderlich ist eine Erweiterung oder eine separate Police, in der das individuelle Kennzeichen des Elektro-Rollers ausgewiesen ist. Alternativ kann eine eigene Haftpflicht für diese Risikoabdeckung abgeschlossen werden. Wie sich die Tarife entwickeln, ist derzeit offen; es wird empfohlen, Angebote bei Versicherungen einzuholen.
Helmpflicht und Sicherheit
Die Helmpflicht gilt bereits jetzt für alle Fahrerinnen und Fahrer, unabhängig vom Alter. Der Helm muss zertifiziert sein; ein Freizeithelm ohne CE-Kennzeichnung reicht nach Angaben der Verbraucherschützer nicht aus. Die Reform der Vorgaben für Kleinst-Elektrofahrzeuge soll insgesamt zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen.
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