Mitnahme im Ersatzverkehr: Bedingungen für E‑Scooter und E‑Roller
Der Bahnbetreiber metronom informiert am 11.05.2026 (Uelzen) über die Mitnahme von Mikromobilität im Rahmen der laufenden Qualitätsoffensive: In den Bussen des Ersatzverkehrs können E‑Scooter bzw. E‑Roller mitgenommen werden, wenn sie zusammengeklappt sind, wie Gepäck verstaut werden können und nicht größer als ein Koffer sind. Fahrgäste werden um Rücksicht gebeten, damit alle einen Platz im Bus finden.
Fahrräder bleiben im Bus ausgeschlossen
Aus Platzgründen ist die Mitnahme von Fahrrädern in den Bussen des Ersatzverkehrs nicht möglich. Der Hinweis gilt ausdrücklich für den Ersatzverkehr im Rahmen der Qualitätsoffensive und soll einen geordneten Ablauf bei begrenzten Kapazitäten sicherstellen. Wer mit E‑Scooter reist, sollte darauf achten, den Roller vor dem Einstieg vollständig zusammenzuklappen und so zu verstauen, dass er den Gepäckanforderungen entspricht.
Hinweis zur Qualitätsoffensive und Ersatzverkehr
Die Information bezieht sich auf den busgebundenen Ersatzverkehr, der im Zuge der Qualitätsoffensive eingesetzt wird. Für E‑Scooter/E‑Roller gelten die genannten Bedingungen (zusammengeklappt, kofferähnliches Maß, Verstaubarkeit wie Gepäck); Fahrräder sind nicht zugelassen. Metronom appelliert an die Rücksichtnahme aller Fahrgäste, um die knappen Platzressourcen in den Bussen bestmöglich zu nutzen.
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