Leser schildern Probleme in Vingst, Kalk und weiteren Veedeln
E-Scooter prägen seit Jahren das Kölner Stadtbild, doch der Unmut wächst: Nach Hinweisen einer Anwohnerin aus Vingst erreichten die Redaktion zahlreiche Rückmeldungen. Leser berichten von dichtem und teils rücksichtslosen Vorbeifahren auf Geh- und Radwegen, wild abgestellten Scootern sowie mehrfacher Nutzung eines Fahrzeugs durch zwei bis vier Personen. Genannt werden außerdem E-Scooter mit alter Versicherungsplakette sowie die häufige Handynutzung während der Fahrt. Vorgeschlagen werden Schwerpunktkontrollen etwa an Schulen, Bahnhöfen und in Einkaufspassagen. Auch technische Sanktionen über die Anbieter-Apps werden angeregt, falls Roller nicht an vorgesehenen Standorten abgestellt werden. Zudem wird beobachtet, dass immer jüngere Nutzer unterwegs sind; ob Roller dafür illegal freigeschaltet werden, ist unklar.
Stadt Köln überwacht Falschabstellungen
Die Stadt Köln kennt die Problematik und geht im Rahmen ihrer Möglichkeiten dagegen vor. Laut Stadtsprecher Robert Baumanns überwacht der Verkehrsdienst ordnungswidrig abgestellte E-Scooter, dokumentiert die Fälle, verwarnt und benachrichtigt die jeweiligen Anbieter.
Regeln und Bußgelder laut ADAC
Für E-Scooter gelten die Vorgaben der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV). Mindestalter: 14 Jahre, Führerschein und Mofa-Prüfbescheinigung sind nicht erforderlich. Es darf nur eine Person pro E-Scooter fahren. Die Alkoholgrenzwerte entsprechen denen für Autofahrende: 0,5 bis 1,09 Promille führt in der Regel zu 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor; ab 0,3 Promille ebenfalls, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Für Unter-21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit gilt 0,0 Promille. E-Scooter sind versicherungspflichtig; eine Helmpflicht besteht nicht, der Helm wird jedoch dringend empfohlen. Gefahren werden darf auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen, ansonsten auf der Fahrbahn. Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind tabu. Beispiele für Bußgelder: Gehwegfahren 15–30 Euro, Autobahn 20 Euro, ohne Versicherungskennzeichen 40 Euro, ohne Betriebserlaubnis 70 Euro, Nebeneinanderfahren 15–30 Euro, Rotlichtverstoß 60–180 Euro, Handy am Lenker 100 Euro und 1 Punkt.
Unfallzahlen steigen bundesweit
Statistiken zeigen: Unfälle mit E-Scootern haben in den vergangenen Jahren zugenommen – nicht nur in Köln, sondern deutschlandweit. Die Debatte über Sicherheit, Rücksichtnahme und wirksame Kontrollen dürfte die Stadt weiter beschäftigen.
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