Neue Vorschriften für E‑Roller: Kennzeichen, Versicherung, Helm
Mit dem Gesetz Nr. 177/2024 werden die Regeln für E‑Roller verschärft. Hintergrund sind steigende Unfallzahlen mit Kleinst-Elektrofahrzeugen. Ab sofort muss jeder E‑Roller mit einem Identifikationskennzeichen ausgestattet sein. Zwei Monate später folgt die Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Die Helmpflicht gilt bereits jetzt ausnahmslos für alle Fahrer.
Kennzeichenpflicht: Antrag, Kosten und Anbringung
Das Identifikationskennzeichen wird online über das „Portale dell’Automobilista“ mittels SPID oder CIE beantragt. Die Gebühren belaufen sich auf insgesamt 33,66 Euro. Das Kennzeichen ist personengebunden (nicht an das Fahrzeug) und kann bei einem Neukauf auf das neue Fahrzeug übertragen werden. Der Aufkleber muss gut sichtbar am hinteren Schutzblech oder an der Lenkstange angebracht werden. Diebstahl oder Verlust sind innerhalb von 48 Stunden bei Polizei oder Ordnungshütern anzuzeigen; das Protokoll ist anschließend im Portal hochzuladen.
Haftpflichtversicherung ab 16. Juli: Deckung und Optionen
Ab dem 16. Juli gilt eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung für E‑Roller. Abgedeckt werden müssen Schäden an Dritten (Personen, Sachen, Tiere) mit einer Mindestsumme von 7,8 Millionen Euro – analog zur Kfz‑Haftpflicht. Verbraucher haben laut VZS zwei Möglichkeiten: die Erweiterung der bestehenden privaten Haftpflichtversicherung (Familienhaftpflicht) oder den Abschluss einer eigenen E‑Roller-Haftpflicht. Standardverträge decken versicherungspflichtige Fahrzeuge meist nicht ab; es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen.
Helmpflicht und Bußgelder
Die Helmpflicht ist bereits in Kraft und gilt für alle Fahrer. Zulässig sind nur Helme nach UNI EN 1078 oder UNI EN 1080; ein einfacher Freizeithelm ohne entsprechende CE‑Kennzeichnung reicht nicht aus. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen: Für ein fehlendes Kennzeichen 100 bis 400 Euro (bei Wiederholung wird das Fahrzeug eingezogen), für fehlende Versicherung 100 bis 400 Euro sowie sofortige Beschlagnahmung und für Fahren ohne Helm 50 bis 250 Euro.
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