Polizeikontrolle: E‑Bike deutlich zu schnell
Ein E‑Bike‑Fahrer ist laut Polizei am Samstag gegen 13.25 Uhr auf der Regensburger Straße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen. Die Beamten stoppten den Mann und überprüften das Zweirad. Dabei stellten sie fest, dass sich das Fahrrad wie ein Motorrad per Gasgriff beschleunigen lässt. Das ist im regulären E‑Bike‑Betrieb nicht zulässig.
Zulässig ist nur Tretunterstützung bis 25 km/h
Nach Angaben der Polizei wäre bei einem E‑Bike lediglich eine elektrische Tretunterstützung bis höchstens 25 km/h erlaubt. Ein eigenständiger Antrieb per Gasgriff entspricht dem nicht. Im konkreten Fall soll das Fahrzeug daher gesondert überprüft werden, um die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit festzustellen.
Fahrzeug sichergestellt – Ermittlungsverfahren eingeleitet
Das E‑Bike wurde zur technischen Untersuchung sichergestellt. Gegen den 58‑jährigen Fahrer leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Die Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit steht noch aus. Weitere Details nannte die Polizei zunächst nicht.
Hintergrund des Einsatzes
Auslöser der Kontrolle war das deutlich zu hohe Tempo des E‑Bikes auf der Regensburger Straße. Im Zuge der Anhaltung ergaben sich die Hinweise auf einen Gasgriff‑Antrieb. Bis zum Ergebnis der technischen Prüfung bleibt das Fahrzeug sichergestellt. Die Polizei stellte klar, dass bei E‑Bikes die Tretunterstützung bis 25 km/h maßgeblich ist – darüber hinausgehende Antriebe oder Geschwindigkeiten werden geprüft und können straf‑ oder ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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