THG-Prämie 2026 für E-Motorräder: Wer bekommt Geld, wer geht leer aus – und warum ist das so widersprüchlich?
Stand: 28. Mai 2026
Es gibt Themen, bei denen man als Fahrer, Käufer oder Interessierter irgendwann nur noch den Kopf schütteln kann. Die THG-Prämie gehört für mich genau dazu. Auf dem Papier klingt das alles erstmal logisch: Wer elektrisch fährt, spart CO₂ ein, diese Einsparung kann über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote vermarktet werden, und am Ende bekommt der Halter eines Elektrofahrzeugs Geld.
So weit, so einfach.
In der Praxis wird es aber schnell kompliziert. Denn nicht jedes elektrische Fahrzeug wird gleich behandelt. Ein großes E-Motorrad kann profitieren. Ein E-Auto kann profitieren. Ein elektrisches Leichtkraftrad der A1-Klasse kann dagegen in vielen Fällen leer ausgehen. Ein 45-km/h-E-Roller sowieso. Und genau an dieser Stelle wird die Sache politisch und auch emotional interessant.
Der Auslöser für diesen Bericht war eine Aussage aus der Community:
„Für richtige Motorräder gibt es die THG-Prämie, habe ich für meine beiden Zero SR/F jüngst erst beantragt. Eine E-Auto Prämie gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen. Für die A1 Klasse gibt es nichts, außer der Steuerbefreiung, was bei dem Hubraum einer 125er auch eher zu vernachlässigen ist.“
Ich habe mir das angeschaut. Und wie so oft steckt die Wahrheit nicht in einem einfachen Ja oder Nein. Einige Punkte stimmen. Andere sind inzwischen überholt. Und manches zeigt ziemlich deutlich, wie unausgegoren die Förderlogik rund um Elektromobilität in Deutschland immer noch ist.
Der schnelle Faktencheck
| Aussage aus der Community | Einschätzung | Einordnung |
|---|---|---|
| Für richtige E-Motorräder gibt es THG-Prämie | Weitgehend richtig | Große zulassungspflichtige E-Motorräder wie L3e-A2/A3 können grundsätzlich quotenberechtigt sein |
| Zero SR/F kann THG-Prämie bekommen | Plausibel/richtig | Die Zero SR/F ist ein starkes, zulassungspflichtiges E-Motorrad und fällt typischerweise nicht in die kleinen ausgeschlossenen Klassen |
| Eine E-Auto-Prämie gibt es nicht | Falsch/überholt | 2026 gibt es wieder eine E-Auto-Förderung für bestimmte Privatpersonen |
| Eine E-Auto-Prämie ist nicht vorgesehen | Falsch | Das Förderportal ist 2026 gestartet |
| Für A1 gibt es keine THG-Prämie | In der Praxis weitgehend richtig | L3e-A1 ist ein Sonderfall und wird aktuell häufig nicht berücksichtigt |
| Nur Steuerbefreiung bei A1 | Teilweise richtig | Steuerliche Vorteile sind möglich, aber bei 125er-ähnlichen Fahrzeugen finanziell oft kaum relevant |
| Steuerbefreiung bringt bei 125er wenig | Realistisch | Bei kleinen Verbrenner-125ern war die Steuerbelastung ohnehin gering oder praktisch vernachlässigbar |
Was ist die THG-Prämie überhaupt?
Die THG-Prämie ist keine klassische staatliche Kaufprämie. Das ist wichtig, weil viele Menschen diese Begriffe durcheinanderwerfen.
THG steht für Treibhausgasminderung. Mineralölunternehmen und andere quotenverpflichtete Unternehmen müssen ihre Emissionen im Verkehrssektor reduzieren. Wenn sie das nicht vollständig selbst schaffen, können sie Minderungen von anderen Marktteilnehmern anrechnen lassen. Dazu zählt unter anderem Strom, der für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr genutzt wird.
Als Halter eines rein elektrischen Fahrzeugs kann man diese Einsparung nicht einfach selbst an eine Raffinerie verkaufen. In der Praxis läuft das fast immer über Dienstleister. Man lädt den Fahrzeugschein hoch, der Anbieter bündelt viele Fahrzeuge, reicht die Daten ein und vermarktet die Quote. Danach bekommt man eine Auszahlung.
Wichtig ist also: Die THG-Prämie ist kein Geschenk des Staates. Sie ist ein Marktmechanismus. Genau deshalb schwankt die Auszahlung auch. In manchen Jahren war sie ordentlich, in anderen Jahren fast lächerlich niedrig. 2024 und 2025 waren aus Sicht vieler Halter eher enttäuschend. 2026 scheint der Markt wieder interessanter zu werden.
Warum große E-Motorräder profitieren können
Bei großen elektrischen Motorrädern sieht die Lage 2026 vergleichsweise gut aus. Wer ein zulassungspflichtiges E-Motorrad besitzt, also ein Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I, kann grundsätzlich prüfen, ob eine THG-Prämie möglich ist.
Das betrifft vor allem Fahrzeuge der Klassen L3e-A2 und L3e-A3. Also nicht die kleinen 45-km/h-Roller, sondern richtige Motorräder.
Eine Zero SR/F ist hier ein gutes Beispiel. Das ist kein Spielzeug, kein Versicherungskennzeichen-Fahrzeug, kein kleiner Stadtroller. Die Zero SR/F ist ein vollwertiges Elektromotorrad mit ordentlich Leistung, großem Akku und klassischer Motorrad-Zulassung.
Dass jemand für zwei Zero SR/F die THG-Prämie beantragt hat, klingt daher absolut plausibel.
Und genau hier wird es interessant: Ein E-Motorrad kann bei der THG-Quote ähnlich behandelt werden wie ein E-Auto. Das ist für Fahrer großer elektrischer Motorräder ein echter Vorteil. Nicht, weil dadurch das Hobby plötzlich billig wird. Aber die laufenden Kosten können dadurch etwas abgefedert werden.
Versicherung, Reifen, Bremsen, Wartung, Wertverlust – ein E-Motorrad ist trotz Elektroantrieb kein kostenloses Fahrzeug. Wenn dann jährlich ein dreistelliger Betrag über die THG-Quote zurückkommt, ist das natürlich attraktiv.
Tabelle: Welche Elektrofahrzeuge bekommen 2026 voraussichtlich THG-Prämie?
| Fahrzeugart | Typische Klasse | THG-Prämie 2026 möglich? | Bemerkung |
| Elektroauto | M1 | Ja | Klassiker der THG-Quote |
| E-Transporter | N1 | Ja | Häufig sogar mit anderer Gewichtung |
| Große E-Motorräder | L3e-A2 / L3e-A3 | Ja, grundsätzlich möglich | Zulassungspflicht und Fahrzeugschein entscheidend |
| Starke E-Roller über 45 km/h | je nach Zulassung L3e | Möglich | Fahrzeugklasse prüfen |
| 125er-nahe E-Leichtkrafträder | L3e-A1 | Meist nein / Sonderfall | Trotz Kennzeichen oft nicht quotenberechtigt |
| 45-km/h-E-Roller | L1e / L2e | Nein | In der Praxis ausgeschlossen |
| E-Scooter mit ABE | Elektrokleinstfahrzeug | Nein | Keine THG-Prämie für normale E-Scooter |
| S-Pedelec | L1e-B | In der Regel nein | Früher gab es Grauzonen, heute praktisch raus |
| E-Bike / Pedelec 25 km/h | Fahrrad | Nein | Kein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug |
Das Problem mit der A1-Klasse
Jetzt kommen wir zum eigentlichen Knackpunkt.
Die A1-Klasse ist aus meiner Sicht einer der absurdesten Fälle in der deutschen Förderlogik. Gemeint sind elektrische Leichtkrafträder, die ungefähr in der 125er-Klasse spielen. Also Fahrzeuge, die im Alltag extrem sinnvoll sein können.
Sie sind schneller und alltagstauglicher als ein E-Scooter. Sie sind deutlich günstiger und platzsparender als ein Auto. Sie brauchen weniger Energie als große Motorräder. Sie können Pendelstrecken ersetzen. Sie entlasten Innenstädte. Sie machen weniger Lärm. Und trotzdem fallen sie bei der THG-Prämie häufig durchs Raster.
Das ist für mich schwer nachvollziehbar.
Natürlich kann man jetzt technisch argumentieren: Fahrzeugklasse, Zulassungsfreiheit, Schätzwert, Fahrzeugschein, gesetzliche Systematik. Alles schön und gut. Aber politisch betrachtet bleibt die Frage:
Warum wird ein schweres E-Auto gefördert, ein großes E-Motorrad ebenfalls, aber ein kleines elektrisches Leichtkraftrad, das im Alltag vielleicht besonders effizient ist, bekommt nichts?
Genau diese Frage muss man stellen.
Denn wenn die Verkehrswende ernst gemeint ist, dürfte man nicht nur große und teure Fahrzeuge belohnen. Man müsste gerade die Fahrzeuge fördern, die mit wenig Material, wenig Energie und wenig Platzbedarf echte Alltagswege ersetzen.
Tabelle: Vergleich E-Motorrad, A1-E-Leichtkraftrad, 45-km/h-E-Roller und E-Scooter
| Merkmal | Großes E-Motorrad | A1-E-Leichtkraftrad | 45-km/h-E-Roller | E-Scooter |
| Typische Geschwindigkeit | über 90 km/h | bis ca. 90/100 km/h je nach Modell | 45 km/h | 20 km/h, real bis ca. 22 km/h im Rahmen der Toleranz |
| Führerschein | A2/A oder B196 je nach Fahrzeug nicht ausreichend | A1 oder B196 | AM / B | kein Führerschein, aber Mindestalter und Regeln |
| Kennzeichen | Amtliches Kennzeichen | Amtliches Kennzeichen | Versicherungskennzeichen oder je nach Fahrzeug | Versicherungsplakette |
| Zulassung | Ja | Sonderfall je nach Systematik | meist keine klassische Zulassung | ABE/Versicherung |
| THG-Prämie | grundsätzlich möglich | meist nicht | nein | nein |
| Steuerlicher Vorteil | ja, bei Elektro möglich | ja, aber finanziell oft klein | kaum relevant | keine Kfz-Steuer |
| Alltagstauglichkeit | hoch, aber teuer | sehr hoch | hoch in Stadt und Umland | sehr hoch auf kurzen Strecken |
| Energieeffizienz | gut | sehr gut | sehr gut | extrem gut |
| Politische Förderung | besser gestellt | schwach | schwach | praktisch nicht vorhanden |
Warum die Steuerbefreiung bei A1 kaum begeistert
Der Community-Hinweis sagt: Für die A1-Klasse gebe es nichts, außer der Steuerbefreiung, was bei dem Hubraum einer 125er eher zu vernachlässigen sei.
Das ist im Kern ziemlich treffend.
Bei klassischen 125er-Verbrennern war die Kfz-Steuer ohnehin nie der große Kostentreiber. Man spart also nicht plötzlich hunderte Euro im Jahr, nur weil ein elektrisches Leichtkraftrad steuerlich begünstigt wird. Der finanzielle Effekt ist im Alltag eher gering.
Die echten Kosten liegen woanders: Anschaffung, Versicherung, Akku, Reifen, Service, Wertverlust. Wenn man hier einen echten Kaufanreiz schaffen wollte, wäre eine sinnvolle Förderung oder eine THG-Anrechnung deutlich wirksamer als eine Steuerbefreiung, die ohnehin kaum ins Gewicht fällt.
Das ist der Punkt, der mich stört.
Politisch wird gerne gesagt: „Wir fördern Elektromobilität.“ Aber wenn man genauer hinschaut, werden nicht alle sinnvollen Formen der Elektromobilität gleich behandelt.
E-Auto-Prämie 2026: Die Aussage ist nicht mehr aktuell
Der größte Fehler in der ursprünglichen Aussage betrifft die E-Auto-Prämie.
Denn 2026 gibt es wieder eine E-Auto-Förderung. Sie ist nicht identisch mit dem alten Umweltbonus, aber sie existiert. Sie richtet sich an Privatpersonen und ist sozial gestaffelt. Gefördert werden Kauf und Leasing von Neuwagen, darunter reine Elektroautos, bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender.
Die Förderung kann je nach Fahrzeug, Einkommen und Familienkonstellation zwischen 1.500 und 6.000 Euro liegen.
Damit ist die Aussage „Eine E-Auto-Prämie gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen“ schlicht nicht mehr richtig.
Man kann natürlich darüber streiten, ob diese neue Förderung gut gemacht ist. Man kann kritisieren, dass wieder vor allem Autos im Mittelpunkt stehen. Man kann fragen, ob Plug-in-Hybride wirklich in diese Förderung gehören. Man kann auch fragen, ob dadurch nicht wieder Herstellerpreise künstlich hochgehalten werden.
Aber sagen, es gebe keine E-Auto-Prämie, kann man 2026 nicht mehr.
Tabelle: Neue E-Auto-Förderung 2026 im Überblick
| Punkt | Stand 2026 |
| Förderstart | Mai 2026 |
| Rückwirkend möglich? | Ja, für förderfähige Neuzulassungen ab 1. Januar 2026 |
| Zielgruppe | Privatpersonen unter bestimmten Einkommensgrenzen |
| Förderfähige Fahrzeuge | Reine E-Autos, bestimmte Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit Range Extender |
| Kauf förderfähig? | Ja |
| Leasing förderfähig? | Ja |
| Basisförderung reines E-Auto | 3.000 Euro |
| Basisförderung Plug-in-Hybrid / Range Extender | 1.500 Euro |
| Kinderzuschlag | 500 Euro pro Kind, maximal zwei Kinder |
| Zusätzliche soziale Staffelung | Zuschläge bei niedrigerem Haushaltseinkommen |
| Maximalförderung | bis 6.000 Euro |
E-Auto bekommt Prämie, kleines E-Zweirad nicht – ist das fair?
Hier wird es aus meiner Sicht richtig spannend.
Ein E-Auto ist teuer, schwer, braucht viel Akku, viel Material, viel Platz und viel Infrastruktur. Natürlich ersetzt es im besten Fall einen Verbrenner. Das ist positiv. Aber ein E-Auto bleibt trotzdem ein Auto. Es steht im Stau, braucht Parkraum und ist für viele Kurzstrecken eigentlich überdimensioniert.
Ein kleines elektrisches Zweirad dagegen kann viele Wege viel effizienter erledigen. Gerade im urbanen und suburbanen Bereich.
Zur Arbeit pendeln? Geht.
Kurz einkaufen? Geht.
Zum Bahnhof? Geht.
Durch die Stadt? Oft schneller als mit dem Auto.
Parkplatzsuche? Deutlich entspannter.
Energieverbrauch? Viel niedriger.
Und trotzdem wird genau diese Fahrzeugwelt politisch stiefmütterlich behandelt.
Das ist für mich einer der großen Denkfehler der deutschen Elektromobilitätspolitik. Wir reden ständig über Verkehrswende, aber fördern am Ende vor allem den Austausch von Auto gegen Auto. Das ist besser als nichts, aber es ist keine echte Mobilitätswende.
Eine echte Mobilitätswende müsste fragen: Welches Fahrzeug ist für welchen Weg sinnvoll?
Nicht jeder braucht ein E-Auto. Nicht jeder braucht ein großes Motorrad. Viele bräuchten ein bezahlbares, sicheres, legales und sinnvoll gefördertes kleines Elektrofahrzeug.
Tabelle: Förderlogik nach tatsächlichem Nutzen
| Kriterium | E-Auto | Großes E-Motorrad | A1-E-Leichtkraftrad | 45-km/h-E-Roller | E-Scooter |
| Ersetzt Auto im Alltag | ja | teilweise | oft ja | oft ja | auf Kurzstrecken ja |
| Platzbedarf gering | nein | mittel | gut | sehr gut | sehr gut |
| Energieverbrauch gering | mittel | gut | sehr gut | sehr gut | extrem gut |
| Anschaffung niedrig | nein | nein | mittel | mittel | niedrig bis mittel |
| THG möglich | ja | ja | meist nein | nein | nein |
| Kaufprämie möglich | ja | nein | nein | nein | nein |
| Politische Aufmerksamkeit | sehr hoch | mittel | niedrig | niedrig | oft nur bei Regulierung |
| Verkehrswende-Potenzial | hoch, aber autozentriert | mittel | hoch | hoch | hoch auf Kurzstrecken |
Die Kfz-Steuerbefreiung: Gut, aber nicht der große Wurf
Reine Elektrofahrzeuge profitieren in Deutschland weiterhin von der Kfz-Steuerbefreiung. Das ist grundsätzlich positiv. Neu zugelassene reine Elektrofahrzeuge können bis zu zehn Jahre steuerfrei bleiben, maximal jedoch bis Ende 2035.
Für E-Autos ist das ein netter Vorteil. Für schwere Fahrzeuge kann das über die Jahre durchaus relevant sein. Für kleine Zweiräder ist der Effekt aber überschaubar.
Gerade bei 125er-ähnlichen Fahrzeugen muss man nüchtern bleiben. Die Steuer war nie der große Kostentreiber. Eine Steuerbefreiung klingt politisch gut, hat aber beim Kaufentscheid eines A1-E-Fahrzeugs kaum denselben Effekt wie eine echte Prämie oder eine jährliche THG-Auszahlung.
Das ist ein bisschen so, als würde man jemandem einen Rabatt auf etwas geben, das ohnehin fast nichts kostet.
Warum die THG-Prämie 2026 wieder spannender wird
Die THG-Prämie war in den letzten Jahren ein Auf und Ab. Viele Halter erinnern sich noch an Zeiten, in denen mehrere hundert Euro pro Jahr drin waren. Dann kamen Jahre, in denen die Auszahlungen stark eingebrochen sind. Für manche war die THG-Prämie plötzlich kaum mehr als ein kleiner Bonus.
2026 scheint wieder mehr Bewegung im Markt zu sein. Einige Anbieter werben wieder mit deutlich höheren Beträgen. Das liegt unter anderem daran, dass die Marktbedingungen strenger geworden sind und echte Quotenminderung wieder wertvoller wird.
Aber man muss aufpassen.
Nicht jede beworbene Prämie ist garantiert. Manche Anbieter zahlen feste Beträge, andere variable Marktpreise. Bei variablen Modellen kann am Ende mehr herauskommen, aber eben auch weniger. Wer seine THG-Quote verkauft, sollte genau lesen:
Ist der Betrag garantiert?
Wann wird ausgezahlt?
Gilt die Summe wirklich für mein Fahrzeug?
Welche Fahrzeugklasse wird akzeptiert?
Muss der Fahrzeugschein hochgeladen werden?
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Wird die Quote automatisch für Folgejahre verlängert?
Gerade bei Motorrädern und E-Rollern sollte man nicht blind irgendeinen Anbieter wählen, sondern vorher prüfen, ob die eigene Fahrzeugklasse wirklich angenommen wird.
Worauf Halter eines E-Motorrads jetzt achten sollten
Wenn du ein großes E-Motorrad fährst, solltest du zuerst in deine Zulassungsbescheinigung Teil I schauen. Entscheidend ist die Fahrzeugklasse. Steht dort eine Klasse wie L3e-A2 oder L3e-A3, stehen die Chancen deutlich besser als bei L1e oder L3e-A1.
Danach sollte man Anbieter vergleichen. Nicht jeder Anbieter behandelt Motorräder gleich. Manche werben stark mit E-Autos und verstecken die Motorrad-Option eher. Andere haben sich bewusst auf Zweiräder spezialisiert.
Wichtig ist auch: Nicht nur auf die höchste Zahl schauen. Eine hohe Prämie klingt toll, aber wenn sie variabel ist, spät ausgezahlt wird oder an Bedingungen hängt, kann ein niedrigerer garantierter Betrag am Ende entspannter sein.
Checkliste: THG-Prämie für E-Motorräder beantragen
| Schritt | Was prüfen? |
| 1 | Zulassungsbescheinigung Teil I bereitlegen |
| 2 | Fahrzeugklasse prüfen |
| 3 | Klären, ob L3e-A2 oder L3e-A3 eingetragen ist |
| 4 | Anbieter suchen, der E-Motorräder akzeptiert |
| 5 | Feste oder variable Auszahlung vergleichen |
| 6 | Vertragsbedingungen prüfen |
| 7 | Automatische Verlängerung beachten |
| 8 | Fahrzeugschein hochladen |
| 9 | Bestätigung abwarten |
| 10 | Auszahlung dokumentieren |
Warum kleine Elektrofahrzeuge politisch mehr verdienen
Ich sage es ganz offen: Mich ärgert diese Förderlogik.
Seit Jahren wird in Deutschland über Elektromobilität gesprochen. Aber oft wird Elektromobilität immer noch zu sehr aus der Auto-Perspektive gedacht. Dabei sind gerade kleine Fahrzeuge die eigentlichen Effizienzmeister.
Ein E-Scooter braucht wenig Energie. Ein 45-km/h-E-Roller braucht wenig Platz. Ein elektrisches Leichtkraftrad kann im Alltag viele Autowege ersetzen. Ein S-Pedelec kann Pendelstrecken schnell und effizient abdecken. Aber sobald es um echte Förderung geht, fallen viele dieser Fahrzeuge durchs Raster.
Das passt nicht zusammen.
Wenn ein Fahrzeug weniger Platz braucht, weniger Energie verbraucht und trotzdem Mobilität ermöglicht, sollte es nicht schlechter gestellt werden als ein großes Fahrzeug.
Natürlich braucht es Regeln. Natürlich braucht es Sicherheit. Natürlich kann man nicht jedes Bastelprojekt oder jedes importierte Billigfahrzeug fördern. Aber legale, zugelassene und alltagstaugliche kleine Elektrofahrzeuge sollten endlich ernst genommen werden.
Die politische Schieflage
Die aktuelle Situation sendet ein merkwürdiges Signal:
Kaufst du ein neues E-Auto, gibt es unter Umständen mehrere tausend Euro Förderung.
Fährst du ein großes E-Motorrad, kannst du unter Umständen THG-Prämie bekommen.
Fährst du ein effizientes A1-E-Leichtkraftrad, bekommst du oft nichts Relevantes.
Fährst du einen 45-km/h-E-Roller, bekommst du keine THG-Prämie.
Fährst du E-Scooter statt Auto, bekommst du ebenfalls keine vergleichbare Anerkennung.
Das ist doch schräg.
Gerade für junge Menschen, Pendler, Stadtbewohner und Menschen mit kleinerem Budget wären kleine elektrische Fahrzeuge oft die sinnvollste Lösung. Aber statt diese Fahrzeugklassen gezielt zu stärken, steckt die Politik viel Energie in Autoprämien.
Ich will E-Autos nicht schlechtreden. Sie haben ihre Berechtigung. Aber sie dürfen nicht der einzige Mittelpunkt der Verkehrswende sein.
Was müsste sich ändern?
Aus meiner Sicht müsste die Förderung viel stärker nach tatsächlichem Nutzen aufgebaut werden.
Nicht nur: Welche Fahrzeugklasse steht im Fahrzeugschein?
Sondern:
Wie viel Energie verbraucht das Fahrzeug pro Kilometer?
Wie viel Platz spart es gegenüber einem Auto?
Kann es reale Pendelwege ersetzen?
Ist es legal, sicher und zugelassen?
Ist es bezahlbar?
Reduziert es Lärm und lokale Emissionen?
Entlastet es Städte?
Wenn man diese Fragen ernst nimmt, müssten A1-E-Leichtkrafträder, 45-km/h-E-Roller und andere kleine Elektrofahrzeuge deutlich besser dastehen.
Eine pauschale THG-Prämie für alle wäre vielleicht zu einfach. Aber eine differenzierte Lösung wäre möglich. Zum Beispiel niedrigere, aber faire Prämien für kleine Fahrzeuge. Oder eine Kaufprämie für elektrische Leichtfahrzeuge. Oder kommunale Förderprogramme, die nicht nur Lastenräder, sondern auch E-Roller und Leichtkrafträder berücksichtigen.
Tabelle: Sinnvolle Reformideen
| Reformidee | Vorteil | Problem |
| THG-Schätzwert für L3e-A1 einführen | A1-E-Fahrzeuge würden fairer behandelt | Verwaltung und Gesetzgebung müssten nachziehen |
| Kleine THG-Prämie für L1e/L2e | 45-km/h-E-Roller würden attraktiver | Gefahr von Missbrauch müsste kontrolliert werden |
| Kaufprämie für E-Leichtkrafträder | Direkter Anreiz beim Kauf | Kostet öffentliche Mittel |
| Kommunale Förderprogramme für kleine E-Fahrzeuge | Städte könnten gezielt entlastet werden | Unterschiedliche Regeln je nach Kommune |
| Förderung nach Energieverbrauch | Belohnt Effizienz | Komplexere Berechnung |
| Förderung nach ersetztem Autoweg | Verkehrswende würde ehrlicher | Schwer nachweisbar |
| Steuerliche Vorteile für Arbeitgebermodelle | Pendler könnten profitieren | Braucht klare Rahmenbedingungen |
Was bedeutet das für Käufer?
Für Käufer ist die Lage leider unübersichtlich.
Wer ein E-Auto kaufen will, sollte prüfen, ob die neue Förderung passt. Einkommen, Fahrzeug, Zulassung, Kauf oder Leasing – all das spielt eine Rolle.
Wer ein großes E-Motorrad fährt oder kaufen will, sollte die THG-Prämie unbedingt einplanen. Nicht als Kaufargument Nummer eins, aber als laufenden Bonus.
Wer ein A1-E-Leichtkraftrad kaufen will, sollte realistischer rechnen. Die THG-Prämie sollte man aktuell nicht fest einplanen. Wenn ein Händler oder Anbieter etwas anderes behauptet, würde ich mir das schriftlich geben lassen.
Wer einen 45-km/h-E-Roller kauft, sollte ebenfalls nicht mit THG-Einnahmen rechnen. Hier zählen eher Anschaffungspreis, Versicherung, Akkuqualität, Service und Ersatzteilversorgung.
Und wer E-Scooter fährt, bekommt zwar keine THG-Prämie, spart aber trotzdem oft Geld, wenn dadurch Auto- oder ÖPNV-Wege ersetzt werden.
Meine ehrliche Einschätzung
Die ursprüngliche Aussage aus der Community war nicht aus der Luft gegriffen. Im Gegenteil: Der Teil mit den großen E-Motorrädern und der A1-Klasse trifft den Kern ziemlich gut.
Ja, große E-Motorräder wie eine Zero SR/F können bei der THG-Prämie profitieren.
Ja, die A1-Klasse steht im Vergleich dazu ziemlich schlecht da.
Ja, die Steuerbefreiung ist bei 125er-ähnlichen Fahrzeugen kein riesiger finanzieller Vorteil.
Aber nein: Die Aussage, dass es keine E-Auto-Prämie gibt und auch keine vorgesehen ist, stimmt 2026 nicht mehr. Hier hat sich die Lage geändert. Es gibt wieder eine E-Auto-Förderung, wenn auch nicht für alle und nicht so simpel wie früher.
Und genau deshalb ist dieser ganze Bereich so schwierig. Wer heute über Förderung spricht, muss sehr genau unterscheiden:
THG-Prämie ist nicht Kaufprämie.
Steuerbefreiung ist nicht THG-Quote.
E-Auto-Förderung ist nicht automatisch Zweiradförderung.
Zulassungspflicht ist nicht dasselbe wie Kennzeichenpflicht.
Und E-Mobilität ist nicht automatisch gleich E-Auto.
Warum das Thema für Scooterhelden wichtig ist
Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit Elektromobilität. Und je länger ich das mache, desto deutlicher wird: Die spannendsten Fahrzeuge sind oft nicht die, die politisch am meisten Aufmerksamkeit bekommen.
E-Scooter, E-Roller, E-Bikes, E-Motorräder, Kabinenroller, Leichtfahrzeuge – all das sind Bausteine einer echten Verkehrswende. Aber sie werden in Deutschland immer noch zu oft wie Randthemen behandelt.
Dabei sehe ich in der Community jeden Tag, wie groß das Interesse ist. Menschen wollen wissen, was sich lohnt. Was legal ist. Was gefördert wird. Was im Alltag funktioniert. Und wo Politik, Hersteller oder Medien vielleicht zu kurz springen.
Wenn du solche Themen regelmäßig verfolgen willst, findest du auf Scooterhelden immer wieder aktuelle Einschätzungen, Tests, Gutscheine und kritische Einordnungen.
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Fazit: Große E-Motorräder ja, kleine E-Zweiräder nein – das ist nicht zu Ende gedacht
Mein Fazit ist ziemlich klar.
Die THG-Prämie für große E-Motorräder ist ein sinnvoller Vorteil. Wer eine Zero SR/F oder ein vergleichbares E-Motorrad fährt, sollte diese Möglichkeit prüfen und nutzen. Gerade wenn 2026 wieder bessere Auszahlungen möglich sind, kann das die laufenden Kosten spürbar senken.
Die neue E-Auto-Förderung zeigt aber gleichzeitig, wie stark die Politik weiterhin auf Autos fokussiert ist. Es gibt wieder Zuschüsse für E-Autos, während kleinere elektrische Fahrzeuge oft leer ausgehen.
Und genau da liegt für mich der Fehler.
Wenn wir Verkehr wirklich neu denken wollen, dürfen wir nicht nur schwere Autos gegen schwere E-Autos tauschen. Wir müssen auch kleinere, effizientere und bezahlbare Fahrzeuge ernst nehmen. Gerade elektrische Leichtkrafträder, 45-km/h-E-Roller und andere kleine E-Fahrzeuge könnten viele Alltagswege sauberer, günstiger und platzsparender machen.
Die aktuelle Förderlogik belohnt aber nicht konsequent Effizienz. Sie belohnt vor allem Systemkompatibilität.
Und das ist ein Problem.
Denn eine echte Mobilitätswende entsteht nicht nur durch neue Autos. Sie entsteht durch bessere Alternativen.
Kurz zusammengefasst
| Thema | Ergebnis |
| THG-Prämie für Zero SR/F | Ja, grundsätzlich plausibel |
| THG-Prämie für große E-Motorräder | Ja, wenn Fahrzeugklasse und Zulassung passen |
| THG-Prämie für A1-E-Leichtkrafträder | Aktuell meist nein |
| THG-Prämie für 45-km/h-E-Roller | Nein |
| THG-Prämie für E-Scooter | Nein |
| E-Auto-Prämie 2026 | Ja, wieder vorhanden |
| Steuerbefreiung Elektrofahrzeuge | Ja, verlängert |
| Steuerbefreiung bei A1 | Finanziell oft wenig relevant |
| Politische Bewertung | Kleine E-Fahrzeuge werden zu schlecht behandelt |

