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    Startseite | Recht & Regeln | THG-Prämie 2026: Welche E-Motorräder profitieren, warum A1 oft leer ausgeht
    Recht & Regeln

    THG-Prämie 2026: Welche E-Motorräder profitieren, warum A1 oft leer ausgeht

    28. Mai 2026
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    THG-Prämie 2026 für E-Motorräder: Wer bekommt Geld und wer geht leer aus?
    E-Auto-Prämie ist zurück – aber warum bekommen A1-E-Motorräder nichts?
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    Inhalt Anzeigen
    1 THG-Prämie 2026 für E-Motorräder: Wer bekommt Geld, wer geht leer aus – und warum ist das so widersprüchlich?
    2 Der schnelle Faktencheck
    3 Was ist die THG-Prämie überhaupt?
    4 Warum große E-Motorräder profitieren können
    5 Tabelle: Welche Elektrofahrzeuge bekommen 2026 voraussichtlich THG-Prämie?
    6 Das Problem mit der A1-Klasse
    7 Tabelle: Vergleich E-Motorrad, A1-E-Leichtkraftrad, 45-km/h-E-Roller und E-Scooter
    8 Warum die Steuerbefreiung bei A1 kaum begeistert
    9 E-Auto-Prämie 2026: Die Aussage ist nicht mehr aktuell
    10 Tabelle: Neue E-Auto-Förderung 2026 im Überblick
    11 E-Auto bekommt Prämie, kleines E-Zweirad nicht – ist das fair?
    12 Tabelle: Förderlogik nach tatsächlichem Nutzen
    13 Die Kfz-Steuerbefreiung: Gut, aber nicht der große Wurf
    14 Teverun Blade Mini Ultra
    15 Egret Unit
    16 VMAX VX2 Hub
    17 Warum die THG-Prämie 2026 wieder spannender wird
    18 Worauf Halter eines E-Motorrads jetzt achten sollten
    19 Checkliste: THG-Prämie für E-Motorräder beantragen
    20 Warum kleine Elektrofahrzeuge politisch mehr verdienen
    21 Die politische Schieflage
    22 Was müsste sich ändern?
    23 Tabelle: Sinnvolle Reformideen
    24 Was bedeutet das für Käufer?
    25 Meine ehrliche Einschätzung
    26 EPF Pulse+
    27 Teverun Blade Mini Ultra
    28 Egret GTS
    29 Warum das Thema für Scooterhelden wichtig ist
    30 Fazit: Große E-Motorräder ja, kleine E-Zweiräder nein – das ist nicht zu Ende gedacht
    31 Kurz zusammengefasst

    THG-Prämie 2026 für E-Motorräder: Wer bekommt Geld, wer geht leer aus – und warum ist das so widersprüchlich?

    Stand: 28. Mai 2026

    Es gibt Themen, bei denen man als Fahrer, Käufer oder Interessierter irgendwann nur noch den Kopf schütteln kann. Die THG-Prämie gehört für mich genau dazu. Auf dem Papier klingt das alles erstmal logisch: Wer elektrisch fährt, spart CO₂ ein, diese Einsparung kann über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote vermarktet werden, und am Ende bekommt der Halter eines Elektrofahrzeugs Geld.

    So weit, so einfach.

    In der Praxis wird es aber schnell kompliziert. Denn nicht jedes elektrische Fahrzeug wird gleich behandelt. Ein großes E-Motorrad kann profitieren. Ein E-Auto kann profitieren. Ein elektrisches Leichtkraftrad der A1-Klasse kann dagegen in vielen Fällen leer ausgehen. Ein 45-km/h-E-Roller sowieso. Und genau an dieser Stelle wird die Sache politisch und auch emotional interessant.

    Der Auslöser für diesen Bericht war eine Aussage aus der Community:

    „Für richtige Motorräder gibt es die THG-Prämie, habe ich für meine beiden Zero SR/F jüngst erst beantragt. Eine E-Auto Prämie gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen. Für die A1 Klasse gibt es nichts, außer der Steuerbefreiung, was bei dem Hubraum einer 125er auch eher zu vernachlässigen ist.“

    Ich habe mir das angeschaut. Und wie so oft steckt die Wahrheit nicht in einem einfachen Ja oder Nein. Einige Punkte stimmen. Andere sind inzwischen überholt. Und manches zeigt ziemlich deutlich, wie unausgegoren die Förderlogik rund um Elektromobilität in Deutschland immer noch ist.

    Der schnelle Faktencheck

    Aussage aus der CommunityEinschätzungEinordnung
    Für richtige E-Motorräder gibt es THG-PrämieWeitgehend richtigGroße zulassungspflichtige E-Motorräder wie L3e-A2/A3 können grundsätzlich quotenberechtigt sein
    Zero SR/F kann THG-Prämie bekommenPlausibel/richtigDie Zero SR/F ist ein starkes, zulassungspflichtiges E-Motorrad und fällt typischerweise nicht in die kleinen ausgeschlossenen Klassen
    Eine E-Auto-Prämie gibt es nichtFalsch/überholt2026 gibt es wieder eine E-Auto-Förderung für bestimmte Privatpersonen
    Eine E-Auto-Prämie ist nicht vorgesehenFalschDas Förderportal ist 2026 gestartet
    Für A1 gibt es keine THG-PrämieIn der Praxis weitgehend richtigL3e-A1 ist ein Sonderfall und wird aktuell häufig nicht berücksichtigt
    Nur Steuerbefreiung bei A1Teilweise richtigSteuerliche Vorteile sind möglich, aber bei 125er-ähnlichen Fahrzeugen finanziell oft kaum relevant
    Steuerbefreiung bringt bei 125er wenigRealistischBei kleinen Verbrenner-125ern war die Steuerbelastung ohnehin gering oder praktisch vernachlässigbar

    Was ist die THG-Prämie überhaupt?

    Die THG-Prämie ist keine klassische staatliche Kaufprämie. Das ist wichtig, weil viele Menschen diese Begriffe durcheinanderwerfen.

    THG steht für Treibhausgasminderung. Mineralölunternehmen und andere quotenverpflichtete Unternehmen müssen ihre Emissionen im Verkehrssektor reduzieren. Wenn sie das nicht vollständig selbst schaffen, können sie Minderungen von anderen Marktteilnehmern anrechnen lassen. Dazu zählt unter anderem Strom, der für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr genutzt wird.

    Als Halter eines rein elektrischen Fahrzeugs kann man diese Einsparung nicht einfach selbst an eine Raffinerie verkaufen. In der Praxis läuft das fast immer über Dienstleister. Man lädt den Fahrzeugschein hoch, der Anbieter bündelt viele Fahrzeuge, reicht die Daten ein und vermarktet die Quote. Danach bekommt man eine Auszahlung.

    Wichtig ist also: Die THG-Prämie ist kein Geschenk des Staates. Sie ist ein Marktmechanismus. Genau deshalb schwankt die Auszahlung auch. In manchen Jahren war sie ordentlich, in anderen Jahren fast lächerlich niedrig. 2024 und 2025 waren aus Sicht vieler Halter eher enttäuschend. 2026 scheint der Markt wieder interessanter zu werden.

    Warum große E-Motorräder profitieren können

    Bei großen elektrischen Motorrädern sieht die Lage 2026 vergleichsweise gut aus. Wer ein zulassungspflichtiges E-Motorrad besitzt, also ein Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I, kann grundsätzlich prüfen, ob eine THG-Prämie möglich ist.

    Das betrifft vor allem Fahrzeuge der Klassen L3e-A2 und L3e-A3. Also nicht die kleinen 45-km/h-Roller, sondern richtige Motorräder.

    Eine Zero SR/F ist hier ein gutes Beispiel. Das ist kein Spielzeug, kein Versicherungskennzeichen-Fahrzeug, kein kleiner Stadtroller. Die Zero SR/F ist ein vollwertiges Elektromotorrad mit ordentlich Leistung, großem Akku und klassischer Motorrad-Zulassung.

    Dass jemand für zwei Zero SR/F die THG-Prämie beantragt hat, klingt daher absolut plausibel.

    Und genau hier wird es interessant: Ein E-Motorrad kann bei der THG-Quote ähnlich behandelt werden wie ein E-Auto. Das ist für Fahrer großer elektrischer Motorräder ein echter Vorteil. Nicht, weil dadurch das Hobby plötzlich billig wird. Aber die laufenden Kosten können dadurch etwas abgefedert werden.

    Versicherung, Reifen, Bremsen, Wartung, Wertverlust – ein E-Motorrad ist trotz Elektroantrieb kein kostenloses Fahrzeug. Wenn dann jährlich ein dreistelliger Betrag über die THG-Quote zurückkommt, ist das natürlich attraktiv.

    Tabelle: Welche Elektrofahrzeuge bekommen 2026 voraussichtlich THG-Prämie?

    FahrzeugartTypische KlasseTHG-Prämie 2026 möglich?Bemerkung
    ElektroautoM1JaKlassiker der THG-Quote
    E-TransporterN1JaHäufig sogar mit anderer Gewichtung
    Große E-MotorräderL3e-A2 / L3e-A3Ja, grundsätzlich möglichZulassungspflicht und Fahrzeugschein entscheidend
    Starke E-Roller über 45 km/hje nach Zulassung L3eMöglichFahrzeugklasse prüfen
    125er-nahe E-LeichtkrafträderL3e-A1Meist nein / SonderfallTrotz Kennzeichen oft nicht quotenberechtigt
    45-km/h-E-RollerL1e / L2eNeinIn der Praxis ausgeschlossen
    E-Scooter mit ABEElektrokleinstfahrzeugNeinKeine THG-Prämie für normale E-Scooter
    S-PedelecL1e-BIn der Regel neinFrüher gab es Grauzonen, heute praktisch raus
    E-Bike / Pedelec 25 km/hFahrradNeinKein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug

    Das Problem mit der A1-Klasse

    Jetzt kommen wir zum eigentlichen Knackpunkt.

    Die A1-Klasse ist aus meiner Sicht einer der absurdesten Fälle in der deutschen Förderlogik. Gemeint sind elektrische Leichtkrafträder, die ungefähr in der 125er-Klasse spielen. Also Fahrzeuge, die im Alltag extrem sinnvoll sein können.

    Sie sind schneller und alltagstauglicher als ein E-Scooter. Sie sind deutlich günstiger und platzsparender als ein Auto. Sie brauchen weniger Energie als große Motorräder. Sie können Pendelstrecken ersetzen. Sie entlasten Innenstädte. Sie machen weniger Lärm. Und trotzdem fallen sie bei der THG-Prämie häufig durchs Raster.

    Das ist für mich schwer nachvollziehbar.

    Natürlich kann man jetzt technisch argumentieren: Fahrzeugklasse, Zulassungsfreiheit, Schätzwert, Fahrzeugschein, gesetzliche Systematik. Alles schön und gut. Aber politisch betrachtet bleibt die Frage:

    Warum wird ein schweres E-Auto gefördert, ein großes E-Motorrad ebenfalls, aber ein kleines elektrisches Leichtkraftrad, das im Alltag vielleicht besonders effizient ist, bekommt nichts?

    Genau diese Frage muss man stellen.

    Denn wenn die Verkehrswende ernst gemeint ist, dürfte man nicht nur große und teure Fahrzeuge belohnen. Man müsste gerade die Fahrzeuge fördern, die mit wenig Material, wenig Energie und wenig Platzbedarf echte Alltagswege ersetzen.

    Tabelle: Vergleich E-Motorrad, A1-E-Leichtkraftrad, 45-km/h-E-Roller und E-Scooter

    MerkmalGroßes E-MotorradA1-E-Leichtkraftrad45-km/h-E-RollerE-Scooter
    Typische Geschwindigkeitüber 90 km/hbis ca. 90/100 km/h je nach Modell45 km/h20 km/h, real bis ca. 22 km/h im Rahmen der Toleranz
    FührerscheinA2/A oder B196 je nach Fahrzeug nicht ausreichendA1 oder B196AM / Bkein Führerschein, aber Mindestalter und Regeln
    KennzeichenAmtliches KennzeichenAmtliches KennzeichenVersicherungskennzeichen oder je nach FahrzeugVersicherungsplakette
    ZulassungJaSonderfall je nach Systematikmeist keine klassische ZulassungABE/Versicherung
    THG-Prämiegrundsätzlich möglichmeist nichtneinnein
    Steuerlicher Vorteilja, bei Elektro möglichja, aber finanziell oft kleinkaum relevantkeine Kfz-Steuer
    Alltagstauglichkeithoch, aber teuersehr hochhoch in Stadt und Umlandsehr hoch auf kurzen Strecken
    Energieeffizienzgutsehr gutsehr gutextrem gut
    Politische Förderungbesser gestelltschwachschwachpraktisch nicht vorhanden

    Warum die Steuerbefreiung bei A1 kaum begeistert

    Der Community-Hinweis sagt: Für die A1-Klasse gebe es nichts, außer der Steuerbefreiung, was bei dem Hubraum einer 125er eher zu vernachlässigen sei.

    Das ist im Kern ziemlich treffend.

    Bei klassischen 125er-Verbrennern war die Kfz-Steuer ohnehin nie der große Kostentreiber. Man spart also nicht plötzlich hunderte Euro im Jahr, nur weil ein elektrisches Leichtkraftrad steuerlich begünstigt wird. Der finanzielle Effekt ist im Alltag eher gering.

    Die echten Kosten liegen woanders: Anschaffung, Versicherung, Akku, Reifen, Service, Wertverlust. Wenn man hier einen echten Kaufanreiz schaffen wollte, wäre eine sinnvolle Förderung oder eine THG-Anrechnung deutlich wirksamer als eine Steuerbefreiung, die ohnehin kaum ins Gewicht fällt.

    Das ist der Punkt, der mich stört.

    Politisch wird gerne gesagt: „Wir fördern Elektromobilität.“ Aber wenn man genauer hinschaut, werden nicht alle sinnvollen Formen der Elektromobilität gleich behandelt.

    E-Auto-Prämie 2026: Die Aussage ist nicht mehr aktuell

    Der größte Fehler in der ursprünglichen Aussage betrifft die E-Auto-Prämie.

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    Denn 2026 gibt es wieder eine E-Auto-Förderung. Sie ist nicht identisch mit dem alten Umweltbonus, aber sie existiert. Sie richtet sich an Privatpersonen und ist sozial gestaffelt. Gefördert werden Kauf und Leasing von Neuwagen, darunter reine Elektroautos, bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender.

    Die Förderung kann je nach Fahrzeug, Einkommen und Familienkonstellation zwischen 1.500 und 6.000 Euro liegen.

    Damit ist die Aussage „Eine E-Auto-Prämie gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen“ schlicht nicht mehr richtig.

    Man kann natürlich darüber streiten, ob diese neue Förderung gut gemacht ist. Man kann kritisieren, dass wieder vor allem Autos im Mittelpunkt stehen. Man kann fragen, ob Plug-in-Hybride wirklich in diese Förderung gehören. Man kann auch fragen, ob dadurch nicht wieder Herstellerpreise künstlich hochgehalten werden.

    Aber sagen, es gebe keine E-Auto-Prämie, kann man 2026 nicht mehr.

    Tabelle: Neue E-Auto-Förderung 2026 im Überblick

    PunktStand 2026
    FörderstartMai 2026
    Rückwirkend möglich?Ja, für förderfähige Neuzulassungen ab 1. Januar 2026
    ZielgruppePrivatpersonen unter bestimmten Einkommensgrenzen
    Förderfähige FahrzeugeReine E-Autos, bestimmte Plug-in-Hybride, Fahrzeuge mit Range Extender
    Kauf förderfähig?Ja
    Leasing förderfähig?Ja
    Basisförderung reines E-Auto3.000 Euro
    Basisförderung Plug-in-Hybrid / Range Extender1.500 Euro
    Kinderzuschlag500 Euro pro Kind, maximal zwei Kinder
    Zusätzliche soziale StaffelungZuschläge bei niedrigerem Haushaltseinkommen
    Maximalförderungbis 6.000 Euro

    E-Auto bekommt Prämie, kleines E-Zweirad nicht – ist das fair?

    Hier wird es aus meiner Sicht richtig spannend.

    Ein E-Auto ist teuer, schwer, braucht viel Akku, viel Material, viel Platz und viel Infrastruktur. Natürlich ersetzt es im besten Fall einen Verbrenner. Das ist positiv. Aber ein E-Auto bleibt trotzdem ein Auto. Es steht im Stau, braucht Parkraum und ist für viele Kurzstrecken eigentlich überdimensioniert.

    Ein kleines elektrisches Zweirad dagegen kann viele Wege viel effizienter erledigen. Gerade im urbanen und suburbanen Bereich.

    Zur Arbeit pendeln? Geht.

    Kurz einkaufen? Geht.

    Zum Bahnhof? Geht.

    Durch die Stadt? Oft schneller als mit dem Auto.

    Parkplatzsuche? Deutlich entspannter.

    Energieverbrauch? Viel niedriger.

    Und trotzdem wird genau diese Fahrzeugwelt politisch stiefmütterlich behandelt.

    Das ist für mich einer der großen Denkfehler der deutschen Elektromobilitätspolitik. Wir reden ständig über Verkehrswende, aber fördern am Ende vor allem den Austausch von Auto gegen Auto. Das ist besser als nichts, aber es ist keine echte Mobilitätswende.

    Eine echte Mobilitätswende müsste fragen: Welches Fahrzeug ist für welchen Weg sinnvoll?

    Nicht jeder braucht ein E-Auto. Nicht jeder braucht ein großes Motorrad. Viele bräuchten ein bezahlbares, sicheres, legales und sinnvoll gefördertes kleines Elektrofahrzeug.

    Tabelle: Förderlogik nach tatsächlichem Nutzen

    KriteriumE-AutoGroßes E-MotorradA1-E-Leichtkraftrad45-km/h-E-RollerE-Scooter
    Ersetzt Auto im Alltagjateilweiseoft jaoft jaauf Kurzstrecken ja
    Platzbedarf geringneinmittelgutsehr gutsehr gut
    Energieverbrauch geringmittelgutsehr gutsehr gutextrem gut
    Anschaffung niedrigneinneinmittelmittelniedrig bis mittel
    THG möglichjajameist neinneinnein
    Kaufprämie möglichjaneinneinneinnein
    Politische Aufmerksamkeitsehr hochmittelniedrigniedrigoft nur bei Regulierung
    Verkehrswende-Potenzialhoch, aber autozentriertmittelhochhochhoch auf Kurzstrecken

    Die Kfz-Steuerbefreiung: Gut, aber nicht der große Wurf

    Reine Elektrofahrzeuge profitieren in Deutschland weiterhin von der Kfz-Steuerbefreiung. Das ist grundsätzlich positiv. Neu zugelassene reine Elektrofahrzeuge können bis zu zehn Jahre steuerfrei bleiben, maximal jedoch bis Ende 2035.

    Für E-Autos ist das ein netter Vorteil. Für schwere Fahrzeuge kann das über die Jahre durchaus relevant sein. Für kleine Zweiräder ist der Effekt aber überschaubar.

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    Gerade bei 125er-ähnlichen Fahrzeugen muss man nüchtern bleiben. Die Steuer war nie der große Kostentreiber. Eine Steuerbefreiung klingt politisch gut, hat aber beim Kaufentscheid eines A1-E-Fahrzeugs kaum denselben Effekt wie eine echte Prämie oder eine jährliche THG-Auszahlung.

    Das ist ein bisschen so, als würde man jemandem einen Rabatt auf etwas geben, das ohnehin fast nichts kostet.

    Warum die THG-Prämie 2026 wieder spannender wird

    Die THG-Prämie war in den letzten Jahren ein Auf und Ab. Viele Halter erinnern sich noch an Zeiten, in denen mehrere hundert Euro pro Jahr drin waren. Dann kamen Jahre, in denen die Auszahlungen stark eingebrochen sind. Für manche war die THG-Prämie plötzlich kaum mehr als ein kleiner Bonus.

    2026 scheint wieder mehr Bewegung im Markt zu sein. Einige Anbieter werben wieder mit deutlich höheren Beträgen. Das liegt unter anderem daran, dass die Marktbedingungen strenger geworden sind und echte Quotenminderung wieder wertvoller wird.

    Aber man muss aufpassen.

    Nicht jede beworbene Prämie ist garantiert. Manche Anbieter zahlen feste Beträge, andere variable Marktpreise. Bei variablen Modellen kann am Ende mehr herauskommen, aber eben auch weniger. Wer seine THG-Quote verkauft, sollte genau lesen:

    Ist der Betrag garantiert?

    Wann wird ausgezahlt?

    Gilt die Summe wirklich für mein Fahrzeug?

    Welche Fahrzeugklasse wird akzeptiert?

    Muss der Fahrzeugschein hochgeladen werden?

    Gibt es eine Mindestlaufzeit?

    Wird die Quote automatisch für Folgejahre verlängert?

    Gerade bei Motorrädern und E-Rollern sollte man nicht blind irgendeinen Anbieter wählen, sondern vorher prüfen, ob die eigene Fahrzeugklasse wirklich angenommen wird.

    Worauf Halter eines E-Motorrads jetzt achten sollten

    Wenn du ein großes E-Motorrad fährst, solltest du zuerst in deine Zulassungsbescheinigung Teil I schauen. Entscheidend ist die Fahrzeugklasse. Steht dort eine Klasse wie L3e-A2 oder L3e-A3, stehen die Chancen deutlich besser als bei L1e oder L3e-A1.

    Danach sollte man Anbieter vergleichen. Nicht jeder Anbieter behandelt Motorräder gleich. Manche werben stark mit E-Autos und verstecken die Motorrad-Option eher. Andere haben sich bewusst auf Zweiräder spezialisiert.

    Wichtig ist auch: Nicht nur auf die höchste Zahl schauen. Eine hohe Prämie klingt toll, aber wenn sie variabel ist, spät ausgezahlt wird oder an Bedingungen hängt, kann ein niedrigerer garantierter Betrag am Ende entspannter sein.

    Checkliste: THG-Prämie für E-Motorräder beantragen

    SchrittWas prüfen?
    1Zulassungsbescheinigung Teil I bereitlegen
    2Fahrzeugklasse prüfen
    3Klären, ob L3e-A2 oder L3e-A3 eingetragen ist
    4Anbieter suchen, der E-Motorräder akzeptiert
    5Feste oder variable Auszahlung vergleichen
    6Vertragsbedingungen prüfen
    7Automatische Verlängerung beachten
    8Fahrzeugschein hochladen
    9Bestätigung abwarten
    10Auszahlung dokumentieren

    Warum kleine Elektrofahrzeuge politisch mehr verdienen

    Ich sage es ganz offen: Mich ärgert diese Förderlogik.

    Seit Jahren wird in Deutschland über Elektromobilität gesprochen. Aber oft wird Elektromobilität immer noch zu sehr aus der Auto-Perspektive gedacht. Dabei sind gerade kleine Fahrzeuge die eigentlichen Effizienzmeister.

    Ein E-Scooter braucht wenig Energie. Ein 45-km/h-E-Roller braucht wenig Platz. Ein elektrisches Leichtkraftrad kann im Alltag viele Autowege ersetzen. Ein S-Pedelec kann Pendelstrecken schnell und effizient abdecken. Aber sobald es um echte Förderung geht, fallen viele dieser Fahrzeuge durchs Raster.

    Das passt nicht zusammen.

    Wenn ein Fahrzeug weniger Platz braucht, weniger Energie verbraucht und trotzdem Mobilität ermöglicht, sollte es nicht schlechter gestellt werden als ein großes Fahrzeug.

    Natürlich braucht es Regeln. Natürlich braucht es Sicherheit. Natürlich kann man nicht jedes Bastelprojekt oder jedes importierte Billigfahrzeug fördern. Aber legale, zugelassene und alltagstaugliche kleine Elektrofahrzeuge sollten endlich ernst genommen werden.

    Die politische Schieflage

    Die aktuelle Situation sendet ein merkwürdiges Signal:

    Kaufst du ein neues E-Auto, gibt es unter Umständen mehrere tausend Euro Förderung.

    Fährst du ein großes E-Motorrad, kannst du unter Umständen THG-Prämie bekommen.

    Fährst du ein effizientes A1-E-Leichtkraftrad, bekommst du oft nichts Relevantes.

    Fährst du einen 45-km/h-E-Roller, bekommst du keine THG-Prämie.

    Fährst du E-Scooter statt Auto, bekommst du ebenfalls keine vergleichbare Anerkennung.

    Das ist doch schräg.

    Gerade für junge Menschen, Pendler, Stadtbewohner und Menschen mit kleinerem Budget wären kleine elektrische Fahrzeuge oft die sinnvollste Lösung. Aber statt diese Fahrzeugklassen gezielt zu stärken, steckt die Politik viel Energie in Autoprämien.

    Ich will E-Autos nicht schlechtreden. Sie haben ihre Berechtigung. Aber sie dürfen nicht der einzige Mittelpunkt der Verkehrswende sein.

    Was müsste sich ändern?

    Aus meiner Sicht müsste die Förderung viel stärker nach tatsächlichem Nutzen aufgebaut werden.

    Nicht nur: Welche Fahrzeugklasse steht im Fahrzeugschein?

    Sondern:

    Wie viel Energie verbraucht das Fahrzeug pro Kilometer?

    Wie viel Platz spart es gegenüber einem Auto?

    Kann es reale Pendelwege ersetzen?

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    Ist es legal, sicher und zugelassen?

    Ist es bezahlbar?

    Reduziert es Lärm und lokale Emissionen?

    Entlastet es Städte?

    Wenn man diese Fragen ernst nimmt, müssten A1-E-Leichtkrafträder, 45-km/h-E-Roller und andere kleine Elektrofahrzeuge deutlich besser dastehen.

    Eine pauschale THG-Prämie für alle wäre vielleicht zu einfach. Aber eine differenzierte Lösung wäre möglich. Zum Beispiel niedrigere, aber faire Prämien für kleine Fahrzeuge. Oder eine Kaufprämie für elektrische Leichtfahrzeuge. Oder kommunale Förderprogramme, die nicht nur Lastenräder, sondern auch E-Roller und Leichtkrafträder berücksichtigen.

    Tabelle: Sinnvolle Reformideen

    ReformideeVorteilProblem
    THG-Schätzwert für L3e-A1 einführenA1-E-Fahrzeuge würden fairer behandeltVerwaltung und Gesetzgebung müssten nachziehen
    Kleine THG-Prämie für L1e/L2e45-km/h-E-Roller würden attraktiverGefahr von Missbrauch müsste kontrolliert werden
    Kaufprämie für E-LeichtkrafträderDirekter Anreiz beim KaufKostet öffentliche Mittel
    Kommunale Förderprogramme für kleine E-FahrzeugeStädte könnten gezielt entlastet werdenUnterschiedliche Regeln je nach Kommune
    Förderung nach EnergieverbrauchBelohnt EffizienzKomplexere Berechnung
    Förderung nach ersetztem AutowegVerkehrswende würde ehrlicherSchwer nachweisbar
    Steuerliche Vorteile für ArbeitgebermodellePendler könnten profitierenBraucht klare Rahmenbedingungen

    Was bedeutet das für Käufer?

    Für Käufer ist die Lage leider unübersichtlich.

    Wer ein E-Auto kaufen will, sollte prüfen, ob die neue Förderung passt. Einkommen, Fahrzeug, Zulassung, Kauf oder Leasing – all das spielt eine Rolle.

    Wer ein großes E-Motorrad fährt oder kaufen will, sollte die THG-Prämie unbedingt einplanen. Nicht als Kaufargument Nummer eins, aber als laufenden Bonus.

    Wer ein A1-E-Leichtkraftrad kaufen will, sollte realistischer rechnen. Die THG-Prämie sollte man aktuell nicht fest einplanen. Wenn ein Händler oder Anbieter etwas anderes behauptet, würde ich mir das schriftlich geben lassen.

    Wer einen 45-km/h-E-Roller kauft, sollte ebenfalls nicht mit THG-Einnahmen rechnen. Hier zählen eher Anschaffungspreis, Versicherung, Akkuqualität, Service und Ersatzteilversorgung.

    Und wer E-Scooter fährt, bekommt zwar keine THG-Prämie, spart aber trotzdem oft Geld, wenn dadurch Auto- oder ÖPNV-Wege ersetzt werden.

    Meine ehrliche Einschätzung

    Die ursprüngliche Aussage aus der Community war nicht aus der Luft gegriffen. Im Gegenteil: Der Teil mit den großen E-Motorrädern und der A1-Klasse trifft den Kern ziemlich gut.

    Ja, große E-Motorräder wie eine Zero SR/F können bei der THG-Prämie profitieren.

    Ja, die A1-Klasse steht im Vergleich dazu ziemlich schlecht da.

    Ja, die Steuerbefreiung ist bei 125er-ähnlichen Fahrzeugen kein riesiger finanzieller Vorteil.

    Aber nein: Die Aussage, dass es keine E-Auto-Prämie gibt und auch keine vorgesehen ist, stimmt 2026 nicht mehr. Hier hat sich die Lage geändert. Es gibt wieder eine E-Auto-Förderung, wenn auch nicht für alle und nicht so simpel wie früher.

    Und genau deshalb ist dieser ganze Bereich so schwierig. Wer heute über Förderung spricht, muss sehr genau unterscheiden:

    THG-Prämie ist nicht Kaufprämie.

    Steuerbefreiung ist nicht THG-Quote.

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    E-Auto-Förderung ist nicht automatisch Zweiradförderung.

    Zulassungspflicht ist nicht dasselbe wie Kennzeichenpflicht.

    Und E-Mobilität ist nicht automatisch gleich E-Auto.

    Warum das Thema für Scooterhelden wichtig ist

    Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit Elektromobilität. Und je länger ich das mache, desto deutlicher wird: Die spannendsten Fahrzeuge sind oft nicht die, die politisch am meisten Aufmerksamkeit bekommen.

    E-Scooter, E-Roller, E-Bikes, E-Motorräder, Kabinenroller, Leichtfahrzeuge – all das sind Bausteine einer echten Verkehrswende. Aber sie werden in Deutschland immer noch zu oft wie Randthemen behandelt.

    Dabei sehe ich in der Community jeden Tag, wie groß das Interesse ist. Menschen wollen wissen, was sich lohnt. Was legal ist. Was gefördert wird. Was im Alltag funktioniert. Und wo Politik, Hersteller oder Medien vielleicht zu kurz springen.

    Wenn du solche Themen regelmäßig verfolgen willst, findest du auf Scooterhelden immer wieder aktuelle Einschätzungen, Tests, Gutscheine und kritische Einordnungen.

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    Fazit: Große E-Motorräder ja, kleine E-Zweiräder nein – das ist nicht zu Ende gedacht

    Mein Fazit ist ziemlich klar.

    Die THG-Prämie für große E-Motorräder ist ein sinnvoller Vorteil. Wer eine Zero SR/F oder ein vergleichbares E-Motorrad fährt, sollte diese Möglichkeit prüfen und nutzen. Gerade wenn 2026 wieder bessere Auszahlungen möglich sind, kann das die laufenden Kosten spürbar senken.

    Die neue E-Auto-Förderung zeigt aber gleichzeitig, wie stark die Politik weiterhin auf Autos fokussiert ist. Es gibt wieder Zuschüsse für E-Autos, während kleinere elektrische Fahrzeuge oft leer ausgehen.

    Und genau da liegt für mich der Fehler.

    Wenn wir Verkehr wirklich neu denken wollen, dürfen wir nicht nur schwere Autos gegen schwere E-Autos tauschen. Wir müssen auch kleinere, effizientere und bezahlbare Fahrzeuge ernst nehmen. Gerade elektrische Leichtkrafträder, 45-km/h-E-Roller und andere kleine E-Fahrzeuge könnten viele Alltagswege sauberer, günstiger und platzsparender machen.

    Die aktuelle Förderlogik belohnt aber nicht konsequent Effizienz. Sie belohnt vor allem Systemkompatibilität.

    Und das ist ein Problem.

    Denn eine echte Mobilitätswende entsteht nicht nur durch neue Autos. Sie entsteht durch bessere Alternativen.

    Kurz zusammengefasst

    ThemaErgebnis
    THG-Prämie für Zero SR/FJa, grundsätzlich plausibel
    THG-Prämie für große E-MotorräderJa, wenn Fahrzeugklasse und Zulassung passen
    THG-Prämie für A1-E-LeichtkrafträderAktuell meist nein
    THG-Prämie für 45-km/h-E-RollerNein
    THG-Prämie für E-ScooterNein
    E-Auto-Prämie 2026Ja, wieder vorhanden
    Steuerbefreiung ElektrofahrzeugeJa, verlängert
    Steuerbefreiung bei A1Finanziell oft wenig relevant
    Politische BewertungKleine E-Fahrzeuge werden zu schlecht behandelt
    125er Elektro A1 Elektromotorrad B196 Elektromotorrad BAFA Förderung E-Auto Prämie 2026 E-Auto Zuschuss E-Mobilität Förderung E-Motorrad E-Roller 45 km/h E-Roller THG E-Scooter Förderung E-Zweirad Elektro Leichtkraftrad Elektrofahrzeug Förderung Elektrokleinstfahrzeug Elektromobilität Deutschland Elektromotorrad Förderung Fahrzeugschein THG Kfz-Steuerbefreiung Elektro L3e-A1 L3e-A2 L3e-A3 Scooterhelden THG Anbieter THG-Prämie 2026 THG-Quote Umweltbonus 2026 Verkehrswende Zero SR/F
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