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    Startseite | Newsticker | E-Scooter: Alleinige Haftung bei Fahrt zu zweit gegen die Fahrtrichtung – Urteil und rechtliche Lage
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    E-Scooter: Alleinige Haftung bei Fahrt zu zweit gegen die Fahrtrichtung – Urteil und rechtliche Lage

    15. Juli 2026
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    Rechtliche Einordnung: Haftung bei verbotener E-Scooter-Nutzung

    Ein aktuelles Urteil sorgt für Diskussionen in der Elektromobilität: Fährt eine Person gemeinsam mit einer weiteren Person auf einem E-Scooter und zudem gegen die Fahrtrichtung, haftet der Fahrer im Falle eines Unfalls allein. Diese Konstellation wurde vom Amtsgericht München im März 2024 entschieden und verdeutlicht die Konsequenzen bei grob verkehrswidriger Nutzung von E-Scootern.

    Der Fall im Detail: Unfall mit zwei Personen auf dem E-Scooter

    Laut den Informationen von rechtsanwalt.com ereignete sich der Unfall, als zwei Personen in verbotener Weise auf einem E-Scooter fuhren und dabei die vorgeschriebene Fahrtrichtung missachteten. Beim Zusammenstoß mit einem Taxi kam es zu Sach- und Personenschäden. Das Gericht stellte fest, dass der Fahrer des E-Scooters allein und vollumfänglich für den Unfall haftet. Die Tatsache, zu zweit und entgegen der Fahrtrichtung unterwegs zu sein, stellte eine erhebliche Gefährdung dar, die das Risiko eines Unfalls maßgeblich erhöhte.

    Gerichtsurteil: Begründung für die alleinige Haftung des Fahrers

    Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der besonderen Gefährdungslage, die durch das gleichzeitige Verstoßen gegen mehrere zentrale Verkehrsregeln entsteht. Besonders schwer wog dabei die Tatsache, dass E-Scooter in Deutschland ausschließlich von einer Person gefahren werden dürfen. Die zusätzliche Missachtung der Fahrtrichtung gilt als weiterer grober Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach sind Mitfahrer grundsätzlich verboten. Diese Verstöße schlossen eine Haftungsverteilung mit anderen Unfallbeteiligten (etwa dem Taxi-Fahrer) im entschiedenen Fall aus.

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    Relevanz für Nutzer und rechtliche Hinweise

    Für Nutzer von E-Scootern bedeutet dieses Urteil eine klare Signalwirkung: Wer sich über die gesetzlichen Vorgaben hinwegsetzt, muss im Schadensfall mit einem vollständigen Haftungsausschluss für den Unfallgegner und einer Alleinhaftung rechnen. Dies umfasst neben Schadensersatzforderungen auch Ansprüche auf Schmerzensgeld. Versicherungen können in solchen Konstellationen unter Umständen Regress beim Fahrer nehmen, wenn grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.

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    Fazit: Höhere Aufmerksamkeit und strikte Regelbeachtung notwendig

    Das Urteil bestätigt die Notwendigkeit, die bestehenden Verkehrsregeln beim Fahren von E-Scootern strikt einzuhalten. Das Fahren zu zweit und das Missachten der Fahrtrichtung stellen keine Kavaliersdelikte dar, sondern führen bei einem Unfall zur uneingeschränkten finanziellen Haftung. Auch mit Blick auf die steigende Nutzung von E-Scootern in deutschen Großstädten ist der Fall ein wichtiges Beispiel, wie Gerichte bei Regelverstößen urteilen.

    Verbraucherschutz und Aufklärung weiterhin kritisch

    Die Entscheidung verdeutlicht auch den Handlungsbedarf hinsichtlich besserer Aufklärung und Information der E-Scooter-Nutzer. Verkehrserziehung und entsprechende Hinweise – beispielsweise durch Sharing-Anbieter oder die öffentliche Hand – können dazu beitragen, rechtliche Risiken zu verringern und die Unfallzahlen zu senken.

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