Bundesministerium äußert sich erneut zur 600-Watt-Regel
Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat zum wiederholten Male Stellung zur sogenannten 600-Watt-Regel für E-Scooter bezieht. In einer aktuellen und abschließenden Antwort wird die Rolle der Motorleistung, insbesondere im Zusammenhang mit der UN-R85-Norm, erneut betont. Diese Rückmeldung wurde unter anderem explizit an Scooterhelden adressiert und steht nun öffentlich zur Diskussion.
Klärung zur relevanten Motorleistung: Dauer- oder Peakleistung?
Kernfrage vieler Nutzer, Hersteller und Händler ist seit Einführung der Regelung, welche Motorleistungsangabe für die Zulässigkeit eines E-Scooters bindend ist: die Nenndauerleistung oder die kurzzeitige Maximalleistung (Peakleistung). Das Ministerium hat in seiner aktuellen Aussage klargestellt, dass maßgeblich die Nenndauerleistung nach UN-R85 zur Anwendung kommt. Peakleistungen, die nur für sehr kurze Zeiträume erreicht werden, sind demnach nicht ausschlaggebend.
Bedeutung der Antwort für Fahrer, Hersteller und Händler
Für Anwender bringt diese Antwort ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit. E-Scooter mit einer Nenndauerleistung bis maximal 600 Watt erfüllen nach Ansicht der Behörde grundsätzlich die Anforderungen für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr. Hersteller und Importeure müssen bei der Angabe ihrer technischen Daten und in der Produktentwicklung die Vorgaben der UN-R85 sowie die Interpretation der österreichischen Behörden künftig noch stärker berücksichtigen.
Praktische Folgen und verbleibende Unklarheiten
Die Stellungnahme des Ministeriums schafft eine gewisse Klarheit, lässt jedoch weiterhin Interpretationsspielraum – beispielsweise bei Geräten, deren technische Dokumentation oder Leistungsangaben nicht eindeutig sind. Ob und wie diese behördliche Sichtweise im Zuge von Kontrollen und im Einzelfall umgesetzt wird, bleibt im Alltag weiterhin zu beobachten. Auch die Frage, wie pragmatisch die Messverfahren nach UN-R85 auf handelsübliche E-Scooter angewendet werden können, bleibt ein Thema für die künftige Praxis.
Weiterführende Informationen und Video
Das aktuelle Video zur ministeriellen Antwort ist unter diesem Link abrufbar. Den vollständigen Bericht mit umfangreicher Einordnung finden Sie auf scooterhelden.de.
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