Schärfere Regulierung: Leih-E-Scooter ab 2027 in Brüssel untersagt
Nach einer Entscheidung der Regionalregierung Brüssel-Hauptstadt vom 11. Juni 2026 werden kommerzielle Leih-E-Scooter ab dem 1. Januar 2027 aus dem Stadtbild verschwinden. Die Lizenzen der aktuellen Anbieter Bolt und Dott laufen aus und werden nicht verlängert. Leihfahrräder und Leih-E-Bikes sind von dieser Maßnahme ausdrücklich nicht betroffen und bleiben weiter Teil des Mobilitätsangebots.
Reichweite des Verbots und Ausnahme für private E-Scooter
Das Verbot ist regional begrenzt und betrifft ausschließlich kommerzielle Sharing-Anbieter innerhalb der gesamten Region Brüssel. Private E-Scooter sind weiterhin gestattet, ebenso wie deren Nutzung durch Privatpersonen. Für andere Teile Belgiens ergeben sich keine unmittelbaren Veränderungen.
Offizielle Begründungen der Politik – Unfallzahlen und Sicherheit
Die Begründung der Regionalregierung stützt sich auf gestiegene Unfallzahlen, zugestellte Gehwege, Behinderungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie die Nutzung von Leihrollern im Zusammenhang mit Straftaten. Insbesondere wurde für das Jahr 2025 ein Anstieg auf 666 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden gemeldet, was einem Zuwachs von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Kritische Bewertung der Argumentation
Zu hinterfragen ist die Aussagekraft der vorgelegten Zahlen: Nach aktuellem Kenntnisstand differenziert die Unfallstatistik nicht zwischen privaten und verleihbaren E-Scootern. Das Verbot basiert also auf einer Gesamtzahl, die beide Gruppen einschließt, obwohl die Neuregelung ausschließlich die gewerblichen Anbieter betrifft. Dies lässt offen, welcher Anteil der Vorfälle durch die betroffenen Sharing-Anbieter verursacht wurde.
Nutzungszahlen und Bedeutung im Verkehrsalltag
Bemerkenswert ist, dass im Jahr 2025 über 9,5 Millionen Fahrten mit Leih-E-Scootern in Brüssel gezählt wurden, rund 781.000 Personen nutzten das Angebot mindestens einmal. Die Maßnahme beendet somit nicht ein Nischenmodell, sondern einen nachweislich stark genutzten Bestandteil urbaner Mobilität, für den bereits zuvor Regulierungen wie Flottenbegrenzungen oder Abstellzonen eingeführt wurden. Ob ein vollständiges Verbot der Situation angemessen ist, bleibt offen und wird sich in der Praxis zeigen müssen.
Regulierung und Regeln für private E-Scooter
Für privat genutzte E-Scooter bleibt das geltende Regelwerk bestehen: Mindestalter 16 Jahre, maximal 25 km/h bauartbedingte Geschwindigkeit, Nutzungspflicht von Radweg oder Fahrbahn, sowie ein Verbot für das Fahren auf Gehwegen und die Mitnahme weiterer Personen. Fahrzeuge, die schneller als 25 km/h fahren können, dürfen ohnehin nicht auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden und müssen mit Konsequenzen wie einer Beschlagnahmung rechnen.
Persönliche Einordnung
Das Auslaufen der Betreiberlizenzen ab Ende 2026 stellt einen markanten Einschnitt dar. Dass die Maßnahme mit einer Unfallstatistik begründet wird, die den für das Verbot entscheidenden Unterschied zwischen privaten und Leih-Scootern nicht klar abbildet, lässt weiterhin Fragen offen. Ob sich durch das Verbot tatsächlich die Verkehrssicherheit in Brüssel verbessert, oder ob lediglich ein reguliertes und genutztes Angebot verschwindet, bleibt vorerst offen – eine abschließende Bewertung wird letztlich nur die Zeit bringen.
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