Als ich den aktuellen Beitrag von ORF Wien zur umstrittenen 600-Watt-Grenze für E-Scooter gesehen habe, hatte ich ehrlich gesagt ein ziemlich starkes Déjà-vu.
Plötzlich wurden im öffentlich-rechtlichen Fernsehen genau jene Fragen gestellt, mit denen wir uns bei Scooterhelden bereits seit Monaten beschäftigen: Welche Leistung ist bei einem E-Scooter eigentlich rechtlich entscheidend? Was bedeutet Peakleistung? Was ist die Nenndauerleistung? Warum beruft sich das österreichische Mobilitätsministerium auf die UN-Regelung Nr. 85, obwohl diese im eigentlichen Gesetzestext gar nicht genannt wird? Und wie soll die Polizei einen Wert kontrollieren, der bei einer normalen Straßenkontrolle offenbar überhaupt nicht gemessen werden kann?
Der am 21. August 2026 veröffentlichte ORF-Wien-Beitrag über die Verwirrung bei E-Scooter-Wattangaben greift nicht irgendein Randthema auf. Er bestätigt, dass die österreichische 600-Watt-Regel inzwischen zu einem echten Problem für Käufer, Händler, Hersteller, Mobilitätsclubs und sogar für die Exekutive geworden ist. Selbst Fachleute räumen ein, dass manche Fragen derzeit nicht eindeutig beantwortet werden können.
Und deshalb stelle ich mir heute ganz bewusst die Frage: Hat unsere Berichterstattung vielleicht doch etwas bewirkt?
Ich möchte mich hier nicht größer machen, als wir sind. Ich werde nicht behaupten, der ORF habe nur wegen Scooterhelden berichtet. Dafür gibt es keinen Beleg. Genauso wenig kann ich behaupten, dass sich ein Gesetz allein aufgrund unserer Artikel und Videos verändern wird.
Aber ich kann eine Entwicklung dokumentieren.
Wir haben die entscheidenden Fragen früh gestellt. Wir haben beim ÖAMTC und beim österreichischen Mobilitätsministerium schriftlich nachgehakt. Wir haben uns mit den Antworten nicht zufriedengegeben, sondern weitere Fragen gestellt. Unsere Recherche wurde anschließend vom Standard ausdrücklich aufgegriffen. Inzwischen ist das Thema im ORF angekommen und wird dort mit genau den Widersprüchen diskutiert, auf die wir immer wieder hingewiesen haben.
Das ist noch keine Gesetzesänderung.
Aber es ist Wirkung.
Stand dieses Beitrags: 23. August 2026. Der Artikel ist eine journalistische Einordnung und keine individuelle Rechtsberatung.
Der ORF greift genau unsere zentralen Fragen auf
Der ORF-Beitrag beginnt mit der österreichischen Grundregel: Ein E-Scooter darf bauartbedingt höchstens 25 km/h fahren und eine Höchstleistung von maximal 600 Watt besitzen.
So einfach könnte es sein.
Ist es aber nicht.
Denn unmittelbar danach beginnt die Verwirrung. Der ÖAMTC unterscheidet im ORF zwischen Höchstleistung und Nenndauerleistung. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit weist darauf hin, dass Gesetzgeber, Techniker, Hersteller und Händler unterschiedliche Begriffe verwenden. Genannt werden unter anderem Nenndauerleistung, Höchstleistung, Nutzleistung und höchste Nutzleistung.
Für einen normalen Käufer ist das praktisch nicht mehr durchschaubar.
Der ORF fasst die Situation mit einem sehr passenden Bild zusammen: Verbraucher kaufen bei der Motorleistung teilweise die „Katze im Sack“. Selbst der ÖAMTC berichtet von zahlreichen Anfragen, bei denen Besitzer wissen möchten, ob ihr E-Scooter legal ist. Einige dieser Fragen könnten nach Aussage des Verkehrsclubs nicht einmal von den eigenen Fachleuten abschließend beantwortet werden.
Das ist bemerkenswert.
Wir reden hier nicht über eine exotische technische Vorschrift, die nur eine Handvoll Tüftler interessiert. Wir reden über Fahrzeuge, die ganz normal in Elektromärkten, im Fachhandel und über große Onlineshops verkauft werden.
Menschen geben mehrere hundert oder teilweise weit über 1.000 Euro aus und können anhand der Produktbeschreibung trotzdem nicht sicher erkennen, ob das Fahrzeug auf österreichischen Straßen verwendet werden darf.
Noch problematischer wird es bei Kontrollen.
Die Wiener Polizei erklärt im ORF, dass die Geschwindigkeit auf einem Rollenprüfstand relativ einfach überprüft werden kann. Die tatsächliche Motorleistung lässt sich dort jedoch nicht ohne Weiteres bestimmen. Liegt laut Typenschild oder Herstellerangabe ein Wert von mehr als 600 Watt vor, kann trotzdem eine Anzeige erfolgen – selbst wenn dieser Wert möglicherweise gar nicht der gesetzlich relevanten Leistung entspricht.
Genau vor dieser Situation haben wir gewarnt.
Ein Hersteller wirbt aus Wettbewerbsgründen mit 1.200 Watt Peakleistung. Die Polizei findet diese Angabe auf der Website oder in den technischen Unterlagen. Der Fahrer bekommt eine Anzeige. Später stellt sich möglicherweise heraus, dass die gesetzlich relevante höchste Nutzleistung nach UN-R85 nur 593 Watt beträgt.
Das kann doch kein vernünftiges System sein.
Unsere Berichterstattung begann lange vor dem aktuellen ORF-Beitrag
Die 600-Watt-Diskussion ist für uns nicht erst seit August ein Thema.
Bereits am 22. Mai 2026 habe ich in meinem Artikel „Werden jetzt legale E-Scooter illegal? 600 Watt Peak in Österreich“ davor gewarnt, dass eine starre Begrenzung der kurzfristigen Spitzenleistung zahlreiche praxistaugliche Serienfahrzeuge erfassen könnte.
Damals habe ich eine entscheidende Frage gestellt: Warum sollte ein auf 25 km/h begrenzter E-Scooter illegal sein, nur weil er beim Anfahren, an einer Steigung oder unter hoher Zuladung kurzzeitig mehr Leistung bereitstellt?
Meine damalige Forderung war eindeutig: Österreich braucht eine verständliche, technisch nachvollziehbare und im Alltag überprüfbare Regelung. Eine Begrenzung anhand der Nenndauerleistung wäre aus meiner Sicht wesentlich klarer als ein schwammiger Höchstleistungsbegriff.
Vier Tage später, am 26. Mai 2026, veröffentlichte das österreichische Mobilitätsministerium eine ausführlichere Information zu den neuen E-Scooter-Regeln.
Darin wurde erklärt, dass unter der gesetzlich genannten Höchstleistung die „höchste Nutzleistung“ gemäß UN-Regelung Nr. 85 zu verstehen sei. Die E-Scooter-Regel selbst nennt weiterhin maximal 25 km/h und maximal 600 Watt. Seit dem 1. Mai 2026 werden E-Scooter in Österreich ausdrücklich als eigene Fahrzeugart innerhalb der Straßenverkehrsordnung behandelt.
Die zeitliche Nähe ist interessant.
Sie ist aber kein Beweis dafür, dass unser erster Artikel diese Veröffentlichung ausgelöst hat. Gesetzgebung und Behördenkommunikation werden normalerweise länger vorbereitet. Es wäre unseriös, allein aus zwei nahe beieinanderliegenden Daten einen direkten Zusammenhang zu konstruieren.
Im Juli wurde die Sache jedoch deutlich konkreter.
Nach Schwerpunktkontrollen und Berichten über hohe Strafen veröffentlichte ich am 14. Juli den großen Faktencheck „Hetzjagd auf E-Scooter in Österreich?“.
Dabei habe ich sehr bewusst zwischen zwei Gruppen unterschieden.
Auf der einen Seite stehen massiv manipulierte E-Scooter, die 50, 80 oder sogar mehr als 100 km/h erreichen können. Solche Fahrzeuge haben auf öffentlichen Radwegen nichts verloren.
Auf der anderen Seite stehen serienmäßige Alltagsfahrzeuge, die sauber auf 25 km/h begrenzt sind, beim Beschleunigen oder Bergauffahren aber kurzfristig mehr als 600 Watt abrufen.
Diese beiden Gruppen dürfen nicht in einen Topf geworfen werden.
Anschließend haben wir dem ÖAMTC einen ausführlichen Fragenkatalog geschickt.
Die schriftliche Antwort fiel zunächst sehr streng aus. Nach damaliger Einschätzung des Verkehrsclubs sollte die maximal mögliche Spitzenleistung entscheidend sein. Selbst eine deutsche Allgemeine Betriebserlaubnis und eine Begrenzung auf 20 beziehungsweise 22 km/h würden demnach nicht automatisch ausreichen, sobald die maximale Leistung oberhalb von 600 Watt liegt. Diese Antwort haben wir am 17. Juli veröffentlicht.
Danach haben wir beim zuständigen Bundesministerium nachgehakt.
Am 18. Juli konnten wir berichten, dass das Ministerium ausdrücklich auf die UN-Regelung Nr. 85 verwies. Damit wurde die Sache allerdings nicht einfacher, sondern zunächst noch komplizierter.
Denn eine höchste Nutzleistung nach einem standardisierten Prüfverfahren ist nicht automatisch identisch mit irgendeiner Peakangabe aus einem Onlineshop.
Wir haben deshalb erneut nachgefragt.
Am 21. Juli folgte die entscheidende Präzisierung: Eine vom Hersteller beworbene Peakleistung entspricht nicht automatisch der höchsten Nutzleistung nach UN-R85. Ein Wert von 1.000 oder 1.200 Watt kann beispielsweise eine elektrische Eingangsleistung, eine Controllerleistung oder einen theoretischen Rechenwert beschreiben. Erst eine geeignete Messung kann zeigen, welche mechanische Nutzleistung tatsächlich rechtlich relevant ist.
Das war ein wichtiger Moment.
Denn damit war die zuvor häufig verbreitete Aussage „mehr als 600 Watt Peak bedeutet automatisch illegal“ in dieser pauschalen Form nicht mehr haltbar.
Am 28. Juli veröffentlichte der ÖAMTC anschließend eine eigene Pressemitteilung. Darin forderte der Club einen runden Tisch mit Ministerien, Herstellern, Handel und Konsumentenschutz. Auslöser war unter anderem ein Test mit zehn E-Scootern, die nach den herangezogenen Leistungsangaben alle oberhalb der österreichischen Grenze lagen.
Am 16. August griff Der Standard die Frage ausführlich auf.
Und hier wird die Wirkung unserer Berichterstattung tatsächlich greifbar: Der Standard nennt Scooterhelden ausdrücklich als eines der Portale, gegenüber denen das Mobilitätsministerium die Messgrundlage benannt habe. Außerdem wurde unser Video zur abschließenden Ministeriumsantwort direkt in den Beitrag eingebunden.
Am 21. August folgte schließlich der Bericht von ORF Wien.
Spätestens damit ist die 600-Watt-Frage keine kleine Szenediskussion mehr.
Sie ist im österreichischen Mainstream angekommen.
Hat Scooterhelden diese Debatte ausgelöst?
Die ehrliche Antwort lautet: nicht allein.
Es gab bereits vor unseren aktuellen Berichten Kritik an der österreichischen Leistungsgrenze. Händler, Nutzer, Techniker und einzelne Medien beschäftigten sich schon länger mit den unterschiedlichen Leistungsbegriffen.
Bereits während des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens zur 36. StVO-Novelle wurde beispielsweise darauf hingewiesen, dass eine Begrenzung anhand der Nenndauerleistung verständlicher sein könnte. In einer beim österreichischen Parlament veröffentlichten Stellungnahme wurde ausdrücklich vor mangelnder Alltagstauglichkeit, möglichem Elektroschrott und fehlender Rechtssicherheit gewarnt.
Wir haben das Thema also nicht erfunden.
Was wir jedoch getan haben, war aus meiner Sicht wichtig: Wir haben eine abstrakte juristische und technische Diskussion auf konkrete Alltagsfälle heruntergebrochen.
Wir haben gefragt, was mit einem serienmäßigen E-Scooter passiert, der 25 km/h fährt, aber mit 1.200 Watt Peak beworben wird.
Wir haben gefragt, ob eine deutsche ABE in Österreich hilft.
Wir haben gefragt, wie die Polizei eine Leistung messen soll.
Wir haben gefragt, ob zwei Motoren gemeinsam oder einzeln bewertet werden.
Wir haben gefragt, ob ein per App aktivierter Eco-Modus als Drosselung ausreicht.
Und wir haben gefragt, welcher Wert auf dem Typenschild, in der Bedienungsanleitung oder auf der Herstellerwebsite entscheidend ist, wenn sich die Angaben widersprechen.
Vor allem haben wir nach der ersten Antwort nicht aufgehört.
Das ist für mich der entscheidende Punkt.
Journalistische Arbeit besteht nicht darin, eine Behördenaussage zu kopieren und anschließend ein Häkchen hinter das Thema zu setzen. Gerade bei komplizierten technischen Regeln muss man überprüfen, ob die Antwort in der Praxis überhaupt funktioniert.
Unsere zweite Nachfrage führte zu der wichtigen Klarstellung, dass eine beworbene Peakleistung nicht automatisch der gesetzlich relevanten Nutzleistung entspricht.
Diese Klarstellung wurde von anderen Medien aufgegriffen.
Das kann man durchaus als Wirkung bezeichnen.
Wer solche aufwendigen Recherchen unterstützen möchte, kann hier 🔥 Kanalmitglied bei Scooterhelden werden 🔥. Dort unterstützt ihr nicht einfach nur Videos, sondern auch genau diese Art von kritischer Nachfrage.
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Das Kernproblem: 600 Watt sind nicht automatisch 600 Watt
Für viele Leser klingt die Diskussion wahrscheinlich unnötig kompliziert.
Eine Wattzahl ist doch eine Wattzahl – oder?
Leider nein.
Bei einem elektrischen Antrieb können vollkommen unterschiedliche Werte gemeint sein. Genau deshalb sind Produktbeschreibungen oft kaum vergleichbar.
Elektrische Eingangsleistung
Die elektrische Eingangsleistung beschreibt vereinfacht, wie viel elektrische Leistung Akku und Controller dem Antrieb zur Verfügung stellen.
Ein Beispiel:
48 Volt multipliziert mit 25 Ampere ergeben rechnerisch 1.200 Watt.
Diese 1.200 Watt kommen aber nicht vollständig als mechanische Leistung am Rad an. Controller, Kabel, Motor und weitere Bauteile verursachen Verluste. Ein Teil der Energie wird in Wärme umgewandelt.
Trotzdem bewerben manche Hersteller genau diesen theoretischen Wert als maximale Leistung oder Peak Power.
Für einen Leistungsvergleich kann diese Zahl interessant sein.
Sie ist aber nicht automatisch der Wert, den das österreichische Gesetz meint.
Nenndauerleistung
Die Nenndauerleistung beschreibt eine Leistung, die ein Motor unter festgelegten Bedingungen über einen längeren Zeitraum abgeben kann, ohne bestimmte thermische Grenzen zu überschreiten.
Ein Motor mit 500 Watt Nenndauerleistung kann beim Anfahren kurzfristig erheblich mehr leisten.
Das ist technisch vollkommen normal.
Auch bei Autos käme niemand auf die Idee, nur den niedrigsten dauerhaft möglichen Leistungszustand zu betrachten. Ein Fahrzeug benötigt Reserven für Beschleunigung, Steigungen, Zuladung und Gegenwind.
Beim E-Scooter ist die Situation besonders relevant, weil der Fahrer den Antrieb nicht wie bei einem Pedelec dauerhaft durch eigene Muskelkraft unterstützt.
Peakleistung oder Max Power
Der Begriff Peakleistung ist nicht zuverlässig standardisiert.
Bei einem Hersteller können damit 1.200 Watt elektrische Controllerleistung gemeint sein. Bei einem anderen Hersteller beschreibt der Wert möglicherweise eine tatsächlich gemessene mechanische Leistung. Ein dritter addiert die theoretischen Spitzenwerte von zwei Controllern.
Das bedeutet: Zwei E-Scooter mit angeblich jeweils 1.200 Watt können in der Realität vollkommen unterschiedliche Leistungen auf die Straße bringen.
Eine Peakangabe ohne Beschreibung des Messverfahrens ist deshalb nur bedingt aussagekräftig.
Höchste Nutzleistung nach UN-R85
Das österreichische Mobilitätsministerium erklärt, dass für die 600-Watt-Grenze die höchste Nutzleistung nach UN-Regelung Nr. 85 maßgeblich sein soll.
Dabei geht es um eine mechanische Leistung, die unter definierten Prüfbedingungen bestimmt wird. Es wird also nicht einfach berechnet, wie viel elektrische Energie theoretisch aus dem Akku gezogen werden könnte.
Genau dieser Unterschied ist entscheidend.
Der Gesetzestext selbst nennt allerdings lediglich die Höchstleistung von 600 Watt. Die UN-Regelung Nr. 85 und das konkrete Messverfahren stehen nicht direkt in der E-Scooter-Definition. Das Ministerium erläutert diese technische Auslegung erst in seinen begleitenden Informationen und Stellungnahmen.
Für Juristen und Prüfingenieure mag diese Konstruktion nachvollziehbar sein.
Für einen Käufer im Elektromarkt ist sie es nicht.
Warum ein mit 1.200 Watt beworbener E-Scooter trotzdem legal sein kann
Der ORF nennt ein konkretes Beispiel aus der österreichischen Branche.
Ein Hersteller lässt seine Fahrzeuge nach der UN-Regelung Nr. 85 prüfen. Dabei fällt die rechtlich relevante Leistung teilweise auf weniger als die Hälfte des Werts, mit dem der Scooter zuvor als theoretische Spitzenleistung beworben wurde.
Der Standard beschreibt beispielsweise einen E-Scooter mit 500 Watt Nennleistung und 1.200 Watt beworbener Höchst- beziehungsweise Performanceleistung. Nach dem UN-Prüfverfahren soll die relevante höchste Nutzleistung bei 593 Watt liegen.
Damit läge das Fahrzeug unterhalb der österreichischen Grenze von 600 Watt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass ab sofort jeder beliebige 1.200-Watt-Scooter legal ist.
Genau davor möchte ich warnen.
Der Wert muss für das konkrete Modell, die konkrete Motorisierung und idealerweise die konkrete österreichische Ausführung nachgewiesen werden. Eine Bescheinigung für einen anderen Motor oder eine andere Controllerkonfiguration hilft im Zweifel wenig.
Auch eine Herstellerbehauptung wie „Austria Edition“ ist kein technischer Prüfbericht.
Entscheidend ist, ob nachvollziehbar dokumentiert wurde, welche höchste Nutzleistung nach dem vom Ministerium genannten Verfahren tatsächlich vorliegt.
Ich finde diese Differenzierung extrem wichtig.
Wir haben in unserer eigenen Berichterstattung zunächst die strenge ÖAMTC-Aussage veröffentlicht, wonach die Peakleistung entscheidend sei. Als das Ministerium anschließend präzisierte, dass Marketing-Peak und UN-R85-Nutzleistung nicht automatisch identisch sind, haben wir auch das veröffentlicht.
Das ist kein Widerspruch, den man verstecken muss.
Das ist der Sinn sauberer Recherche.
Neue Informationen können eine frühere Einordnung verändern. Wer dann einfach an seiner alten Überschrift festhält, betreibt keine Aufklärung, sondern verteidigt nur noch die eigene Meinung.
Auch der ÖAMTC-Test wirft neue Fragen auf
Der ÖAMTC teilt mit, dass alle zehn getesteten E-Scooter die österreichische Leistungsgrenze überschritten hätten. Bei den meisten Modellen hätten die Hersteller sogar eine maximale Leistung von 1.000 Watt oder mehr angegeben.
Der Mobilitätsclub folgert daraus, dass keines dieser Fahrzeuge auf österreichischen öffentlichen Straßen verwendet werden dürfe.
Diese Aussage klingt eindeutig.
Nach der inzwischen bekannten UN-R85-Auslegung ist sie aus meiner Sicht aber erklärungsbedürftig.
Aus der öffentlich zugänglichen ÖAMTC-Pressemitteilung geht zumindest nicht hervor, dass die Motoren der zehn Testfahrzeuge jeweils nach UN-R85 auf einem entsprechenden Prüfstand vermessen wurden. Die Begründung verweist vor allem auf die maximalen Leistungsangaben der Hersteller.
Das ist eine Schlussfolgerung aus der veröffentlichten Mitteilung und kein Vorwurf an den ÖAMTC.
Der eigentliche Test beschäftigte sich offenbar vor allem mit Sicherheit und Alltagstauglichkeit. Die Leistungsfrage kam zusätzlich auf, weil sämtliche ausgewählten Modelle mit hohen Maximalwerten beworben wurden.
Trotzdem bleibt die entscheidende Frage:
Belegen Herstellerangaben von 1.000 oder 1.200 Watt automatisch, dass die höchste Nutzleistung nach UN-R85 oberhalb von 600 Watt liegt?
Nach der schriftlichen Klarstellung des Ministeriums lautet die Antwort: nicht zwingend.
Genau hier zeigt sogar der ORF-Beitrag seine eigene innere Spannung.
Auf der einen Seite wird berichtet, alle zehn getesteten E-Scooter lägen über der gesetzlichen Grenze.
Auf der anderen Seite erklärt derselbe Beitrag, dass Hersteller ihre Höchstleistung häufig nach anderen Bemessungsgrundlagen angeben und dass nach UN-R85 gemessene Werte erheblich niedriger ausfallen können.
Beides kann nicht ohne weitere Erklärung gleichzeitig als gesicherte Tatsache stehen bleiben.
Entweder wurde die gesetzlich relevante Leistung der zehn Modelle tatsächlich nach UN-R85 festgestellt. Dann sollten diese Messwerte veröffentlicht werden.
Oder die Einordnung beruht auf Herstellerangaben, deren technische Bedeutung unklar ist. Dann kann man sagen, dass die Fahrzeuge aufgrund ihrer Unterlagen als möglicherweise nicht konform erscheinen. Man kann aber nicht mit derselben Sicherheit behaupten, ihre gesetzlich relevante mechanische Nutzleistung sei tatsächlich zu hoch.
Das klingt nach Haarspalterei.
Für einen Betroffenen, dem eine hohe Strafe, kraftfahrrechtliche Vorwürfe oder versicherungsrechtliche Probleme drohen, ist es jedoch ein gewaltiger Unterschied.
Die Polizei steht vor einem fast unlösbaren Kontrollproblem
Ich möchte auch die Polizei nicht zum Sündenbock machen.
Die Beamten müssen geltendes Recht kontrollieren. Sie können nicht bei jeder Straßenkontrolle einen Motor ausbauen und auf einem spezialisierten Prüfstand nach UN-R85 vermessen.
Eine Geschwindigkeit lässt sich vergleichsweise einfach kontrollieren.
Der Scooter wird auf einen Rollenprüfstand gestellt. Dann kann geprüft werden, ob er bauartbedingt schneller als erlaubt fährt.
Bei der Motorleistung funktioniert das nicht so einfach.
Der ORF berichtet, dass die Wiener Polizei deshalb im Normalfall auf Typen- oder Herstellerangaben zurückgreift. Liegt dort ein Wert oberhalb von 600 Watt vor, kann eine Anzeige erstattet werden.
Wichtig ist die Unterscheidung: Eine Anzeige ist noch nicht automatisch eine rechtskräftige Bestrafung.
Die zuständige Verwaltungsbehörde muss den Fall anschließend beurteilen. Betroffene können Einwände und technische Nachweise vorlegen.
Aber allein dieser Ablauf ist für normale Besitzer eine enorme Belastung.
Der Fahrer muss plötzlich beweisen, dass die auf einer Website genannten 1.200 Watt nicht der gesetzlich relevanten höchsten Nutzleistung entsprechen.
Woher soll er diesen Beweis nehmen?
Der Händler verweist möglicherweise auf den Importeur.
Der Importeur verweist auf den Hersteller.
Der Hersteller sitzt eventuell außerhalb Europas und beantwortet keine technischen Detailfragen.
Und die unabhängige Prüfung eines einzelnen privaten E-Scooters wäre wirtschaftlich kaum sinnvoll.
So wird das Risiko einer unklaren gesetzlichen Definition praktisch auf den Verbraucher verlagert.
Das halte ich für falsch.
Wer Gesetze erlässt, muss auch dafür sorgen, dass deren Einhaltung mit realistischen Mitteln festgestellt werden kann.
Warum 600 Watt kurzfristige Leistung für viele Fahrer nicht ausreichen
Im ORF-Beitrag wird ein weiterer Punkt angesprochen, den ich aus meinen eigenen Tests sehr gut kenne.
Die Motorleistung beeinflusst nicht nur die Beschleunigung. Sie entscheidet auch darüber, wie ein E-Scooter Steigungen bewältigt und wie stark er unter hoher Zuladung einbricht.
Der ÖAMTC weist darauf hin, dass eine Person mit mehr als 90 Kilogramm bei einer echten Begrenzung auf 600 Watt Höchstleistung bereits an ansteigenden Straßen Schwierigkeiten bekommen kann.
Als großer Fahrer um die 90 Kilogramm kann ich das aus der Praxis nachvollziehen.
Ein sehr schwacher E-Scooter fährt auf glattem, ebenem Asphalt vielleicht 25 km/h. Sobald eine Steigung, Gegenwind oder ein schwerer Rucksack hinzukommt, fällt die Geschwindigkeit deutlich ab.
Das ist nicht nur unbequem.
Auf einem stark frequentierten Radweg kann ein plötzlicher Geschwindigkeitsverlust zu zusätzlichen Überholmanövern und Konflikten führen.
Natürlich bedeutet das nicht, dass unbegrenzt hohe Motorleistungen sinnvoll wären.
Ein Allrad-Scooter mit mehreren Tausend Watt, aggressiver Beschleunigung und einer einfach aufhebbaren Geschwindigkeitsbegrenzung gehört nicht automatisch auf jeden Radweg.
Leistung kann Sicherheitsrisiken erhöhen, wenn Fahrwerk, Reifen, Bremsen und elektronische Regelung nicht dazu passen.
Aber Leistung und Geschwindigkeit sind nicht dasselbe.
Ein Fahrzeug kann sehr kräftig beschleunigen und trotzdem zuverlässig bei 25 km/h abregeln. Ein anderes Fahrzeug kann relativ wenig Leistung besitzen, aber durch Manipulation 40 km/h erreichen.
Eine vernünftige Regulierung muss deshalb mehrere Faktoren betrachten:
- tatsächliche Bauartgeschwindigkeit,
- Manipulationssicherheit,
- Beschleunigungsverhalten,
- Bremsleistung,
- Fahrstabilität,
- Reifen und Fahrwerksqualität,
- zulässiges Gesamtgewicht,
- sowie eine klar definierte und überprüfbare Motorleistung.
Die heutige Diskussion konzentriert sich dagegen auf eine einzelne Wattzahl, deren Bedeutung nicht einmal einheitlich verstanden wird.
Eine starke Beschleunigung ist trotzdem nicht automatisch harmlos
Bei aller Kritik an der 600-Watt-Grenze möchte ich nicht in die andere Richtung übertreiben.
Es wäre ebenfalls falsch zu behaupten, die Motorleistung spiele überhaupt keine Rolle, solange der Scooter nur 25 km/h fährt.
Ein sehr leistungsstarker Dual-Motor-Scooter kann beim Anfahren enorme Kräfte entwickeln. Auf nassem Untergrund kann das Vorderrad durchdrehen. Unerfahrene Fahrer können vom plötzlichen Schub überrascht werden. Bei engen Kurven oder dichtem Radverkehr können aggressive Fahrmodi problematisch sein.
Auch die Belastung von Rahmen, Lenkung, Reifen und Bremsen steigt.
Deshalb braucht es Grenzen und technische Standards.
Die entscheidende Frage lautet nur: Ist eine nicht näher erklärte Grenze von 600 Watt höchster Nutzleistung dafür das beste Instrument?
Ich bezweifle das.
Eine gute Regel muss gefährliche Fahrzeuge tatsächlich erfassen. Gleichzeitig darf sie normale, auf 25 km/h begrenzte Pendlerfahrzeuge nicht allein aufgrund einer missverständlichen Werbeangabe kriminalisieren.
Was eine bessere österreichische Regelung leisten müsste
Der aktuelle ORF-Beitrag endet mit einer klaren politischen Forderung.
ÖAMTC, Kuratorium für Verkehrssicherheit und Branchenvertreter sprechen sich für eine Überarbeitung der Leistungsregel aus. Als mögliches Vorbild wird die bei E-Bikes verwendete Nenndauerleistung genannt. Das Mobilitätsministerium erklärt allerdings, dass derzeit keine Änderung der Leistungsgrenze geplant sei.
Damit ist das Problem erkannt, aber noch lange nicht gelöst.
Aus meiner Sicht müsste eine neue Regelung mindestens sechs Punkte erfüllen.
1. Der relevante Leistungswert muss direkt im Gesetz stehen
Es reicht nicht, im Gesetz nur „Höchstleistung“ zu schreiben und die konkrete Bedeutung später in einer Presseinformation oder einer schriftlichen Behördenantwort zu erklären.
Soll die höchste Nutzleistung nach UN-R85 gelten, muss diese Messgrundlage eindeutig und dauerhaft in einer verbindlichen Regelung verankert werden.
2. Hersteller müssen einheitliche Werte angeben
Jeder in Österreich angebotene E-Scooter sollte klar ausweisen:
- Nenndauerleistung,
- maximale elektrische Eingangsleistung,
- beworbene Peak- oder Performanceleistung,
- höchste Nutzleistung nach UN-R85,
- maximale Bauartgeschwindigkeit,
- genaue Modell- und Länderversion.
Nur so können Käufer verschiedene Produkte sinnvoll vergleichen.
3. Es braucht einen überprüfbaren Konformitätsnachweis
Eine österreichische Konformitätsbescheinigung sollte eindeutig einem Modell, einer Motorversion und einer Controllerkonfiguration zugeordnet sein.
Noch besser wäre eine öffentliche Datenbank, in der Polizei, Händler und Verbraucher anhand von Modellbezeichnung oder Seriennummer prüfen können, ob ein Fahrzeug den österreichischen Anforderungen entspricht.
4. Bestehende Fahrzeuge brauchen eine faire Lösung
Tausende Menschen haben E-Scooter im normalen Handel gekauft und darauf vertraut, dass diese Fahrzeuge legal genutzt werden dürfen.
Diese Käufer dürfen nicht allein gelassen werden, nur weil Hersteller ihre Leistungswerte jahrelang uneinheitlich angegeben haben.
Denkbar wären nachträgliche Herstellerbescheinigungen, anerkannte Typprüfungen für ganze Modellreihen oder technisch sichere Drosselungen.
5. Kontrollen müssen tatsächliche Gefahren priorisieren
Ein auf 25 km/h begrenzter Serien-Scooter mit einer unklaren Peakangabe ist nicht dasselbe wie ein manipuliertes Fahrzeug, das 70 oder 80 km/h fährt.
Die Exekutive sollte sich besonders auf tatsächliche Geschwindigkeitsmanipulationen, deaktivierte Begrenzungen und eindeutig gefährliche Umbauten konzentrieren.
6. Die Nenndauerleistung sollte ernsthaft geprüft werden
Ich halte eine klar definierte Nenndauerleistungsgrenze weiterhin für den verständlicheren Ansatz.
Diese könnte durch eine zusätzliche, standardisiert gemessene maximale Leistungsgrenze ergänzt werden, um extreme Antriebe auszuschließen.
So ließen sich Alltagstauglichkeit, Steigfähigkeit und Rechtssicherheit besser miteinander verbinden.
Was E-Scooter-Besitzer in Österreich jetzt tun sollten
Bis sich die Rechtslage verändert, bleibt Besitzern leider nur, möglichst gute Unterlagen zum eigenen Fahrzeug zu sammeln.
Verlasst euch nicht ausschließlich auf Angaben wie „500-Watt-Motor“, „Austria Edition“ oder „auf 25 km/h begrenzt“.
Fragt Händler oder Hersteller konkret:
„Wie hoch ist die höchste Nutzleistung beziehungsweise Maximum Net Power dieses Modells nach UN-Regelung Nr. 85?“
Bittet um eine schriftliche Antwort.
Noch besser ist ein Prüfbericht oder eine Konformitätsbescheinigung, in der das konkrete Modell eindeutig genannt wird.
Achtet außerdem darauf, dass es sich wirklich um die österreichische Version handelt. Ein Modellname kann in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Controllern, Motoren und Softwareständen verkauft werden.
Eine deutsche Allgemeine Betriebserlaubnis ersetzt nicht automatisch die österreichischen Anforderungen.
Auch ein Eco-Modus in einer App ist kein verlässlicher Nachweis, wenn der Fahrer die Begrenzung jederzeit selbst wieder aufheben kann.
Zusätzlich zur Leistung müssen die übrigen österreichischen Vorschriften eingehalten werden. Seit dem 1. Mai 2026 gehören dazu unter anderem die vorgeschriebene Ausstattung mit Bremse, Klingel oder Hupe, Reflektoren und Blinkern an den Lenkerenden. Für Personen unter 16 Jahren gilt eine Helmpflicht.
Kommt es zu einer Anzeige oder einem Verwaltungsstrafverfahren, sollten Betroffene genau prüfen, auf welchen Leistungswert sich die Behörde beruft.
Steht dort lediglich eine theoretische Peak- oder Controllerleistung, ist das nicht zwangsläufig dasselbe wie die höchste Nutzleistung nach UN-R85.
Bei hohen Strafandrohungen ist eine Beratung durch den ÖAMTC, einen anderen Mobilitätsclub oder einen spezialisierten Rechtsanwalt sinnvoll.
Wer aktuell einen E-Scooter kaufen möchte, findet Angebote und Hinweise unter ⚡️ NEWS & GUTSCHEINE ⚡️. Gerade bei einer Nutzung in Österreich gilt aber: Ein guter Preis ersetzt keinen belastbaren Konformitätsnachweis.
Hersteller und Händler müssen endlich sauber kommunizieren
Die Branche trägt einen erheblichen Teil der Verantwortung.
Jahrelang wurden Wattzahlen im Marketing immer größer.
500 Watt Nennleistung klangen plötzlich zu langweilig. Also wurden 1.000 Watt Peak, 1.200 Watt Max Power oder 1.600 Watt maximale Leistung auf die Produktseite geschrieben.
Dabei wurde häufig nicht erklärt, was der jeweilige Wert technisch bedeutet.
Für Kunden sah es so aus, als würde Hersteller A mit 1.200 Watt deutlich mehr bieten als Hersteller B mit 800 Watt.
Nun können genau diese Marketingzahlen bei einer Polizeikontrolle gegen den Käufer verwendet werden.
Das ist absurd.
Ein Hersteller kann nicht auf der Verkaufsseite möglichst hohe Zahlen präsentieren und sich im Problemfall darauf zurückziehen, dass diese Zahl rechtlich etwas vollkommen anderes bedeute.
Händler sollten ein Fahrzeug nur dann ausdrücklich als in Österreich straßenzulässig oder StVO-konform bewerben, wenn sie diese Aussage technisch belegen können.
Dazu gehört aus meiner Sicht:
- ein eindeutiger Bezug zum konkreten Modell,
- die österreichische Software- und Hardwareversion,
- eine nachvollziehbare Leistungsprüfung,
- die Bestätigung der Begrenzung auf 25 km/h,
- und die vollständige vorgeschriebene Ausstattung.
Wer diese Unterlagen nicht vorlegen kann, sollte ehrlich sagen, dass die Konformität ungeklärt ist.
Alles andere verlagert das Geschäftsrisiko auf den Kunden.
Aktuelle Aktionen können weiterhin über ⚡️ unsere News- und Gutscheinübersicht ⚡️ gefunden werden. Wir werden bei Modellen für Österreich künftig aber noch genauer darauf achten, welche Leistungswerte tatsächlich dokumentiert sind.
Warum der ORF-Beitrag trotzdem ein Meilenstein ist
Der aktuelle ORF-Bericht löst das Problem nicht.
Teilweise zeigt er sogar, wie schwer es weiterhin ist, Peakleistung, Herstellerangabe und UN-R85-Nutzleistung sauber auseinanderzuhalten.
Trotzdem halte ich den Beitrag für enorm wichtig.
Die Diskussion findet nicht mehr nur in E-Scooter-Gruppen, Foren und unter unseren YouTube-Videos statt.
Ein öffentlich-rechtliches Medium stellt inzwischen offen fest, dass Käufer mit den Angaben überfordert sind, Fachleute nicht jede Frage beantworten können und die Polizei bei Kontrollen möglicherweise Werte heranzieht, die gar nicht dem gesetzlichen Prüfmaßstab entsprechen.
Vor einigen Wochen wurden solche Bedenken teilweise noch als übertriebene Panik aus der E-Scooter-Szene abgetan.
Jetzt fordert der ÖAMTC einen runden Tisch.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hält eine Orientierung an der Nenndauerleistung für sinnvoll.
Ein österreichischer Hersteller investiert in UN-R85-Prüfungen und liefert Bescheinigungen aus.
Der Standard nennt Scooterhelden ausdrücklich als Teil der Recherchegeschichte.
Und der ORF bringt das Thema in „Wien heute“.
Das ist eine Entwicklung, auf die wir durchaus ein wenig stolz sein dürfen.
Nicht, weil wir angeblich allein etwas verändert hätten.
Sondern weil wir früh genug skeptisch waren, als viele nur die Überschrift „600 Watt sind 600 Watt“ wiederholten.
Wer unsere weitere Berichterstattung verfolgen möchte, sollte 👉 Scooterhelden jetzt abonnieren 👈.
Mein Fazit: Vielleicht hat unsere Berichterstattung tatsächlich gewirkt
Hat Scooterhelden die österreichische 600-Watt-Regel verändert?
Nein.
Zumindest noch nicht.
Das Mobilitätsministerium erklärt weiterhin, dass aktuell keine Änderung der Leistungsgrenze geplant sei.
Hat unsere Berichterstattung dazu beigetragen, dass die Widersprüche sichtbarer wurden?
Davon bin ich inzwischen überzeugt.
Unsere Fragen haben schriftliche Antworten produziert.
Unsere Nachfragen haben die wichtige Unterscheidung zwischen Werbe-Peak und höchster Nutzleistung nach UN-R85 öffentlich gemacht.
Der Standard hat Scooterhelden ausdrücklich als Quelle dieser ministeriellen Klarstellung genannt und unser Video eingebunden.
Nun diskutiert der ORF dieselben Probleme im Fernsehen.
Mehr kann unabhängiger Fachjournalismus im ersten Schritt kaum erreichen.
Wirkung bedeutet nicht immer, dass am nächsten Morgen ein Gesetz geändert wird.
Wirkung bedeutet auch, dass eine Behörde genauer antworten muss.
Dass ein Verkehrsclub seine Position öffentlich erklärt.
Dass große Medien das Thema aufnehmen.
Dass Händler ihre Aussagen überdenken.
Dass Hersteller Prüfungen veranlassen.
Und dass Verbraucher anfangen, die richtigen Fragen zu stellen.
Der nächste Schritt muss nun politisch erfolgen.
Österreich braucht eine E-Scooter-Regelung, die Sicherheit schafft, ohne praxistaugliche Fahrzeuge unnötig auszuschließen. Sie muss technisch eindeutig, für Verbraucher verständlich und für die Polizei kontrollierbar sein.
Eine gesetzliche Grenze, die nur durch teure Spezialmessungen festgestellt werden kann, während bei Straßenkontrollen gleichzeitig unklare Marketingwerte verwendet werden, erfüllt diese Anforderungen nicht.
Deshalb bleiben wir an dem Thema dran.
Nicht gegen Verkehrssicherheit.
Nicht für illegales Tuning.
Sondern für klare Regeln, faire Kontrollen und eine Elektromobilität, die auch außerhalb vollkommen ebener Innenstädte funktioniert.
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Denn manchmal beginnt Veränderung tatsächlich mit einer scheinbar einfachen Frage:
Welche 600 Watt meint ihr eigentlich?

