In der Mannheimer Industriestraße zeigte der Polizei-Tacho am Montag dieser Woche einen Wert an, den Beamte bei einem E-Scooter noch nie gesehen hatten: fast 80 Kilometer pro Stunde. Ein 48-Jähriger war mit einem getunten E-Scooter unter Drogeneinfluss unterwegs, als die Streife ihn wegen der extremen Geschwindigkeit stoppte. Nur einen Tag später, am Dienstag, wurde in Sulzbach-Rosenberg in der Oberpfalz ein 17-Jähriger mit bis zu Tempo 50 auf einem E-Scooter gefahren, der laut Herstellerangaben bis zu 70 Kilometer pro Stunde fahren kann. Beide Fälle werfen die gleiche Frage auf: Was passiert eigentlich rechtlich, wenn ein E-Scooter die zulässigen 20 km/h deutlich überschreitet?
Von 20 auf 80: Wie ein getunter Scooter zur Straftat wird
Die Antwort ist eindeutig und für viele Fahrer überraschend hart. Durch die Manipulationen war der Versicherungsschutz des E-Scooters erloschen und das Fahrzeug wurde führerscheinpflichtig. Der 48-Jährige aus Mannheim sieht sich deshalb nicht nur mit einer Anzeige wegen Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss konfrontiert, sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zusätzlich erwartet ihn eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Der Grund dafür liegt in der deutschen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). E-Scooter mit Straßenzulassung sind auf 20 km/h Geschwindigkeit gedrosselt, und Kraftfahrzeuge bis zu dieser Geschwindigkeit dürfen grundsätzlich ohne Führerschein geführt werden. Sobald jedoch die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wird, verlässt das Fahrzeug die Kategorie der führerscheinfreien Elektrokleinstfahrzeuge und wird zu einem führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeug.
Sobald du deinen Scooter manipulierst und er schneller als 20 km/h fährt, erlischt die Betriebserlaubnis – und damit auch der Versicherungsschutz. Das bedeutet konkret: Wer mit einem getunten Scooter fährt, hat kein zugelassenes Fahrzeug mehr und bewegt sich ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr.
Welche Fahrerlaubnis wäre überhaupt erforderlich?
Hier wird es komplex. Bei schnelleren E-Tretrollern als 20 km/h außerhalb der eKFV kommt die Anwendung der sogenannten Zweiradklassen nicht in Betracht, daher muss fahrerlaubnisrechtlich auf die Klasse B als Auffangtatbestand zurückgegriffen werden. Das bedeutet: Selbst wer einen normalen Pkw-Führerschein besitzt, kann sich theoretisch nicht darauf berufen, berechtigt gewesen zu sein, den getunten Scooter zu fahren.
Der Grund: Die Fahrerlaubnisklasse AM umfasst nur Fahrzeuge der Klasse L1e-B, also Fahrzeuge mit Sitz. E-Scooter ohne Sitz fallen nicht in diese Kategorie. Die rechtliche Grauzone entsteht dadurch, dass getuntes E-Scooter keine definierte Fahrzeugkategorie mit klarer Führerscheinzuordnung haben – was die Sache für Fahrer nicht besser, sondern rechtlich noch komplizierter macht.
Die drei Hauptdelikte beim E-Scooter-Tuning
Wer mit einem getunten E-Scooter erwischt wird, muss mit mehreren Straftatbeständen gleichzeitig rechnen. Durch das Tuning ist der E-Scooter kein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug mehr. Die rechtlichen Konsequenzen sind erheblich:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG): Wird dein Scooter so schnell, dass er in eine andere Fahrzeugkategorie rutscht, kann das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe enden. Das ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine echte Straftat.
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§6 PflVG): Ohne Haftpflichtversicherung – oder wenn die Plakette erloschen ist, weil du das Fahrzeug illegal getunt hast – ist das laut §6 PflVG eine Straftat, die Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
- Inbetriebnahme ohne Betriebserlaubnis: Ist auch erfüllt, allerdings handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die in Konkurrenz zu Straftaten nicht weiter verfolgt wird. Dieser Punkt wird meist von den schwerwiegenderen Delikten überlagert.
Für Jugendliche bedeutet das oft: Sperre für den Führerscheinerwerb oder zumindest eine saftige Verzögerung. Der 17-Jährige aus Sulzbach-Rosenberg, der kurz vor seiner praktischen Führerscheinprüfung stand, könnte durch die Fahrt auf seinem bis zu 70 km/h schnellen Scooter seinen Führerscheinstart erheblich verzögern.
Regressforderungen der Versicherung bei Unfällen
Besonders gefährlich wird es, wenn mit einem getunten Scooter ein Unfall passiert. Es handelt sich dann um eine Obliegenheitsverletzung, die beim Unfall zu Regressforderungen führt. Das bedeutet: Die Haftpflichtversicherung zahlt zunächst den Schaden des Unfallgegners, holt sich das Geld aber anschließend vom Fahrer zurück.
Bei einem schweren Unfall können so schnell fünf- bis sechsstellige Beträge zusammenkommen – Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Außerdem hast du künftig Probleme mit deiner Versicherung, die dich entweder sofort kündigt oder horrende Beiträge verlangt. Ein getunter Scooter kann so zur Schuldenfalle fürs ganze Leben werden.
Polizeikontrollen werden intensiver
Die beiden aktuellen Fälle zeigen: Die Polizei hat ein Auge auf auffällig schnelle E-Scooter entwickelt. In Mannheim fiel der Mann wegen seiner hohen Geschwindigkeit auf, in Sulzbach-Rosenberg fiel der 17-Jährige der Polizei wegen der überhöhten Geschwindigkeit auf. Die Kontrollen erfolgen systematisch, und die Beamten wissen inzwischen genau, worauf sie achten müssen.
Der Roller wurde beschlagnahmt – ein gängiges Vorgehen bei solchen Fällen. Das Fahrzeug wird zur Beweissicherung eingezogen und technisch untersucht. Wer viel Geld in einen leistungsstarken Scooter oder teure Tuning-Komponenten investiert hat, sieht sein Geld damit in der Regel nicht wieder.
Was bedeutet das konkret für Fahrer?
Die Botschaft ist klar: E-Scooter-Tuning ist keine Bagatelle. Eine höhere Geschwindigkeit kann bedeuten, dass zum Fahren eine Fahrerlaubnis notwendig wird. Bei einer Überschreitung dieses Wertes droht ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot – und das ist nur das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung. Die strafrechtlichen Konsequenzen kommen on top.
Besonders problematisch: Für den E-Scooter lag keine Allgemeine Betriebserlaubnis vor, der Jugendliche besaß keine Fahrerlaubnis und war ohne Helm unterwegs. Mehrere Verstöße addieren sich schnell zu einem erheblichen Strafmaß.
Solange der E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fährt, eine gültige Betriebserlaubnis besitzt und versichert ist, darf er ohne Führerschein gefahren werden. Wer diese Grenze überschreitet, bewegt sich im strafrechtlich relevanten Bereich – egal ob durch Chiptuning, Firmware-Manipulation oder den Kauf eines nicht zugelassenen Importmodells.
Fazit: Die 20-km/h-Grenze ist eine harte rechtliche Schwelle
Die Fälle aus Mannheim und Sulzbach-Rosenberg zeigen exemplarisch, was viele E-Scooter-Fahrer unterschätzen: Die 20-km/h-Grenze ist keine willkürliche Verkehrsregel, sondern eine fundamentale rechtliche Schwelle. Darüber wird aus einem führerscheinfreien Elektrokleinstfahrzeug ein führerscheinpflichtiges, versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug – mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Wer mit 80 km/h erwischt wird, hat nicht nur ein bisschen zu schnell gemacht. Er hat ein komplett anderes Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis und ohne gültige Zulassung. Das ist nicht mehr Ordnungswidrigkeit, sondern Straftat. Die Ermittlungen laufen, die beschlagnahmten Fahrzeuge werden untersucht, und die Fahrer werden sich vor Gericht verantworten müssen.
Mehr Informationen zur aktuellen Rechtslage bei E-Scootern finden Sie beim Bußgeldkatalog und in den aktuellen Polizeimeldungen.
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