Wer in den letzten Tagen mit dem E-Scooter durch Gütersloh, Salzgitter oder andere Innenstädte gefahren ist, hatte gute Chancen, von der Polizei angehalten zu werden. Und die Bilanz dieser Kontrollen zeigt deutlich: Die meisten E-Scooter-Fahrer nehmen es mit den Regeln nicht besonders genau. Allein in Gütersloh wurden am 30. September innerhalb von fünfeinhalb Stunden 63 Verstöße geahndet, in Salzgitter leitete die Polizei bei einem dreitägigen Schwerpunkteinsatz vom 21. bis 23. September fünf Strafverfahren ein und stellte 46 Ordnungswidrigkeiten fest.
Das sind keine Einzelfälle mehr. Von Mainz über Crailsheim bis Velbert: Polizeidienststellen in ganz Deutschland setzen aktuell verstärkt auf E-Scooter-Kontrollen. Und die Zahlen zeigen, dass es dafür triftige Gründe gibt.
Fußgängerzonen: Der Spitzenreiter bei Verstößen
In Gütersloh machte das Befahren der Fußgängerzone durch E-Scooter-Fahrende mit 27 Verstößen den größten Anteil aus. In Salzgitter wurden 19 Verstöße gegen das Befahren nicht freigegebener Verkehrsflächen wie Fußgängerzonen festgestellt. Was viele Fahrer offenbar nicht wissen oder ignorieren: E-Scooter gehören auf Radwege oder, falls nicht vorhanden, auf die Fahrbahn. Fußgängerzonen sind tabu – es sei denn, sie sind explizit für E-Scooter freigegeben.
Die Polizei in Gütersloh hatte ihre Kontrollen bewusst in der Innenstadt angesetzt. Schwerpunkte waren zunächst die Berliner Straße, der Berliner Platz, die Münsterstraße und die Blessenstätte, im Laufe des Nachmittags weitete die Polizei ihre Kontrollen auf die umliegenden Straßen aus. An der Marienfelder Straße hatte es zuvor mehrfach Beschwerden gegeben.
Das Bußgeld für das Fahren auf Gehwegen beträgt aktuell 15 Euro. Das klingt wenig, aber die Häufigkeit der Verstöße zeigt, dass hier ein strukturelles Problem besteht: Viele E-Scooter-Fahrer haben die grundlegenden Verkehrsregeln nicht verinnerlicht.
Zu zweit fahren: Klein, aber verboten
In Salzgitter wurden 11 Verstöße gegen das Befördern einer weiteren Person auf einem E-Scooter festgestellt. In Mainz erwischte die Polizei bei Schwerpunktkontrollen vier E-Scooter, auf denen jeweils zwei Personen unterwegs waren. Was auf den ersten Blick nach einer Bagatelle aussieht, ist rechtlich eindeutig untersagt.
§ 8 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) untersagt die Personenbeförderung auf E-Scootern ausdrücklich. Das aktuelle Verwarnungsgeld für die Mitnahme einer zweiten Person beträgt 10 Euro, diese Regelung gilt noch bis zum 28. Februar 2027. Danach wird es teurer.
Das Problem liegt nicht nur im Bußgeld. Wer gemeinsam auf dem Trittbrett erwischt wird oder verunglückt, riskiert neben einem Bußgeld für das Fahren zu zweit auch Probleme mit dem Versicherer. Bei einem Unfall wird es dann richtig teuer.
Tuning und fehlende Versicherung: Strafverfahren statt Bußgeld
Bei den fünf Strafverfahren in Salzgitter ging es zweimal um Fahren ohne Fahrerlaubnis und dreimal um Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, unter den Ordnungswidrigkeiten waren zwei Fälle, in denen die Betriebserlaubnis wegen Tuningverstößen erloschen war. Hier wird es ernst: Das sind keine einfachen Ordnungswidrigkeiten mehr.
In Gütersloh hatten zwei E-Scooter keinen gültigen Pflichtversicherungsschutz, einer davon wies ein gefälschtes Kennzeichen auf. Ein illegal getunter E-Scooter verliert sowohl die Betriebserlaubnis als auch den Versicherungsschutz. Wer damit erwischt wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro bezahlen.
Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Wer ohne gültige Versicherung im öffentlichen Verkehr fährt, begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz – keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine echte Straftat. Das bedeutet: Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Und wenn man mit einem getunten Scooter ohne Versicherungsschutz einen Unfall verursacht, haftet man persönlich – mit dem gesamten Vermögen.
Was Tuning konkret bedeutet
Tuning ist nicht nur das offensichtliche Entdrosseln auf 40 oder 50 km/h. Auch kleinere Veränderungen können die Betriebserlaubnis kosten: Schalleinrichtung entspricht nicht den Vorschriften (15 Euro), Beleuchtung nicht vorschriftsgemäß (20 Euro), gegen sonstige Sicherungsanforderungen verstoßen (25 Euro). Sobald die ABE weg ist, erlischt automatisch auch der Versicherungsschutz.
Drogenkonsum, Alkohol und Smartphone
In Gütersloh mussten drei E-Scooter-Fahrenden wegen des Verdachts auf Drogenkonsum Blutproben abgenommen werden. Das ist kein Einzelfall. Ein großer Teil der festgestellten Verstöße entfällt laut Polizeiangaben auf Alkoholkonsum am Steuer der E-Scooter, auffällig häufig betrifft dies vor allem jüngere Fahrer, die die Risiken und gesetzlichen Konsequenzen offenbar unterschätzen.
Dabei gelten für E-Scooter dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer: 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit, darüber hinaus wird es strafrechtlich. Und wer unter 21 Jahren ist oder sich in der Probezeit befindet, muss sich an die Null-Promille-Grenze halten.
Die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt ist für E-Scooter-Fahrer verboten, in Mainz wurde ein entsprechender Verstoß festgestellt, dieser wird mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet. In Crailsheim wurden zwei Verstöße wegen der Nutzung eines Smartphones während der Fahrt festgestellt.
Weitere typische Verstöße im Überblick
Weitere Verstöße in Gütersloh wurden unter anderem durch das vorschriftswidrige Benutzen der Gehwege, das Benutzen von Handys während der Fahrt, das Benutzen des Radweges entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung oder das Befördern von Personen auf dem E-Scooter begangen. Die Liste zeigt: Es geht nicht um exotische Sonderfälle, sondern um grundlegende Regeln, die täglich missachtet werden.
In Crailsheim führte die Polizei gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst eine Präventions- und Kontrollaktion durch. Im Rahmen der Kontrollaktion wurden insgesamt 33 E-Scooter sowie 35 Personen kontrolliert, dabei stellten die Einsatzkräfte neun Verstöße fest, zwei mündliche Verwarnungen wurden ausgesprochen. Auch hier: Jeweils zwei Verstöße betrafen das Befahren von Gehwegen sowie die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt, darüber hinaus wurde ein Fall festgestellt, bei dem zwei Personen gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs waren.
Warum die Polizei gerade jetzt kontrolliert
Die polizeilichen Statistiken zeigen immer wieder, dass die Fahrerinnen und Fahrer sich nicht entsprechend der Gesetzeslage verhalten, auch sind die Nutzenden regelmäßig in Verkehrsunfälle verwickelt, die Polizei nahm dies zum Anlass und führte dreitägige Kontrollaktionen durch. Die Kontrollen sind also keine Schikane, sondern eine Reaktion auf echte Probleme.
Auffällig: Viele Polizeidienststellen kombinieren die Kontrollen mit Aufklärungsarbeit. In Salzgitter-Bad konnten an einem zu dieser Thematik eingerichteten Infostand auf dem Marktplatz etwa 25 Gespräche mit interessierten Personen geführt werden. Polizei und Stadt setzen auch auf Aufklärung und den direkten Austausch mit den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern.
Die Polizei möchte sensibilisieren, sich als Nutzende von E-Scootern an die geltenden Rechtsvorschriften zu halten, E-Scooter Fahrende stehen auch weiterhin im Blickpunkt polizeilicher Kontrollen. Das ist keine Drohung, sondern eine Ankündigung: Die Kontrollen werden weitergehen.
Was E-Scooter-Fahrer jetzt wissen müssen
Die aktuellen Kontrollergebnisse zeigen ein klares Muster: Die häufigsten Verstöße sind keine technischen Details, sondern grundlegende Verkehrsregeln. Fußgängerzonen sind tabu. Zu zweit fahren ist verboten. Wer tunt, verliert die Versicherung. Alkohol und Drogen sind genauso tabu wie am Steuer eines Autos.
E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden, müssen grundsätzlich auf Radwegen oder, sofern kein Radweg vorhanden ist, auf der Fahrbahn fahren, Gehwege dürfen nicht benutzt werden. Das sind keine komplizierten Sonderregeln, sondern das Grundgerüst der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Wer diese Regeln missachtet, riskiert nicht nur Bußgelder. Bei Tuning, fehlender Versicherung oder Alkohol am Lenker wird es schnell strafrechtlich. Und bei einem Unfall haftet man persönlich – möglicherweise mit dem gesamten Vermögen und für den Rest des Lebens.
Die Botschaft der aktuellen Kontrollwelle ist eindeutig: Die Polizei schaut hin. Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte die Regeln kennen – und einhalten.
Quellen: Polizeiinspektion Salzgitter, Polizei Gütersloh
🔥 Werde jetzt Kanalmitglied! 🔥
https://www.youtube.com/channel/UC3yeO-6AM65HYwLMN0ST7ZQ/join
Scooterhelden abonnieren
https://youtube.com/@scooterhelden?sub_confirmation=1
NEWS & GUTSCHEINE
https://scooterhelden.de/gutscheine/

