Zeitplan für Inkrafttreten der eKFV-Novelle – Meine Perspektive als E-Mobilitäts-Influencer
Ich beschäftige mich seit über zehn Jahren intensiv mit Elektromobilität. In dieser Zeit habe ich Dutzende von E-Scootern, E-Bikes und anderen Sonderfahrzeugen getestet. Ich besuche regelmäßig Messen, tausche mich mit Herstellern, Importeuren und Händlern aus und halte meine Community dadurch stets auf dem Laufenden. Mit meinem YouTube-Kanal Scooterhelden (über 126.000 Follower) und dem Live-Streaming-Kanal ScooterheldenLive teile ich meine Eindrücke direkt vom Ort des Geschehens. Gerade für mich als langjährigen Beobachter der Szene ist es besonders spannend, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mikromobilität – insbesondere die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) – weiterentwickeln.
Nun steht eine wichtige Novelle der eKFV in den Startlöchern. Im Folgenden beleuchte ich den Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens und liefere euch eine Einschätzung, wann E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer mit neuen Regeln rechnen können. Dabei versuche ich, eine objektive und gleichzeitig kritische Sicht auf die Dinge zu werfen. Denn so viel ist klar: Die Einführung neuer Vorschriften dauert in Deutschland oft länger als ursprünglich geplant – das zeigt auch die Vergangenheit mit der ersten eKFV aus dem Jahr 2019.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Die eKFV und ihre geplante Novelle
- 2 Mein Werdegang und warum ich die Novelle kritisch verfolge
- 3 Hintergrund: Warum die Novelle jetzt kommt
- 4 Der gesetzliche Prozess: Von der Anhörung bis zur EU-Notifizierung
- 5 Erfahrungen aus 2019: Parallelen und Lehren
- 6 Politische Rahmenbedingungen
- 7 Realistische Zeitschiene: Was ist zu erwarten?
- 8 Staffelungen und Übergangsfristen
- 9 Persönliches Fazit
- 10 Zeitachse im Überblick
Die eKFV und ihre geplante Novelle
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) trat am 15. Juni 2019 in Kraft. Schon damals waren einige Punkte darin umstritten oder zunächst nur vage definiert. Auch deshalb wurde in § 15 der Verordnung festgelegt, dass innerhalb von drei Jahren eine wissenschaftliche Evaluierung stattfinden sollte, auf deren Basis das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gegebenenfalls Anpassungen vornehmen müsste.
Dieses Evaluierungsprojekt hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführt. Die Ergebnisse sind inzwischen vorliegend und wurden von der Politik ausgewertet. Nun steht also die Novelle der eKFV an, die sowohl technische Vorgaben (wie zum Beispiel eine Blinkerpflicht oder andere Sicherheitsanforderungen) als auch verhaltensrechtliche Regeln (Abstimmung mit den Regeln für den Radverkehr) verbessern oder anpassen soll. Damit soll der wachsenden Bedeutung von E-Scootern und Mikromobilität in deutschen Innenstädten Rechnung getragen werden.
Mein Werdegang und warum ich die Novelle kritisch verfolge
Ich bin seit mehr als einem Jahrzehnt als Influencer im Bereich Elektromobilität aktiv. Besonders im E-Scooter-Segment habe ich in den letzten Jahren starkes Wachstum erlebt – sowohl bei den Angeboten (Sharing-Dienste) als auch beim Privatbesitz von Scootern. Bei Testfahrten sehe ich regelmäßig, wo die Stärken und Schwächen der aktuellen eKFV liegen:
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Sicherheit: Viele Fahrer sind unsicher unterwegs, weil sie nicht wissen, was erlaubt ist.
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Technische Ausstattung: Nicht alle Scooter sind wirklich für den Straßenverkehr ausgelegt, zum Beispiel fehlen Blinksysteme oder die Beleuchtung ist schwach.
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Regel-Vielfalt: Gerade bei Themen wie Gehweg-Nutzung, Radwegepflicht und Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es noch viele offene Fragen.
Durch meine Arbeit auf YouTube versuche ich, möglichst viele Menschen über diese Punkte aufzuklären. Wenn ihr meine Kanäle noch nicht kennt:
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Dort findet ihr nicht nur Testberichte, sondern auch Outdoor-Livestreams, bei denen ich Hersteller, Importeure und Händler besuche. Ich freue mich immer, wenn ich euch so direkt zeigen kann, wie es in der Branche hinter den Kulissen abläuft.
Hintergrund: Warum die Novelle jetzt kommt
Wie schon erwähnt, war in der ursprünglichen eKFV festgelegt, dass binnen drei Jahren eine Evaluierung stattfinden soll. Dies geschah durch die BASt, und das Ergebnis wurde gegen Ende der Frist vorgelegt. Auf Basis dieser Daten hat das BMDV einen Vorschlag ausgearbeitet, der unter anderem folgende Punkte enthalten dürfte:
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Technische Anpassungen: Mögliche Blinkerpflicht, verbesserte Beleuchtungsvorschriften, verstärkte Bremsanforderungen.
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Verhaltensregeln: Angleichung der Verkehrsregeln für E-Scooter an die Regelungen für den Radverkehr; mögliche Klarstellungen zur Wegeführung (z. B. Nutzung von Radwegen, nicht jedoch Gehwegen).
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Integration in andere Rechtsvorschriften: Anpassungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Die Weiterentwicklung dieses Regelwerks ist unumgänglich, denn seit 2019 hat sich der Markt rasant entwickelt. Wir haben viel gelernt, nicht nur über das Fahrverhalten und das Unfallrisiko, sondern auch über die Akzeptanz von E-Scootern im Straßenraum. Städte und Kommunen brauchen klare Leitplanken, um sowohl den Sharing-Anbietern Regeln zu setzen als auch Privatfahrer zu leiten.
Der gesetzliche Prozess: Von der Anhörung bis zur EU-Notifizierung
Die Novelle der eKFV durchläuft in Deutschland einen festgelegten Verfahrensablauf, damit sie rechtskräftig wird. Dieser Ablauf benötigt Zeit – oft mehr Zeit, als man zunächst denkt. Ich habe das schon 2019 bei der Einführung der eKFV erlebt und sehe die Parallelen jetzt erneut:
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Referentenentwurf und Anhörung
Im Sommer 2024, konkret am 16. Juli 2024, wurde den Ländern und Verbänden ein Referentenentwurf zugeschickt. Diese konnten bis zum 09. August 2024 Stellung nehmen. Dabei äußern sich beispielsweise Branchenverbände, Städte, Hersteller und andere Interessensgruppen zu den geplanten Änderungen.
Nach Abschluss der Anhörungsphase wertet das BMDV alle Stellungnahmen aus und überarbeitet den Entwurf gegebenenfalls. Dieser Schritt ist wichtig, um das Gesetz möglichst praxisgerecht zu gestalten. -
EU-Notifizierung
Weil es sich um technische Regelungen handelt (etwa Ausstattungsanforderungen an Fahrzeuge), muss die Novelle bei der EU-Kommission notifiziert werden. Dabei gilt eine dreimonatige „Stillhaltefrist“, in der die EU sowie andere Mitgliedstaaten den Entwurf prüfen können.
Im Idealfall beginnt diese Notifizierung im Herbst 2024. Die Frist endet dann etwa drei Monate später – also gegen Ende 2024 oder Anfang 2025, je nachdem, wann genau das Verfahren startete. In dieser Zeit darf Deutschland die Verordnung nicht in Kraft setzen. -
Kabinettsbeschluss und Bundesrat
Nach Ablauf der EU-Stillhaltefrist kann die Bundesregierung den endgültigen Verordnungsentwurf im Kabinett beschließen und anschließend an den Bundesrat weiterleiten. Dort stehen in der Regel Beratungen in verschiedenen Ausschüssen an, bevor das Bundesratsplenum darüber abstimmt. Da es sich um eine zustimmungspflichtige Verordnung handelt, ist das Votum des Bundesrats essentiell.
Dieser Schritt könnte im Frühjahr 2025 stattfinden, sofern alles reibungslos läuft und keine politischen Verzögerungen auftreten. -
Verkündung und Inkrafttreten
Ist der Bundesrat einverstanden, fertigt der Verkehrsminister die Verordnung aus, und sie wird anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Inkrafttreten hängt davon ab, ob im Text ein konkreter Stichtag festgelegt wurde oder ob man die üblichen 14 Tage nach Verkündung ansetzt. Ursprünglich wurde intern der 1. April 2025 als Stichtag diskutiert, aber dieser Termin ist mittlerweile sehr ambitioniert.
Erfahrungen aus 2019: Parallelen und Lehren
Bei der Einführung der eKFV im Jahr 2019 durchlief das Gesetz einen vergleichbaren Prozess – von der Anhörung über die EU-Notifizierung bis hin zur Bundesrats-Zustimmung. Schon damals betrug die Gesamtdauer mehrere Monate. Oftmals sind es kleine Details, die den Prozess verzögern können. Zum Beispiel können Bundesländer eigene Änderungsvorschläge einbringen, oder es tauchen ungeplante Fragen in der Anhörungsphase auf, die aufwändig geprüft werden müssen.
Außerdem ist die Verkehrssicherheit inzwischen noch stärker in den Fokus gerückt. Das kann einerseits den Prozess beschleunigen, weil politische Entscheidungsträger Handlungsbedarf sehen – andererseits kann es auch zu intensiveren Debatten führen, wenn zum Beispiel eine allgemeine Helmpflicht gefordert wird oder die Frage nach Promille-Grenzen für E-Scooter diskutiert wird. Wenn solche Themen hochkochen, zieht sich das Verfahren gern in die Länge.
Politische Rahmenbedingungen
Die gegenwärtige 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags läuft voraussichtlich bis Herbst 2025. Das BMDV hat den gesetzlichen Auftrag, die eKFV anzupassen – eine Pflicht, die man nicht einfach ignorieren kann. Dennoch hängt die tatsächliche Geschwindigkeit des Gesetzgebungsprozesses stark von der politischen Priorisierung ab.
Momentan liegt der Fokus im Verkehrsressort zwar auf einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Förderung umweltfreundlicher Mobilität. Beides sind grundsätzlich gute Voraussetzungen, um das Thema E-Scooter ernsthaft anzugehen. Trotzdem könnte es passieren, dass andere dringliche Themen (z. B. Energiepreise, Infrastrukturprojekte oder Haushaltsdebatten) die Aufmerksamkeit binden und die eKFV-Novelle auf die lange Bank geschoben wird.
Ein weiterer möglicher Unsicherheitsfaktor ist die Bundestagswahl 2025. Sollte sich das Verfahren bis in den Wahlkampf hineinziehen, kann es sein, dass manche Entscheidungen verzögert werden oder gar vertagt werden, falls eine neue Regierung erst ihren Kurs definieren möchte.
Realistische Zeitschiene: Was ist zu erwarten?
Wenn alles reibungslos verläuft, könnte die eKFV-Novelle schon im Sommer 2025 verkündet werden und damit vielleicht im 3. Quartal 2025 in Kraft treten. Das ist allerdings die optimistische Variante. Da jetzt schon klar ist, dass der ursprünglich intern anvisierte 1. April 2025 kaum zu halten sein wird, würde ich persönlich eher auf Spätsommer oder Herbst 2025 tippen.
Es besteht sogar das Risiko, dass der Prozess sich bis in den Herbst 2025 zieht. Sollte es dabei noch Komplikationen geben – etwa eine Verlängerung der EU-Notifizierungsphase, Streitigkeiten im Bundesrat oder politische Unstimmigkeiten –, kann sich das Ganze auch weiter verzögern. Erfahrungsgemäß sind bei gesetzgeberischen Prozessen mehrere Monate Puffer einzuplanen.
Staffelungen und Übergangsfristen
Nicht unwesentlich sind auch die Übergangsfristen für neue technische Vorgaben. Würde man beispielsweise eine Blinkerpflicht für neue Modelle beschließen, müsste man klären, ob Bestandsfahrzeuge nachgerüstet werden müssen oder ob es nur für künftige Scooter gilt. Solche Details können ebenfalls zu einer gestaffelten Einführung führen – etwa, indem die verhaltensrechtlichen Regelungen bereits frühzeitig gelten, während die technischen Nachrüstpflichten erst ein halbes Jahr später greifen.
Diese Staffelung kann für Unsicherheit bei Herstellern und Händlern sorgen. Für mich als Tester von Fahrzeugen bedeutet es, dass ich vermutlich genau auf die Stichtage achten muss, um euch sagen zu können: „Braucht euer Scooter jetzt ein Upgrade?“ oder „Könnt ihr euren alten Scooter ohne Blinker weiterfahren?“. Daher halte ich es für enorm wichtig, dass das BMDV und die Branchenverbände frühzeitig kommunizieren, was auf Endverbraucher zukommt.
Persönliches Fazit
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung von 2019 hat in Deutschland den Weg für E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge freigemacht. Seitdem ist viel passiert: E-Scooter sind ein fester Bestandteil unseres urbanen Mobilitätsmixes. Allerdings hat sich auch gezeigt, dass manche Regelungen zu unklar oder zu lasch sind, während an anderen Stellen eine Angleichung an die Regeln für Radfahrer schlicht Sinn ergibt.
Deshalb verfolge ich die Novelle der eKFV sehr gespannt. Natürlich wünsche ich mir, dass die neuen Vorgaben praktikabel sind und keine übermäßige Bürokratie erzeugen. Gleichzeitig halte ich höhere Sicherheitsstandards für überfällig – wer, wie ich, viel auf deutschen Straßen unterwegs ist, weiß, wie wichtig Blinksysteme, solide Beleuchtung und klare Verhaltensregeln sind.
Aktuell rechne ich also mit einem frühestmöglichen Inkrafttreten im 3. Quartal 2025. Eine Verschiebung in den Spätsommer oder Herbst 2025 ist aber wahrscheinlich, wenn man die üblichen Verzögerungen in Gesetzgebungsverfahren in Betracht zieht. Ich hoffe sehr, dass dieses Mal die beteiligten Stellen den Prozess schlank halten, denn die Scooter-Community wartet bereits gespannt.
Für alle, die in der Zwischenzeit nichts verpassen wollen: Schaut gern bei meinen Kanälen vorbei und werdet Mitglied in unserer Community. Da halte ich euch auf dem Laufenden, sobald es Neuigkeiten zum Gesetzgebungsverfahren gibt:
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Zeitachse im Überblick
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Juli/August 2024: Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung.
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Herbst 2024: Überarbeitung des Entwurfs und Einleitung der EU-Notifizierung; Beginn der 3-monatigen Stillhaltefrist.
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Winter 2024/Frühjahr 2025: Ende der Stillhaltefrist. Anschließend Kabinettsbeschluss und Einbringung in den Bundesrat.
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Frühjahr/Sommer 2025: Beratungen im Bundesrat und – im besten Fall – Zustimmung.
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Sommer 2025: Verkündung im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten frühestens im 3. Quartal 2025.
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Herbst 2025: Möglicher Zeitpunkt für das tatsächliche Inkrafttreten, sollte es zu Verzögerungen kommen.
So weit der aktuelle Stand. Ich hoffe, dieser Beitrag hilft euch dabei, die zeitlichen Abläufe und Zusammenhänge besser zu verstehen. Ich bleibe dran und werde euch rechtzeitig informieren, wenn es spannende Neuigkeiten rund um die eKFV-Novelle gibt!